Immer lauter erhoben sich nun die Stimmen derer, die die Folter als unmenschlich verurteilten. Die Aufklärung tat ein übriges, daß im 18. Jahrhundert an den Fürstenhöfen Europas die Folter nach und nach abgeschafft wurde. Den Anfang machte 1740 der Preußenkönig Friedrich II., der die Folter verbot, außer bei Fällen von Hochverrat, Landesverrat und „großen“ Mordtaten. Im Januar 1776 schließlich wurde die Tortur auch auf dem Gebiet der österreichischen Erblande aufgehoben. Dabei hatte Kaiserin Maria Theresia erst 1769 eine „Peinliche Gerichtsordnung“ („Constitutio Criminalis Theresiana“) erlassen, die die Folter zwar gesetzlich klar regelte, aber nicht in Frage stellte. Das Umdenken am Habsburger-Hof verdankte sich wohl ihrem Sohn Joseph II. und nicht zuletzt auch dem Bemühen von Personen wie dem Arzt Ferdinand von Leber, der sich immer wieder gegen die Folter empört hatte, „weil Unschuldige, überwältigt von der Heftigkeit der Schmerzen, sich zu Verbrechen bekannten, die sie nie begangen hatten“.





