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„Keiserliches Rechtsbuch“
Zeitpunkte · 10. Januar 1355

„Keiserliches Rechtsbuch“

Gleich nachdem Karl IV. im Jahr 1355 mit der Kaiserkrone aus Rom zurückgekehrt war, begann er, mit den Reichsfürsten ein grundlegendes Gesetzeswerk auszuarbeiten. Er selbst nannte es „unser keiserliches Rechtsbuch“. Die Nachwelt taufte das Gesetzbuch aufgrund des ihm angehängten goldenen kaiserlichen Siegels auf den Namen „Goldene Bulle“, und deren Bedeutung wurde immer wieder mit der eines Grundgesetzes für das spätmittelalterliche römisch-deutsche Reich verglichen.
Autor
DAMALS-Redaktion
31. Dezember 2025
Lesezeit
1 Minute
Rubrik
Zeitpunkte

Am 10. Januar 1356 verkündete Kaiser Karl IV. in Nürnberg den ersten Teil mit 23 Kapiteln, der zweite Teil mit weiteren acht Kapiteln folgte im Dezember desselben Jahres in Metz. Neues Recht schuf Karl mit der Goldenen Bulle im Wesentlichen nicht. Karl IV. war selbst als Gegenkönig zu Ludwig IV., dem Bayern, gewählt worden. Nur der Tod Ludwigs des Bayern kurz nach der Wahl hatte verhindert, dass das Reich durch zwei rivalisierende Könige wieder einmal gespalten und geschwächt worden wäre. Karl wollte also Rechtssicherheit und damit eine Stabilisierung des Reiches schaffen, indem er Verfahren, die sich über Jahrhunderte entwickelt hatten, schriftlich fixierte. Der im Januar 1356 erlassene Teil der Goldenen Bulle widmete sich daher vor allem der Wahl des römisch-deutschen Königs und der Rolle der sieben Kurfürsten ebenso wie der Loslösung der Wahl von der Zustimmung des Papstes. Die Goldene Bulle blieb bis zum Ende des Alten Reiches in Kraft. 2011 wurde sie in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen.

BulleKarlWahl
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