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Angst vor Zauberei
Oft wird die Verfolgung von Hexen mit kirchlichen Institutionen, zum Beispiel der Inquisition, in Verbindung gebracht. Doch das ist falsch. Da die Existenz von Dämonen und bösen Geistern im Mittelalter und in der frühen Neuzeit allgemein anerkannt war, fanden sich diejenigen, denen man vorwarf, sich mit ihnen…
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von JOHANNES DILLINGER
Am 15. Juli 1608 ließen die Richter der Reichsstadt Überlingen am Bodensee die Sturmglocke läuten. Der Stadt drohten aber weder Feuer noch Eroberung. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wurden vielmehr zusammengerufen, weil ihnen ein wichtiges Gerichtsurteil verkündet werden sollte.
Als sich die Leute vor dem Rathaus versammelt hatten, verlas der Stadtschreiber die Geständnisse dreier Frauen: Margaretha Saltzmännin, Ursula Fürnabüechin und Maria Grävin. Die Saltzmännin war eine arme Witwe, die sich zeitweilig prostituieren musste. Die anderen beiden waren etwas jünger, verheiratet und sozial unauffällig. Die drei hatten gestanden, einen Bund mit dem Teufel geschlossen zu haben. Sie hatten zugegeben, mit dem Teufel geschlafen zu haben. Sie wollten durch die Luft zu geheimen Versammlungen geflogen sein. Mit Hilfe von Magie hatten sie angeblich ihre Nachbarn krank gemacht oder sogar ermordet. Das sei, so las der Stadtschreiber vor, für sie sehr einfach gewesen: Es genügte, dass sie ihre Opfer kurz mit einem Stock berührten, der zuvor in eine magische Salbe getaucht worden war. Selbst das Wetter sollten die Frauen magisch beeinflusst haben.
Jeder, der dem Stadtschreiber zuhörte, verstand: Die drei Verurteilten waren Hexen. Während das Gerichtsprotokoll verlesen wurde, waren die drei vermeintlichen Hexen anwesend. Der Büttel hatte sie vor die Tür des Versammlungshauses der Patrizier gegenüber dem Rathaus geführt, wo sie nun vor aller Augen standen.
Haben ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frauen beschimpft und verhöhnt? Schwiegen sie aus Mitleid oder aus Angst? Wir wissen es nicht. Wir wissen aber, dass es keinen Protest gegen das Urteil gab. Die drei Frauen wurden vom Henker über den „Malefikantenweg“, den Übeltäterweg, zum Galgenbühl nördlich der Stadt gebracht. Dort wurden sie öffentlich hingerichtet.
Ungewöhnliche Wetterphänomene wurden mit Zauberei in Verbindung gebracht
Eine solche Szene war für Überlingen keineswegs normal. Ein Zentrum der Hexenverfolgungen wie etwa Rottenburg am Neckar oder Bamberg war die kleine katholische Reichsstadt Überlingen sicherlich nicht. Intensive Hexenjagden hatte es in der Stadt nie gegeben. Besonderes Interesse an Hexenprozessen hatte der Stadtrat, der das Gericht kontrollierte, nicht gezeigt.
Aber das Jahr 1608, in dem die drei Frauen sterben mussten, war anders als andere Jahre. Es hatte mit extremer Kälte begonnen. Viele Menschen im Raum Überlingen erfroren. Anhaltende Minusgrade schädigten die Saaten und die Weinreben. Ernteausfälle waren schon früh abzusehen.
Tatsächlich wurde 1608 das schlechteste Weinjahr seit Menschengedenken: eine ernste Lage für die Stadt Überlingen, für deren Wirtschaft der Weinhandel wichtig war. Die Lebensmittelpreise, insbesondere die Getreidepreise, zogen scharf an. Eine Inflation bedrohte die Stadt. Erst unter dem Eindruck dieser Krise war der Überlinger Stadtrat bereit gewesen, rigoros gegen Hexerei vorzugehen. Aber wieso glaubte man überhaupt an Hexen? Was waren die Grundlagen der Hexenverfolgung?
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Der Glaube an Magie war vor dem Beginn der Industrialisierung in der traditionell geprägten europäischen Gesellschaft etwas Alltägliches. Auch Kleriker, Fürsten oder Wissenschaftler teilten ihn mit der großen Mehrheit der „einfachen Leute“, den Bauern und Bürgern.
Als Magie bezeichnete man den Umgang mit Geistern, also mit intelligenten Wesen, deren Körper unverwundbar, wandelbar oder alterslos waren oder die überhaupt nicht an einen Körper gebunden waren. Wer im Europa der frühen Neuzeit an Magie oder Geister glaubte, wurde also keinesfalls schräg angeschaut. Die meisten Menschen teilten diesen Glauben.
Die gefallenen Engel werden zu Dämonen
Zum alteuropäischen Geisterglauben zählten auch Dämonen. Dämonologie war die Lehre vom Satan und den gefallenen Engeln. Die Bibel erklärte, dass Engel, die sich gegen Gott erhoben hatten, in die Hölle gestürzt worden waren. Diese bösen Engel wurden zu Dämonen, deren Anführer Satan, der Teufel, war. Da die Dämonen als gefallene Engel einen Teil ihrer Macht behalten hatten, waren sie unsterblich, unverletzbar und fast allwissend.
Zum Dämonenglauben gehörte die Vorstellung, dass ein direkter Kontakt mit den Geistern der Hölle möglich war. Die Dämonen konnten angeblich in Besessene fahren. Sie übernahmen gleichsam den Körper der besessenen Person und führten sie wie ein Puppenspieler eine Marionette. Dann sprachen die Dämonen aus dem Mund des Opfers. Dessen Körper wurde dabei in Zuckungen und Krämpfen hin und her geworfen. Darüber hinaus sollten die Dämonen aber praktisch jede Gestalt annehmen können. Auf diese Weise zeigten sie sich dann den Menschen. Die Vorstellung, dass Dämonen Kontakt zu Menschen suchten, bildete die Basis der Hexenlehre.
Nicht nur Theologen, auch Juristen begannen im Spätmittelalter, sich zur Dämonologie zu äußern. Menschen, die sich angeblich mit Dämonen verbündet hatten, sollten bestraft werden, und zwar nicht nur von der Kirche, sondern vom weltlichen Recht und von staatlichen Gerichten. Dämonologie und Hexenlehre waren zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert praktisch nicht voneinander zu trennen. Daher diskutierten in der Zeit der Hexenprozesse gerade auch Juristen über die Dämonologie. Einer der einflussreichsten und radikalsten Hexentheoretiker war Jean Bodin (1529 oder 1530–1596), ein Jurist. Heute wird er zudem als einer der geistigen Väter der modernen Staatslehre angesehen.
Der Glaube an Dämonen blieb aber nicht auf Gelehrtenzirkel beschränkt. Diese Theorien kamen auch der großen Bevölkerungsmehrheit zu Ohren und erreichten selbst diejenigen, die keinen Zugang zu Bildung hatten. Eine wichtige Rolle spielten dabei neben den Predigten in der Kirche vor allem die ersten Hexenverfolgungen, die von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt wurden. Diese Ereignisse sorgten dafür, dass sich Basiskenntnisse der Hexenvorstellung ausbreiteten.
Die ältere Forschung sah den Dämonenglauben als Gelehrtenwissen, das den Bürgern und Bauern immer fremd geblieben sein soll. Heute ist unzweifelhaft, dass diese Bürger und Bauern nicht nur an Dämonen glauben, sie griffen vielmehr Konzepte der Dämonologie und Hexenlehre aktiv auf, wandelten sie um und passten sie an ihre eigenen Bedürfnisse und Ängste an.
So wurde die Furcht vor Dämonen zum Bestandteil des Alltags. Genau hier unterschied sich der vormoderne Dämonenglaube wohl am deutlichsten von seinen Überresten in der Gegenwart: Die Menschen rechneten damals durchaus mit der Möglichkeit, dem Teufel auf der Landstraße zu begegnen.
Doch die Menschen praktizierten auch selbst Magie, in verschiedenster Weise. Gezaubert wurde, um Krankheit und Tod abzuwehren, um die Fruchtbarkeit von Mensch, Tier und Acker sicherzustellen, um erfolgreich zu arbeiten und um die Zukunft vorherzusagen. Heiratslustige wandten Magie an, um alles über ihre zukünftigen Partner zu erfahren.
Soldaten wollten sich unverwundbar machen. Es gab magische Rituale gegen Diebstahl wie gegen Maulwürfe, für Treffsicherheit bei der Jagd und für erfolgreiche akademische Karrieren. An die Wirksamkeit von Magie glaubte man in der frühen Neuzeit so selbstverständlich, wie es für uns heute selbstverständlich ist, sie zu bezweifeln.
Unter allen Arten von Magie den besten Ruf hatte damals wie heute die Alchemie. Es wird gern irreführend behauptet, dass die Alchemie der Vorläufer der Chemie war. Man darf aber nicht übersehen, dass Alchemie auf magischem Denken beruhte. Statt der klaren Formelsprache der modernen Naturwissenschaften benutzen Alchemisten eine bewusst undurchsichtige Sprache und mehrdeutige Symbole. Die Alchemie wurde, wie die übrigen Formen sogenannter Gelehrtenmagie, immer nur von einer kleinen gebildeten Minderheit betrieben.
Die Alchemie war anrüchig, wurde aber durchaus von einer Reihe von Fürsten gefördert. Herzog Friedrich I. von Württemberg (1593–1608) etwa investierte namhafte Summen in alchemistische Unternehmungen. Wer die Alchemisten des Herzogs als Zauberer kritisierte, zog seinen Zorn auf sich. Überhaupt übersahen Herrscher gern magische Praktiken, wenn sie sich davon Profite erhofften: Nicht nur die Alchemie, auch die magische Schatzsuche haben Fürsten immer wieder toleriert.
Die Alltagsmagie war einfach und praktisch orientiert. Es gab immer wieder Menschen, die wirklich versuchten, mit einem Blick in eine Glaskugel die Zukunft vorherzusagen, krankes Vieh gesund zu zaubern und Schmerzen mit magischen Sprüchen zu lindern. Man suchte Kontakt zu Gespenstern, um vergrabene Schätze zu finden.
Hexerei gilt als uneingeschränkt verwerflich
Aus dieser Grauzone von geglaubtem und praktiziertem Zauber stach die Hexerei heraus. In zweierlei Hinsicht unterschied sich Hexerei von jeder anderen Magie. Erstens galt Hexerei als uneingeschränkt schlecht und verwerflich: Sie war nicht nur die absolut nicht hinnehmbare Magie, sie war das schrecklichste Verbrechen überhaupt. Der Staat mochte Alchemie fördern und Alltagszauberei ignorieren, gegen vermeintliche Hexen gingen die Obrigkeiten aber in der Regel sehr rigoros vor.
Zweitens unterschied sich, aus heutiger Perspektive betrachtet, die Hexerei von der übrigen Magie schlicht dadurch, dass sie immer eine Illusion war. Der Alchemist hat tatsächlich verschiedene Elemente vermischt (wenn auch unter unwissenschaftlichen Annahmen und Vorspiegelung falscher Tatsachen), der Bund einer Hexe mit dem Teufel oder einem Dämon ist jedoch schlicht unmöglich. Daher konnte aus heutiger Sicht keine Hexe jemals zu Recht verurteilt worden sein. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert dürfte es der Konsens zumindest der westlichen Welt gewesen sein, dass Dämonen nicht direkt in die materielle Welt eingreifen können.
Das Hexerei-Delikt bestand aus fünf Teilen: dem Pakt mit dem Teufel, Geschlechtsverkehr mit Dämonen, dem magischen Flug durch die Luft, der Teilnahme an geheimen Zusammenkünften (Hexentanz) und schließlich der schädigenden Magie.
Der Pakt mit dem Teufel bedeutete immer auch Apostasie, das heißt den Abfall vom christlichen Glauben, und damit Ketzerei. Durch den Pakt wurde der Teufel bzw. ein Dämon, der mit der Hexe immer wieder zusammenkam, zum Herrn der Hexe. Der Dämon zeigte sich meist in menschlicher Gestalt als Mann oder Frau, um mit der Hexe respektive dem Hexer den Geschlechtsverkehr auszuüben. Hexenprozesse bezeichneten dies als Teufelsbuhlschaft.
Vermeintliche Hexen gestanden beim Verhör (meist unter Folter) stereotyp, ein Fremder habe sie angesprochen, als sie in einer Notlage waren, sei es ökonomisch oder emotional. Der Fremde bot ihnen schlicht Geld für Sex an und verlangte zudem, dass sie ihm folgen oder ihn als ihren Herrn anerkennen sollten. Erst nach dem Geschlechtsverkehr gab sich der Fremde als Teufel zu erkennen.
Pakt und Buhlschaft flossen meist in dieser Weise zusammen. Es war letztlich eine Form von Prostitution. Die Beklagten versuchten mit so einem Geständnis natürlich auch, sich als betrogene Opfer des Teufels zu präsentieren: Sie hätten gar nicht erkannt, auf wen sie sich da einließen. Die meisten Geständnisse betonten, dass die Angeklagte nur das widerstrebende Werkzeug des Teufels gewesen sei. Ein Todesurteil ließ sich so allerdings nicht abwenden.
Der Buhlteufel war kein verführerischer demon lover. In den Geständnissen vermeintlicher Hexen bündelte der Teufel gleichsam negative männliche Verhaltensweisen. Er verhielt sich der Hexe gegenüber wie ein autoritärer Dienstherr oder ein gewalttätiger Ehemann. Er erteilte den Frauen Befehle, zudem schikanierte, schlug und vergewaltigte er sie.
Die Kleidung des in Menschengestalt erschienenen Teufels wird oft als schwarz beschrieben, oder in anderen Farben, die mit Geistern assoziiert wurden: grün, grau und braun. Groteske Elemente, die man in bildlichen Darstellungen oft findet, wie Hörner, Pferdefuß und Tierschwanz, fehlten bei den Beschreibungen in der Regel.
Der Einfluss des Teufels soll auch durch Gefängnismauern nicht aufzuhalten gewesen sein. Er habe manche Hexen sogar aus der Gefangenschaft heraus zum Hexentanz bringen können. Dass er seine Dienerin auch aus dem Kerker befreien könnte, wurde jedoch nie behauptet.
Die angeblichen Hexen waren grundsätzlich keine Einzeltäterinnen. Sie bildeten vielmehr eine Gruppe ähnlich einer Sekte oder kriminellen Bande. Als Gruppe konstituierten sich die Hexen bei Treffen. Diese Treffen, die mit dem antisemitischen Begriff „Hexensabbat“ bezeichnet wurden, schildern Hexenprozessakten meist als Feste mit Tanz und Gelage.
Pseudoreligiöse Rituale beim Hexentreffen wurden in deutschen Prozessen meist nicht erwähnt. So gehört etwa die „Schwarze Messe“, wie sie durch die Unterhaltungsliteratur des 19. Jahrhunderts populär wurde, nicht zu den traditionellen Hexenvorstellungen. Der Teufel in den deutschen Hexenprozessen war kein Objekt pseudo-religiöser Verehrung. Es handelte sich also auch nicht um Satanismus im heutigen Sinn.
Flug durch die Luft – nicht nur auf einem Besen
Zum Hexentanz kamen die Hexen angeblich auf magische Weise: Sie flogen auf verzauberten Gegenständen oder auf Dämonen in Tiergestalt durch die Luft. Die Dämonen ermöglichten es den Hexen, Magie auszuüben, bzw. sie zwangen sie sogar dazu. Diese Magie zielte darauf ab, Schaden, Krankheit und Tod zu verursachen. Eigene Wünsche konnte sich die Hexe mit ihrer Magie meist nicht erfüllen. Sie musste einfach nur tun, was der Teufel ihr befahl. Das war oft durchaus nicht in ihrem Interesse, etwa wenn der Dämon verlangte, dass sie einen Hagelsturm herbeizauberte, der die Ernte eines ganzen Dorfes vernichtete, einschließlich der Ernte des Haushaltes der Hexe selbst.
Dass die Hexen sich von der Kirche abgewandt und eigene geheime Zusammenkünfte haben sollten, hatten sie mit den verschiedenen Gruppen von Ketzern gemeinsam. Die sehr realen Ketzersekten des Mittelalters stellten quasi das Urbild der vermeintlichen Hexengruppe dar. Da die Hexe vom Glauben abgefallen war, war sie immer auch eine Ketzerin. Da sie mit ihrer Hexerei materiellen Schaden verursachte, war sie immer auch eine gewöhnliche Verbrecherin. Der Staat, der seit dem Mittelalter für sich beanspruchte, auch Ketzerei bestrafen zu dürfen, erklärte sich für die Verfolgung von Hexen zuständig.
Nationalistische Propaganda unter Reichskanzler Otto von Bismarck und gezielte Lügen der Nationalsozialisten haben gerade in Deutschland die landläufige Meinung geprägt, nach der die Inquisition die Schuld an den Hexenverfolgungen trage. Das ist Unsinn. Nördlich der Alpen fingen die Hexenprozesse erst wirklich an, als die Inquisition dort längst ihre Macht verloren hatte. Die berüchtigte Inquisition in Spanien bewirkte sogar die Einstellung der Prozesse.
Zu Hexenverfolgungen kam es sowohl in katholischen als auch in protestantischen Territorien. Selbst Verfolgungszentren gab es in Gebieten beider Konfessionen: so etwa im katholischen Luxemburg und im protestantischen Schottland. Auch Bereiche geringer Verfolgungsintensität fanden sich in katholischen (Irland, Portugal) wie in protestantischen Territorien (Niederlande).
Das gilt auch konkret für Deutschland: Vergleichsweise intensive Hexenjagden erlebten die protestantische Stadt Lemgo und das katholische Horb am Neckar. Prozesse häuften sich im protestantischen Mecklenburg-Schwerin und im katholischen Territorium St. Maximin an der Mosel. Relativ wenige Verfahren gab es in der protestantischen Kurpfalz und im katholischen Fürststift Kempten.
Die angeblichen Hexen werden vor weltlichen Gerichten angeklagt
Fast alle Hexenprozesse waren weltliche Prozesse. Sie fanden vor den Gerichten des Adels und der Städte statt, und sie folgten weltlichem Recht. Eine deutsche Besonderheit hat hier zu einigen Missverständnissen und Irrtümern geführt: die sogenannten geistlichen Staaten. Im Heiligen Römischen Reich gab es eine Reihe geistlicher Staaten, deren Staatsoberhaupt ein katholischer Kirchenfürst, ein Bischof, Erzbischof oder Abt war, beispielsweise das Kurfürstentum Trier, das Hochstift Bamberg, die Fürstpropstei Ellwangen oder das Fürststift Kempten.
Diese Staaten unter Leitung eines kirchlichen Würdenträgers waren aber keineswegs kirchliche Institutionen. Sie waren Staaten im Verbund des Reiches. Ihre Strafjustiz war weltlich und wandte säkulares Recht an. Die Richter waren staatliche Amtsträger, keine Inquisitoren. Wenn also im geistlichen Kurfürstentum Mainz eine Person wegen Hexerei angeklagt wurde, dann wurde sie nicht vor ein Inquisitionstribunal gestellt, sondern vor dasselbe Gericht, das auch Diebe und Mörder aburteilte.
Als Beleg für die angebliche Verantwortung der Kirche für die Hexenprozesse wird gern auf den berüchtigten „Hexenhammer“ („Malleus Maleficarum“) verwiesen. Das 1486 vom Dominikanermönch Heinrich Kramer (um 1430–1505) veröffentlichte Buch stellte eine frühe Zusammenfassung der Hexenlehre dar. Jakob Sprenger (um 1436–1495), der manchmal fälschlich noch immer als Koautor genannt wird, war in Wahrheit einer der vielen innerkirchlichen Gegner Kramers.
Kramer hatte einen schlechten Ruf; Zeitgenossen zweifelten an seiner Zurechnungsfähigkeit. Er wollte selbst Hexenprozesse durchführen, scheiterte damit aber. Daran änderte auch ein angeblich vom Papst autorisiertes Schreiben nichts, das Kramer sich bei der vatikanischen Bürokratie erschlichen hatte. Er erhielt bei seinem weiteren Tun in keiner Weise Unterstützung durch den Papst.
Der „Hexenhammer“ bestand aus drei Teilen. Der erste wollte nachweisen, dass es Hexen tatsächlich gab. Der zweite schilderte die Machenschaften der Hexen. Der dritte gab Ratschläge bezüglich des Hexenprozesses. Diese zielten natürlich ausschließlich darauf ab, eine Verurteilung sicherzustellen.
Gerade dieser dritte, praktische Teil wandte sich an weltliche Richter und Herrscher. Kramer betonte im „Hexenhammer“, dass die weltlichen Fürsten die Hexenverfolgung in ihre Hände nehmen sollten. Diese brauchten freilich keine Aufforderung von einem dahergelaufenen Mönch, um ihre Strafgewalt durchzusetzen.
Fürsten, die rigoros gegen Hexen vorgingen, konnten sich der Zustimmung ihrer Untertanen sicher sein. Die Bürger und Bauern verlangten in aller Regel mehr, nicht weniger Hexenprozesse. Der Grund für die Bereitschaft, Hexen zu verfolgen, war – wie eingangs bereits erwähnt – eine schwere Krise. Die Zeit zwischen 1560 und 1630 gilt heute als der Höhepunkt der „Kleinen Eiszeit“, einer Periode mit außerordentlich kaltem Klima. Auf kurze, regnerische Sommer folgten lange, harte Winter.
Der klimatische Wandel stürzte die von der Landwirtschaft abhängigen Gesellschaften Europas in eine Notlage. Missernten und Hungerkrisen häuften sich. Profitables Wirtschaften wurde immer schwieriger. Es kam zu Arbeitslosigkeit. Teile der Bevölkerung verarmten. Dass es einen Zusammenhang zwischen Kleiner Eiszeit und Hexenverfolgung gab, ist eine der zentralen Erkenntnisse der neuen Hexenforschung. Erstmals näher beschrieben wurde sie vom deutschen Historiker Wolfgang Behringer in den 1990er Jahren.
Verfolgungen als Ventil für gesellschaftlichen Druck
Je mehr die Gesellschaft unter Druck geriet, desto eher war sie bereit, Hexen zu verfolgen. Es ging nicht nur einfach darum, dass die vermeintlichen Hexen Sündenböcke waren und man mit der Hexenverfolgung ein Ventil für gesellschaftlichen Druck fand. Entscheidend war, dass man die ungünstige Witterung konkret auf Hexenzauber zurückführte. Die Hexen waren insbesondere in Deutschland vor allem Wetterzauberinnen. Stürme und Kälteeinbrüche, die die Ernte gefährdeten, wurden angeblich von ihnen verursacht.
Mehrfach haben ganz konkrete Wetterereignisse zu Hexenprozessen geführt. So wurden 1688 am Tag nach einem Unwetter Bauern bei der Herrschaft von Hohenzollern-Hechingen vorstellig: Sie verlangten, dass die Obrigkeit die Hexen aufspüren sollte, die zweifellos für das Unwetter verantwortlich seien.
Die Hexen sollten also mit Wetterzauber die Landwirtschaft in ganzen Regionen gefährdet haben: Das machte sie zu den Todfeinden aller. Die Angst vor Missernten und Hunger nährte den Glauben an Hexen, die hinter alledem stecken sollten.
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