Nur sechs Angeklagte erhielten lebenslange Freiheitsstrafen, darunter der als „Bestie von Auschwitz“ bekannte Wilhelm Boger sowie der Leiter des „SS-Desinfektionskommandos“ Josef Klehr. Die übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren verurteilt oder ganz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in deutlich mehr Fällen höhere Strafen gefordert.
In der Öffentlichkeit lösten die Urteile teils Empörung, teils Resignation aus. Viele Überlebende und Beobachter beklagten ein Versagen der bundesrepublikanischen Justiz, die juristisch zwar korrekt, aber moralisch unzureichend auf die Verbrechen reagiert habe. Gleichwohl markiert der Auschwitz-Prozess einen Wendepunkt: Er brachte das systematische Morden der SS und die „Banalität des Bösen“ erstmals umfassend vor ein westdeutsches Gericht und schärfte das gesellschaftliche Bewusstsein. Die Verfahren gelten heute als Beginn eines allmählichen Wandels in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik.





