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Als das Rheinland zu Frankreich gehörte
Am Ende des Ersten Koalitionskriegs (1793/94) nahmen die siegreichen Franzosen das linke Rheinufer ein und gliederten es als Departements in den französischen Staat ein. Auch in Napoleons „Empire“ blieb dieser Status bestehen.
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In den ersten Jahren nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete 1794 wechselten sich in rascher Folge häufig rivalisierende militärische und zivile Verwaltungen ab. Die Bevölkerung litt unter den hohen Kontributionen, die an Frankreich gezahlt werden mussten. Die Verwirklichung französischer Parolen wie „Liberté, Egalité, Fraternité“ oder „Krieg den Palästen und Friede den Hütten“ ließ auf sich warten.
Als Österreich im Frieden von Campoformio im Oktober 1797 alle linksrheinischen Gebiete in Geheimartikeln abtrat, begann der Neuaufbau der Verwaltung nach französischem Muster. 1798 wurde das Territorium in vier Departements unterteilt. Es entstanden im Norden das Rur-Departement mit der Hauptstadt Aachen, das Rhein-Mosel-Departement entlang der Rheingrenze mit der Hauptstadt Koblenz, das Saar-Departement im Südwesten mit Trier als Regierungssitz sowie das südöstlich angrenzende Donnersberg-Departement mit Mainz als Verwaltungszentrum. Aus den Rheinländern wurden so französische Staatsbürger.
Von grundlegender Bedeutung für die neuen linksrheinischen Departements war die seit 1798 erfolgte Neuorganisation des Justiz- und Verwaltungswesens: Sie umfasste die Übernahme der französischen Gerichtsordnung, die öffentlichen und mündlichen Verfahren sowie die Gleichheit aller vor Gericht.
Hinzu kamen die Gewerbefreiheit, die Abschaffung der Feudalrechte und damit einhergehend die Aufhebung der Zehnten. Juden wurden erstmals emanzipiert. Die Zunftordnung wurde abgeschafft, was große Auswirkungen auf das Handwerk hatte. Durch die Eingliederung des Linksrheinischen ins Empire stand den Kaufleuten nun ein Markt mit 20 Millionen Konsumenten offen, die Grenzen der Kleinstaaterei waren zumindest in westlicher Richtung aufgehoben.
Man kann das Jahr 1798 für das Rheinland als Epochenjahr bezeichnen, da umwälzende Reformen Veränderungen in nahezu allen Lebensbereichen bedingten und Neues an die Stelle überkommener Traditionen gesetzt wurde.
Napoleon ließ klugerweise dieses Reformwerk bestehen und inszenierte sich als Erbe der liberalen Maßnahmen der Revolution der Jahre 1789 bis 1792. Allein mit der Einführung des Präfekturwesens und der Kodifizierung des Rechts setzte er neue Marksteine (siehe auch Artikel “Napoleons juristisches Vermächtnis“). Auf jeden Fall wirkten sich die gesetzgeberischen Maßnahmen in fast allen Lebensbereichen aus. Diese Veränderungen seien für vier zentrale Bereiche vorgestellt, in denen sie weitgehende Folgen hatten, die auch nach der napoleonischen Zeit noch lange fortwirkten: die Beamtenpolitik, die Nationalgüterverkäufe, neue Formen der Geselligkeit und das Militärwesen.
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Verwaltungsreform und Besetzung der Beamtenstellen
Für viele Beamte stellte sich Ende der 1790er Jahre die Frage, ob sie bereit waren, einem neuen Herrn zu dienen, und für die neuen Herren stellte sich im Gegenzug die Frage, welche Staatsdiener denn den neuen Ansprüchen gewachsen seien. Um eine derartig umfassend angelegte Reform umzusetzen, bedurfte es einer großen Anzahl möglichst gut ausgebildeter Beamter.
Es war anfangs weder dem Direktorium in Paris noch nach 1800 Napoleon möglich, die Stellen in der Verwaltung mehrheitlich mit französischen Beamten zu besetzen. Zum einen wäre es rein numerisch kaum möglich gewesen, entsprechend erfahrene Beamte in ausreichender Zahl abzuordnen, zum anderen wäre eine derartige Maßnahme nicht klug gewesen. Die Einführung eines völlig neuen Verwaltungssystems und die damit einhergehenden Traditionsbrüche waren der Bevölkerung leichter zu vermitteln, wenn sie von ihnen bereits bekannten Beamten getragen wurden.
Insgesamt war das Problem, wie Eigenes und Fremdes, Altes und Neues miteinander zu verbinden seien, nicht auf das Rheinland beschränkt, sondern ein elementares Problem des aus der Revolution hervorgegangenen napoleonischen Empire. Zwar blieben die Chefetagen französischen Beamten aus dem Interieur vorbehalten. Doch auf den folgenden Ebenen wurden Einheimische eingesetzt.
Widerstand gegen die neuen Herren war die Ausnahme. Viele Beamte dürften während des Ancien Régime bereits mit aufklärerischem Gedankengut in Berührung gekommen sein, sie hegten daher Sympathien für die moderne französische Verwaltung. Bei den Beamten aus Frankreich handelte es sich nicht – wie es vorurteilsbehaftete Zeitgenossen gerne darstellen – um Personen, die völlig mittellos ins Rheinland kamen, sich dort unmäßig bereicherten und 1814 mit prall gefüllten Taschen die Flucht antraten. Sie waren häufig schon unter Ludwig XVI. Beamte gewesen und hatten ebenso studiert wie ihre rheinischen Kollegen.
Versteigerung der Güter von Adel und Klerus
Wie in Frankreich wurden nun auch im Rheinland die zuvor beschlagnahmten Kirchen- und Adelsgüter verkauft. Infolge dieser Maßnahmen kam es zwischen 1803 und 1813 in den neuen rheinischen Departements zu einer Vermögensumschichtung in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß. Es wurden 14 000 häufig sehr große Kirchen- und Adelsgüter, die sogenannten Nationalgüter, versteigert, die je nach Departement etwa zwölf Prozent der gesamten Nutzfläche ausmachten. Dabei erzielte der Staat auf den Auktionen über 66 Millionen Francs. Um diese Summe besser gewichten zu können, sei erwähnt, dass ein Tagelöhner damals einen Franc am Tag verdiente und ein Richter über ein Jahresgehalt von 2000 Francs verfügte.
Dabei hatte die Verkaufspolitik rein fiskalischen Charakter. Oberstes Ziel war, möglichst schnell viele Güter umzusetzen. Sozialreformerische Absichten im Sinn einer Verteilung von Grund und Boden – wie zu Beginn der Verkäufe im revolutionären Frankreich – wurden in der napoleonischen Zeit nicht mehr verfolgt.
Diese Versteigerungspolitik hatte große Auswirkungen auf die Käuferschichten. Die angebotenen Objekte wurden nicht in preiswertere Einheiten parzelliert und waren daher sehr teuer. Zudem fanden die Auktionen in den Departementshauptorten statt und waren für viele Rheinländer nur mit einem großen Aufwand von Zeit und Geld zu erreichen.
Die französische Verwaltung hatte dennoch keine Schwierigkeiten, die Nationalgüter abzusetzen. Die oft geäußerte Vermutung, dass die Güter zu einem Spottpreis verschleudert worden seien, konnte von der Forschung nachdrücklich widerlegt werden. Das Kaufpreisniveau lag erheblich über den angesetzten Schätzwerten.
Auch bei Kirchengütern wird zugegriffen
Dass aus religiösen Gründen darauf verzichtet wurde, ehemaliges Kirchengut zu erwerben, konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden. In den rheinischen Departements ergriffen Tausende Katholiken ihre Chancen. Insgesamt lassen sich mehr als 8000 Käufer nachweisen, die aus fast allen Schichten der Bevölkerung stammten, wobei die städtischen Käufer deutlich überrepräsentiert waren, vor allem wenn man bedenkt, dass es sich bei dem Großteil der angebotenen Güter um landwirtschaftliche Nutzflächen und Gutshöfe handelte.
Für mehrere rheinische Regionen liegen detailliertere Käuferanalysen vor: In Aachen, Koblenz, Köln, Bonn und Trier ersteigerten in erster Linie vermögende Bürger und Adlige die Nationalgüter. Diese – in der Mehrzahl Kaufleute und Beamte – kauften zwar viele Immobilien für sich, genauso häufig wurde aber spekuliert. Man kaufte ein Gut und versuchte dann, es in viele Lots aufgeteilt an die Landbevölkerung weiter zu veräußern. Bei derartigen Geschäften wurden Gewinne von durchschnittlich 50 Prozent erzielt.
Doch diese zweite Verkaufsrunde ermöglichte es ärmeren Bevölkerungsschichten meist erstmals, sich den lange gehegten Wunsch von eigenem Land zu erfüllen.
Diese Umverteilung von Grund und Boden und die Abschaffung der feudalen Lasten hatten wichtige psychologische Konsequenzen für die neuen Grundbesitzer und veränderten das Investitionsverhalten.
Alles in allem waren jedoch die ohnehin schon vermögenden Notabeln die wirklichen Gewinner dieser Auktionen. Die Nationalgüterverkäufe boten den traditionellen Führungsschichten des Ancien Régime die Chance, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu festigen und teilweise ganz erheblich auszubauen. Diese von Napoleon unterstützten Notabeln, auf deren Zusammenarbeit er in der Wirtschaft, in der (Selbst-)Verwaltung und im Heeresdienst angewiesen war, versammelten sich dann in ihrer Freizeit gerne in den neu entstehenden, dem Zeitgeist entsprechenden Gesellschaften.
Neue Formen der Geselligkeit
Während der französischen Zeit gab es für Männer von Besitz und Bildung bessere Möglichkeiten als je zuvor, in Gesellschaften ihre kulturellen und geselligen Interessen zu pflegen.
Die Wurzeln des Vereinswesens reichen in das 18. Jahrhundert zurück. Bereits während des Ancien Régime lassen sich europaweit erste Bestrebungen nachweisen, Lese- und Freimaurergesellschaften zu etablieren. Angeregt durch die Philosophie der Aufklärung und Emanzipationsbestrebungen des Bürgertums kam es in zahlreichen Städten zu ersten Vereinsgründungen. Solche Vereinigungen unterschieden sich grundlegend von älteren sozialen Organisationsformen wie den Korporationen, da Letztere das ganze Leben ihrer Mitglieder regelten, wobei Geburt, Stand und Beruf die Zugehörigkeit bestimmten.
Während der französischen Zeit entwickelte sich das gesellschaftliche und politische Vereinswesen gemäß den Vorgaben aus Paris. So waren vor Napoleons Machtübernahme revolutionäre Debattierklubs im Rheinland aktiv. An freien politischen Diskussionen hatte der Erste Konsul und Kaiser aber kein Interesse, und sie mussten schließen. Auch die Zensur schränkte die Diskurse wieder ein.
Doch auch unter Napoleon gab es mehr elitäre Gesellschaften als zuvor. In allen größeren Städten wurden Freimaurerlogen gegründet. Weiterhin existierten Lesegesellschaften, wo sich die Mitglieder zur Zeitungslektüre und auf ein oder mehrere Gläser Wein trafen.
Darüber hinaus dekretierte Paris die Gründung einer „Gesellschaft für nützliche Forschungen“ in jeder Präfekturstadt. Diese „gelehrten“ Gesellschaften zielten, wie zeitgenössische Parallelvereine überall in Frankreich, auf die praktische Förderung von Gewerbe und Landwirtschaft sowie auf die Steigerung der Allgemeinbildung vor allem der bäuerlichen, handwerklichen und gewerbetreibenden Schichten. Wie in den Logen und in der Lesegesellschaft trafen sich auch hier deutsche und französische Notabeln, um ihre Interessen zu verfolgen und Netzwerke zu bilden.
Wehrpflicht: Junge Männer ziehen in die Kriege des Kaisers
Seit 1792, als der Erste Koalitionskrieg stattfand, befand sich Frankreich bis zu Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo fast ununterbrochen irgendwo in Europa, aber nicht nur dort, im Krieg. Auch das Rheinland war davon direkt und indirekt betroffen. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen den ersten chaotischen Jahren der Besatzungszeit und den Jahren, in denen es zu Frankreich gehörte.
Nach der Eroberung des Linksrheinischen litt die Bevölkerung zunächst unter den Konskriptionen und den Einquartierungen. Die französische Politik sah vor, dass sich die Truppen in den eroberten Ländern selbst zu ernähren hätten, um die eigene Bevölkerung und den eigenen Haushalt zu schonen.
Die Situation änderte sich aber grundlegend 1798, als das Linksrheinische de facto französisches Staatsgebiet wurde. Es weiterhin mit Besatzungstruppen auszupressen, ergab keinen Sinn mehr. Das Militär wurde nunmehr sogar zu einem Wirtschaftsfaktor. Die Städte Aachen, Koblenz, Mainz und Trier wurden als Hauptorte eines Departements Sitz einer Garnison, und die anwesenden Soldaten waren fortan Konsumenten mit einem festen Einkommen, die etwa Lebensmittel, Wein und Tuch kauften. Für die Kaufleute entwickelten sich die Garnisonen zu einer nicht unbedeutenden Einnahmequelle.
Einschneidender als die genannten Aspekte wirkte sich jedoch die allgemeine Wehrpflicht aus. Sie war für die Rheinländer ein absolutes Novum und erfasste weite Kreise der Bevölkerung.
Noch im 18. Jahrhundert führten die absolutistischen Herrscher sogenannte „Kabinettskriege“. Die Heere bestanden aus Söldnertruppen, und die Beteiligung oder gar die Mobilisierung der Bevölkerung war völlig unerwünscht. In Frankreich wurde unter dem Druck militärischer Niederlagen 1793 zum ersten Mal die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Da die kriegerischen Auseinandersetzungen nicht aufhörten, blieb sie bestehen und änderte sich nur noch in einzelnen Bestimmungen, etwa was das Alter der Wehrpflichtigen anbelangte. Grundsätzlich galt, dass jeder Mann zwischen 20 und 25 Jahren wehrpflichtig war, wenn er tauglich und nicht verheiratet war. Kleriker wurden ausgenommen.
Eine weitere Möglichkeit, um den Dienst herumzukommen, war es, einen Ersatzmann zu stellen. Aber dies konnten sich nur die vermögenden Oberschichten erlauben, da ein Ersatzmann rund 2000 Francs kostete, was dem Jahresgehalt eines Richters entsprach. Die Dienstdauer, die aber auch teilweise überschritten wurde, umfasste fünf Jahre. Die Aushebungen der Rekruten war gewissen Konjunkturen unterworfen, die meisten wurden während der letzten Jahre des Empire gezogen.
Man geht davon aus, dass rund 40 Prozent der Rekruten aus dem Rheinland nicht wiederkehrten. Erstaunlich ist, dass die Zahl derer, die sich der Erhebung entzogen oder im Dienst desertierten, auffallend gering blieb, sogar deutlich unter der Zahl bei den Wehrpflichtigen in Innerfrankreich. Nachdem das Rheinland und Westfalen 1815 vom Wiener Kongress Preußen zugeteilt worden waren, blieb die Wehrpflicht bestehen, allein die Dienstdauer verkürzte sich auf drei Jahre, und Feldzüge sollte es lange nicht mehr geben.
Links des Rheins ist man nun der Zeit voraus
Die französischen Reformen und Neuerungen bedeuteten insgesamt eine grundlegende Veränderung des Alltags der Menschen und der Abläufe in der Verwaltung. Nur zum Teil wurden die französischen Ziele dagegen beispielsweise in der Kirchenpolitik, im Wohlfahrtswesen und in der Wirtschaftspolitik erreicht.
Die Wandlungsprozesse in den 20 Jahren französischer Herrschaft waren insgesamt von grundlegender Art. In den deutschen Staaten rechts des Rheins wurde vieles von dem erst im Laufe des 19. Jahrhunderts erreicht: etwa die Bauernbefreiung, die Aufhebung der Zünfte, die Abschaffung der Privilegien oder der Aufbau eines bürgerlichen Rechtssystems.
Die Schattenseiten der französischen Zeit darf man gewiss nicht „klein“-reden, die Wehrpflicht und die zunehmend drückende Steuerlast – doch die preußischen und russischen Truppen wurden bei ihrem Einmarsch keineswegs als Befreier bejubelt. Die Bevölkerung war keineswegs beglückt darüber, seit 1815 von Preußen, einem weit entfernten protestantischen Königshaus, regiert zu werden, das die bei der Herrschaftsübernahme mehrfach gegebenen Verfassungsversprechen nicht einhielt.
Die Rheinländer, allen voran Juristen, kämpften dafür, ihr rheinisches Recht (gemeint waren die napoleonischen Codes) behalten zu dürfen. Die preußische Regierung war so einsichtig, daran nicht zu rühren und auch andere grundlegende Veränderungen nicht wieder rückgängig zu machen, wie etwa die Abschaffung der alten Privilegien oder die Verkäufe der Nationalgüter. So blieb das Rheinland nach 1815 eine der modernsten und zukunftweisenden Regionen des Deutschen Bundes.
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