Der oströmische Kaiser Theodosius II. erließ am 27. Februar 425 ein Gesetz, das bestimmte Regeln für den akademischen Unterricht festlegte. So gab es fortan 31 Professoren, die wohl auch öffentlich besoldet wurden, unter anderem für Rhetorik, Recht und Philosophie. Damals war Konstantinopel keine rein griechische Stadt wie in späterer Zeit, entsprechend lehrten die Professoren in römischer und griechischer Sprache. Ihnen allein war die Wissensvermittlung im auditorium Capitolii vorbehalten, den prächtig hergerichteten halbrunden Räumen der Säulenhalle, während die Studenten von privat finanzierten Lehrern noch in deren Häusern unterrichtet wurden. Mit der Neuregelung war es nicht öffentlich bestellten Professoren allerdings auch untersagt, außerhalb von Privathäusern zu arbeiten. Öffentlich bestellte Professoren sollten zudem eine Art Amtstracht tragen, und sie bildeten auch eine Körperschaft.





