Am 10. Januar 1356 verkündete Kaiser Karl IV. in Nürnberg den ersten Teil mit 23 Kapiteln, der zweite Teil mit weiteren acht Kapiteln folgte im Dezember desselben Jahres in Metz. Neues Recht schuf Karl mit der Goldenen Bulle im Wesentlichen nicht. Karl IV. war selbst als Gegenkönig zu Ludwig IV., dem Bayern, gewählt worden. Nur der Tod Ludwigs des Bayern kurz nach der Wahl hatte verhindert, dass das Reich durch zwei rivalisierende Könige wieder einmal gespalten und geschwächt worden wäre. Karl wollte also Rechtssicherheit und damit eine Stabilisierung des Reiches schaffen, indem er Verfahren, die sich über Jahrhunderte entwickelt hatten, schriftlich fixierte. Der im Januar 1356 erlassene Teil der Goldenen Bulle widmete sich daher vor allem der Wahl des römisch-deutschen Königs und der Rolle der sieben Kurfürsten ebenso wie der Loslösung der Wahl von der Zustimmung des Papstes. Die Goldene Bulle blieb bis zum Ende des Alten Reiches in Kraft. 2011 wurde sie in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen.





