Am 17. April 1893 schlug Premierminister Auguste Beernaert daher als Kompromiss ein Mehrstimmenwahlrecht vor, das das Bürgertum zwar weiterhin begünstigte, aber die Arbeiter einbezog. Jeder Mann über 25 Jahre erhielt eine Stimme. Wer jedoch bestimmte Kriterien erfüllte, etwa einen Universitätsabschluss hatte, Familienvater war, über größere Ersparnisse oder eine Leibrente verfügte, konnte bis zu zwei weitere Stimmen erhalten. Die Annahme des Vorschlags in der Abgeordnetenkammer am folgenden Tag befriedete das Land umgehend. Die Verfassungsreform von 1893 hatte umfangreiche Konsequenzen: Die Zahl der Wahlberechtigten stieg von 130 000 auf 1,3 Millionen. Frauen waren freilich bis 1948 nicht wahlberechtigt.





