Die „Carta Caritatis“ sah vor, dass – anders als in Cluny – die Neugründungen von Abgaben an das Mutterkloster befreit waren. So sollten die Klöster weitgehend unabhängig sein, verbunden insbesondere durch ein Band der Liebe: „Wir wollen in der einen Liebe, unter der einen Regel und nach den gleichen Bräuchen leben.“ Eine einheitliche Liturgie, Visitationen durch das jeweilige Mutterkloster sowie ein jährliches Generalkapitel in Cîteaux sind weitere zentrale Elemente, durch die die Zisterzienser zu einem eigenen Orden geformt werden sollten.
Am 23. Dezember 1119 wurde die „Carta Caritatis“ als zentrales Verfassungsdokument der Zisterzienser von Papst Kalixt II. anerkannt. Um 1300 zählte der Orden 742 Niederlassungen.





