Ab|sichts|er|klä|rung 〈f. 20〉 1 〈Rechtsw.〉 Erklärung mit zielgerichtetem Willen, straf– sowie zivilrechtlich von Belang bzw. Bedeutung, wird u. a. bei völkerrechtlichen Vereinbarungen genutzt 2 unverbindliche Erklärung über die eigenen Ziele u. Absichten ● anstelle fester Zusagen wurden auf dem Kongress lediglich unverbindliche ~en gegeben
A
Absichtserklärung
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
