Ludwig, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, wünscht allen, die dieses Schriftstück einsehen und zur Kenntnis nehmen, Heil und alles Gute“. So beginnt eine Urkunde für das Zisterzienserkloster Schönau im Odenwald, die in das Jahr 1214 datiert ist. Sie ist unser wichtigstes Zeugnis dafür, dass in diesem Jahr 1214 die Pfalzgrafschaft bei Rhein mit dem bayerischen Herzogshaus der Wittelsbacher verbunden wurde. Der junge Stauferkönig Friedrich II., der sich damals im Reich gegen den Welfenkaiser Otto IV. erst noch durchsetzen musste, belehnte den Bayernherzog und suchte ihn auf diese Weise auf seine Seite zu ziehen. Damit begann die lange Geschichte der Wittelsbacher am Rhein. Von nun an regierten sie etwa 600 Jahre lang in der Pfalzgrafschaft (bis 1803), die später zur Kurpfalz wurde, in der linksrheinischen Pfalz dauerte die Wittelsbacher-Herrschaft sogar bis 1918.
Der bayerische Ludwig (gest. 1231) wurde mit dieser Belehnung Nachfolger der Welfen. Diese hatten die Pfalzgrafschaft vor ihm innegehabt. Aber nach der Schlacht bei Bouvines am 27. Juli 1214, in welcher Kaiser Otto IV. eine fürchterliche Niederlage gegen die staufisch-französische Koalition erlitt, lag das Welfenhaus gleichsam danieder. Es kämpfte nicht mehr ernsthaft um das Pfalzgrafenamt.
Doch dies ist nur die oberflächliche Beschreibung. In Wirklichkeit handelte es sich eher um eine Verschmelzung der welfischen mit der wittelsbachischen Linie. Agnes, die Schwester des letzten, 1214 verstorbenen welfischen Pfalzgrafen, Heinrichs des Jüngeren, wurde dem Sohn Ludwigs, Otto II., zur Ehe versprochen. Diese Verbindung war schon 1212 eingefädelt worden, als die Welfen noch Hoffnung hatten, die Wittelsbacher für sich zu gewinnen. Jetzt, 1214, wurde die Verlobung nicht aufgelöst, und so konnten die Wittelsbacher über das Mädchen Agnes außer der Belehnung auch noch ein Erbrecht vorbringen. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 09/2013.
Prof. Dr. Stefan Weinfurter





