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Wider den päpstlichen Willen
Zeitpunkte · 10. Dezember 1520

Wider den päpstlichen Willen

Nichts macht eine Sache interessanter als ein Verbot. Auch die Bulle „Exsurge domine“, mit der Papst Leo X. im Juni 1520 den Besitz und die Lektüre der Schriften Martin Luthers verbot und deren Vernichtung anordnete, bildete da keine Ausnahme. Sollte dieser, der wie eine „Wildsau“ den „Weinberg des Herrn“ verwüste, seine für häretisch befundenen Glaubenssätze nicht widerrufen, drohte ihm der Papst die Exkommunikation und anschließend die Reichsacht an. Und während Papstanhänger Luthers Schriften wie befohlen verbrannten, bescherte das Bekanntwerden der Bulle den Buchdruckern reißenden Absatz – denn die Nachfrage nach Luthers Werken stieg damit gewaltig.
Autor
DAMALS-Redaktion
30. November 2025
Lesezeit
1 Minute
Rubrik
Zeitpunkte

Auch Luther selbst war keineswegs bereit, sich dem päpstlichen Willen zu beugen, und ließ die gesetzte Frist für seinen Widerruf verstreichen. Am 10. Dezember 1520 warf er in einer aufsehenerregenden Aktion die Bannandrohungsbulle mitsamt einem Exemplar des päpstlichen Rechts öffentlich, im Beisein von Studenten und Dozenten der Universität Wittenberg, vor den Toren der Stadt ins Feuer. Hell loderten die Flammen und wurden zum Symbol für die Eskalation des Streits zwischen dem Reformator und dem Papst. Ein Einlenken war nun nicht mehr möglich. 1521 folgten zwar wie angedroht die päpstliche Exkommunikation und – durch das Wormser Edikt Kaiser Karls V. – die Reichsacht, doch Luthers Lehre ließ sich nicht mehr aus der Welt schaffen.

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