Ak|te 〈f. 19〉 schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs (Gerichts~, Polizei~, Prozess~); oV Akt ( I) ● eine ~ einsehen; jmdn. in den ~n führen Unterlagen über ihn besitzen; Schriftstücke zu den ~n legen zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang; 〈fig.〉 als erledigt ablegen; die ~n schließen einen (gerichtlichen) Vorgang beenden [→ Acta ]
A
Akte
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
