abmah|nen 〈V. t.; hat; Rechtsw.〉 jmdn. ~ jmdn. (unter Androhung einer Kündigung) ermahnen, vertragsgemäß od. laut Gesetz zu handeln ● der Angestellte wurde abgemahnt
A
abmahnen
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
