Michaels bestritt Vorwürfe, die Versicherungswirtschaft wolle mit ihrem Pochen auf Kenntnisnahme von Testergebnissen genetisch belastete Menschen diskriminieren: “Risikoprüfung ist keine Diskriminierung.” Zu den Grundlagen der privaten Versicherung gehöre es, dass Schutz nur gegen ungewisse Risiken geboten werden könne. Wenn ein Gentest auf eine Krankheit hinweise, müssten die Versicherungen das wissen. Auf obligatorische Gentests im Vorfeld eines Vertragsabschlusses wolle man “momentan” verzichten.
Jürgen Eichelmann, Vorstand beim Versicherungskonzern Allianz- Leben, sagte der Zeitung: “Es gibt keinen vernünftigen Grund, Gentests rechtlich anders zu behandeln, als sonstige ärztliche Untersuchungen.” Der Gesetzgeber könne von den Versicherungen nicht verlangen, “jedes Risiko in der Gesellschaft abzusichern”.
Der Ethikbeirat von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) hatte vorgeschlagen, der Versicherungsbranche und Arbeitgebern gesetzlich zu “verbieten”, Gentests “zu erheben, zu verlangen oder anderweitig zu verwerten”. Bislang sind Versicherte verpflichtet, die Gesellschaften über die Ergebnisse freiwillig vorgenommener Tests vor dem Abschluss einer Versicherung zu informieren.
dpa





