Vorgesehen seien jedenfalls hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Dritte dürften den Zugang zu den Daten nicht erzwingen, sagte die Ministerin. Die Gentests müssten generell freiwillig sein, von Fachärzten verordnet werden und mit einer Pflicht zur Beratung verbunden sein. Vor allem auf eine verstärkte Beratung vor der Untersuchung komme es ihr an, betonte Schmidt.
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode ein Gentest-Gesetz verabschieden. Es soll unter anderem den Zugriff auf die Daten von Erbgut-Untersuchungen regeln. Notfalls werde in diesem Entwurf nur der Gesundheitsbereich geregelt und die Bereiche Arbeitsrecht und Versicherungswesen ausgespart, sagte Ressortchefin Ulla Schmidt (SPD) der “Braunschweiger Zeitung”. Die Ministerin drückt aufs Tempo: “Wir müssen das Gesetz schnell auf den Weg bringen, sonst verselbstständigen sich die Dinge.”
Während sich die Regelungen für den Gesundheitsbereich relativ einfach gestalten ließen, seien sie für das Arbeitsrecht und noch mehr für das Versicherungswesen sehr schwierig, erläuterte eine Ministeriumssprecherin ergänzend. Es müsse sicher gestellt werden, dass ein Arbeitgeber oder gar ein Lebensversicherer diese Daten nicht “ausnutzen können”, sagte sie. In der Zielsetzung sei man sich mit den betroffenen Ressortkollegen von Arbeits- und Justizministerium einig. Eine Arbeitsgruppe prüfe derzeit erneut, ob eine gemeinsame Regelung doch noch vor der Bundestagswahlen im nächsten Jahr machbar sei.
dpa





