„Ein starkes Verfassungsgericht, das war die Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf die Rechtsverwüstung und Verfassungszerstörung der Nationalsozialisten… Und so kam mit deutscher Gründlichkeit ein Verfassungsgericht zustande, das mehr Kompetenzen hat als jedes andere in der Welt.“ So formuliert der Rechtshistoriker Uwe Wesel die Entstehungsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts, das am 28. September 1951 mit einem Gründungsfestakt im Karlsruher Schloß offiziell eingesetzt wurde. Die Aufgabe des neuartigen Gerichts war und ist es, die „Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht“ mit der Verfassung zu beurteilen. Doch diese Funktion konnte durchaus zu Spannungen mit der Regierung führen. So kam es bereits 1952 bei der von Adenauer geplanten Wiederbewaffnung zu unterschiedlichen Auffassungen der Karlsruher Richter und der Regierung. Das gespannte Verhältnis „Karlsruhe – Bonn/Berlin“ ist seitdem eine Grundkonstante bundesrepublikanischer Geschichte.