Tatsächlich waren in vielen Parlamenten Abgeordnetendiäten üblich. Im Deutschen Reich war dafür ein Zwischenschritt nötig. Am 28. April 1902 wurde dem Reichstag ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sah vor, dass den Parlamentariern, die als Mitglieder in der Zolltarifkommission saßen und auch in der Sommerpause tagten, dafür eine Entschädigung in Höhe von 2400 Mark gezahlt werden sollte. Die SPD hielt das Gesetz für verfassungswidrig und plädierte für die generelle Aufhebung des Diätenverbots. Sie konnte sich nicht durchsetzen. Erst vier Jahre später beschloss der Reichstag mit großer Mehrheit die Einführung von Diäten.





