Zwar gelang Maria Theresia erstmals die Vereinheitlichung des Strafrechts, doch inhaltlich hinkte das neue Gesetzbuch den juristischen Entwicklungen und dem Zeitgeist deutlich hinterher, vom Geist der Aufklärung war wenig zu spüren. Nach wie vor galten Folter und Todesstrafe, und das Buch zeigte sich sehr detailverliebt bei der Illustrierung und Beschreibung einzelner Foltermethoden und -gerätschaften sowie verschiedener Todesstrafen. So blieb der „Constitutio Criminalis Theresiana“ denn auch nur ein kurzes Leben beschieden. Bereits 1787 wurde sie obsolet, als Maria Theresias Sohn Kaiser Joseph II. in seinem „Josephinischen Strafgesetz“ die Folter komplett abschaffte.





