Bei der Gewährung des Toleranzwertes orientieren sich die französischen Behörden an einem überholten Beschluss des wissenschaftlichen Beirats der EU, der zuerst einen Anteil von 0,5 Prozent Tiermehl im Rinderfutter als akzeptabel ansah, diesen Wert jedoch inzwischen nach unten korrigierte.
Das Landwirtschaftsministerium dementierte die Existenz einer Toleranzschwelle für Tiermehl bei Rindern und gab als Ursache ein Versehen bei der Zusammenstellung der Futtermischung an, die an Fische, Geflügel und Schweine weiterhin verfüttert werden darf.
Im Rahmen der Sicherstellung von BSE-verdächtigem Rindfleisch in einer französischen Supermarktkette forderten der Verband der Rinderzüchter und Vertreter der Lebensmittelindustrie statt Stichproben jetzt regelmäßige BSE-Tests in den Schlachthöfen. Das französische Landwirtschaftsministerium lehnt dies jedoch ab.
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Almut Bruschke-Reimer





