Um 1200 entstand mit den ersten Universitäten eine neue Institution der Bildung. Der Kanon des dort gelehrten Wissens war anfangs noch eng begrenzt, doch die Methode der Dialektik mit Rede und Gegenrede öffnete den Weg zum wissenschaftlichen Denken – der Horizont weitete sich stetig.
Sie haben noch 2 von 3 kostenlosen Artikeln übrig1/3
Mittelalterliche Universitäten waren in der Regel ein kirchlich getragener und geschützter Freiraum für Diskussionen über alle möglichen Fragen, die sich aus der schriftlichen Überlieferung ergaben. Es gab zwar eine Reihe von Stoppzeichen für Thesen, die in den Disputationen, Vorlesungen und Schriften zwar diskutiert, aber nicht positiv vertreten werden durften, doch bot schon die Beschäftigung mit den offiziell abgelehnten Vorstellungen immer wieder Anregungen, wissenschaftliche Theorien neu zu überdenken.
Die Grundlage dafür bildete die maßgeblich von Petrus Abaelardus (1079 –1142) entwickelte dialektische Methode, die die Abwägung verschiedener Lösungen erforderte, um zu einem abgesicherten Ergebnis zu kommen. Wesentlich waren auch die genossenschaftlichen, autonomen Strukturen der Universitäten, die unter den Teilnehmern an Disputationen einen Austausch auf Augenhöhe erlaubten.
Ausgangspunkt der Universitäten sind oft bedeutende Schulen
Die ältesten Universitäten entstanden in der Regel auf der Grundlage eines bedeutsamen, über die jeweilige Stadt und die Region hinauswirkenden Schulwesens, auch wenn das nicht immer und nicht sofort in die Entstehung von Universitäten mündete. Das süditalienische Salerno zeichnete sich so schon im 11. und 12. Jahrhundert durch eine Medizinschule aus, die antikes und arabisches Wissen aufnahm und weiterführte. Dennoch kam es hier nicht zur Ausbildung akademischer Institutionen, wie sie die frühen Universitäten entwickelten.
Ähnlich war es zunächst auch in Bologna, wo seit dem späten 11. Jahrhundert im Zusammenhang mit der intensivierten Beschäftigung mit dem Römischen Recht bedeutende Rechtslehrer wie Pepo (geb. erste Hälfte 11. Jahrhundert) oder Irnerius (um 1050 – um 1130) wirkten, aber noch nicht von der Entstehung einer Universität gesprochen werden kann.
Universitäten unterschieden sich im Mittelalter nicht zuletzt aufgrund päpstlicher und kaiserlicher oder königlicher Privilegien von Schulen dadurch, dass sie auf Körperschaften mit eigenem, geistlichem Gerichtsstand aufbauten, die eigenständig Statuten erlassen, Prüfungen abhalten und über die Aufnahme ihrer Mitglieder entscheiden konnten. Ihre Absolventen hatten zudem das Recht, überall zu lehren. Mittelalterliche Schulen standen dagegen jeweils unter der Kontrolle des lokalen Bischofs, während sich die Universitäten weitgehend aus dessen Abhängigkeit lösten.
In Bologna spielten die kirchlichen Instanzen eine geringere Rolle, weil das weltliche Recht eher für die weltlichen Herrscher und die Städte von Interesse war. Bologna profitierte auch wirtschaftlich von der großen Zahl der in die Stadt strömenden Scholaren, und die Stadt versuchte deshalb, die Schulen an sich zu binden. Daher wurden die Magister, meist Bürger der Stadt, 1189 eidlich verpflichtet, ihre Schulen nicht aus der Stadt zu verlegen.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Im Gegenzug organisierten sich die Scholaren nach ihren Herkunftsgebieten in „Nationen“; die älteste ist die zuerst 1191 belegte „lombardische Nation“. Diese schlossen sich wiederum in Universitäten zusammen. Um 1230/1240 hatten sich dann in Bologna zwei Universitäten unter gewählten Rektoren ausgebildet, die citramontane und die ultramontane, die die Scholaren nach ihrer Herkunft südlich und nördlich der Alpen aufnahmen.
Ein Versuch der Magister, mit Hilfe der Stadt die studentischen Universitäten aufzuheben, war zuvor gescheitert, da sich Papst Honorius III. (1216 –1227) im Jahr 1219 zugunsten der Scholaren einschaltete. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts kontrollierten die Scholaren den Aufbau und die Organisation des Studiums, die Professoren waren nurmehr die Angestellten der studentischen Korporationen.
Auch bedingt durch die wirtschaftliche Selbständigkeit der Scholaren, die oft schon als erwachsene und in ihrem Beruf etablierte Männer an die Universität kamen, war in Bologna eine „Scholarenuniversität“ entstanden. Dies blieb allerdings im europäischen Kontext die Ausnahme, zumal sonst die Scholaren, aus bürgerlichen wie adligen Familien, relativ früh, mit 14 oder 15, ihr Studium aufnahmen.
In Paris und Oxford ergreifen die Magister die Initiative
Die Entstehung der anderen älteren Universitäten war ebenfalls ein allmählicher Prozess, der in Paris und Oxford jedoch von den Magistern ausging. In und um Paris gab es schon im 12. Jahrhundert eine Vielzahl von Schulen, an Kathedralen wie an Klöstern, die Petrus Abaelardus in seiner Autobiographie beschrieben hat und an denen die „freien Künste“ (artes liberales) Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Musik, aber auch Kirchenrecht und Theologie gelehrt wurden.
Schon 1208/09 wurde die Korporation der Magister von Papst Innozenz III. (1198 –1216) genehmigt. Sie besaß zu dieser Zeit eigene Statuten über das Gemeinschaftsleben, insbesondere aber über die Ordnung der Vorlesungen und Disputationen. Sie konnte eigenständig Mitglieder aufnehmen oder in bestimmten Fällen ausschließen.
Lehren durfte in Paris aber zunächst nur, wer vom Kanzler als Beauftragtem des Bischofs und Leiter der Kathedralschule eine Lizenz bekommen hatte. Das führte bald nach 1210 zum Konflikt, den schließlich der Papst zugunsten der Magister entschied. Der Kanzler musste künftig allen Lehrern die Lizenz erteilen, die dazu von den Magistern in Theologie, Kirchenrecht und Medizin als für geeignet befunden worden waren; für die artes sollte er zusammen mit einer Kommission von sechs Magistern entscheiden.
Die Anforderungen für das Fach Theologie sind besonders hoch
1215 erließ der päpstliche Legat Robert de Courçon (um 1160/1170 – 1219) ausführliche Statuten, die Rechte und Pflichten der Magister und Scholaren festlegten. So musste man mindestens 21 Jahre alt sein, um in den artes Vorlesungen zu halten, und musste mindestens sechs Jahre studiert haben.
Der Abschluss in den artes war die Voraussetzung für ein Studium in den „höheren Fächern“ Medizin, Kirchenrecht oder Theologie. In der Theologie waren dann die Bestimmungen besonders streng; man musste mindestens acht Jahre studieren und durfte nicht vor dem 35. Lebensjahr mit Vorlesungen beginnen.
Nach einem Konflikt zwischen Scholaren und Pariser Bürgern, der mehrere Scholaren das Leben gekostet hatte, ruhte der Lehrbetrieb für zwei Jahre, ein Teil der Magister ging an andere Universitäten wie Toulouse oder Oxford. 1231 räumte jedoch Papst Gregor IX. (1227–1241) der Universität weitreichende Rechte ein. So mussten die Kanzler fortan schwören, allen die Lizenz zu erteilen, die die Magister dafür als geeignet erklärten, und die Magister durften die inneren Verhältnisse nach ihren Vorstellungen regeln sowie die Universität nach außen vertreten.
Auch in Paris organisierten sich die Scholaren ihrer Herkunft nach in Nationen, allerdings nur bei den artes. Spätestens seit der Zeit um 1240 stand die Universität unter der Leitung eines Rektors, der aus dem Kreis der Magister in den artes gewählt wurde. Parallel entstanden die höheren Fakultäten, die sich jeweils eigene Statuten gaben und Dekane wählten. So entstand das Modell der „Magisteruniversität“, das vor allem nördlich der Alpen weite Verbreitung fand.
Das englische Oxford zeichnete sich am Ende des 12. Jahrhunderts ebenfalls durch ein lebendiges Schulwesen aus. Als 1209 drei Scholaren für die Tat eines geflohenen Mitbewohners zur Rechenschaft gezogen und hingerichtet wurden, kam es zum Auszug der Magister in andere englische Schulorte und auf den Kontinent.
Der Konflikt zwischen König Johann (1199 –1216) und Papst Innozenz III. verhinderte zunächst eine Lösung. Dazu kam es erst 1214, als ein päpstlicher Legat die Universität in Schutz nahm und mit weitreichenden Rechten ausstattete. Dabei wurden die Oxforder zur Sühne für die Gewalttat verpflichtet und mussten den Scholaren Wohnungen und Lebensmittel zu angemessenen Preisen anbieten – das Verhältnis der als Geistliche geltenden Scholaren zu den Städten war oft problematisch.
Der Bischof von Lincoln wurde die zuständige Gerichtsinstanz, wohl in der Folge entstand das Amt eines Kanzlers, der schließlich – anders als in Paris – zum Oberhaupt der Schulen wurde. Die wichtigsten Förderer der Oxforder Universität waren die englischen Könige. Heinrich III. (1216 – 1272) und Eduard I. (1272 –1307) bestätigten die Privilegien der Universität und setzten sich in weiteren Konflikten mit der Stadt für die Magister und Scholaren ein.
Die drei ältesten Universitäten entstanden somit um 1200, weitere Universitäten bildeten sich aus Abspaltungen, etwa Cambridge (1209) und Padua (1222).
Schon seit dem früheren 13. Jahrhundert kam es dann zur Gründung von Universitäten durch die europäischen Herrscher, meist mit päpstlicher Bestätigung. Die Könige profitierten von dem gut ausgebildeten Personal, sowohl in den Kanzleien als auch im königlichen Rat; überall nahm die Schriftlichkeit zu, auch die Städte beschäftigten Absolventen von Universitäten. Der wachsende Bedarf an „gelehrten Räten“ führte im späteren Mittelalter zu zahlreichen Universitätsgründungen in den Territorien.
Karl IV. rief 1348 die Prager Universität ins Leben, 1373 wurde sie ergänzt durch eine Juristenuniversität nach Bologneser Vorbild. Es folgten Gründungen in Wien (1365/1384), Heidelberg (1386), Köln (1388) und Erfurt (1392). Alle folgten im Wesentlichen dem Pariser Modell der vier (bzw. fünf) Fakultäten und der vier Nationen nach der Herkunft der Scholaren.
Die Universitäten bestanden somit überall aus verschiedenen genossenschaftlich organisierten Institutionen: Fakultäten, Nationen und Kollegien. Die Kollegien entstanden seit dem späteren 13. Jahrhundert aus Stiftungen und sollten den Scholaren angesichts steigender Kosten Unterkunft und Versorgung bieten, wurden aber zum Teil auch für die Lehre genutzt.
Der Unterricht erfolgte überall auf denselben Grundlagen. Bei den artes, in der „Artistenfakultät“, wurden die aus der Spätantike überlieferten „freien Künste“ vertieft und ergänzt durch antikes und arabisches Wissen, das die lateinische Welt über Spanien und Süditalien in Übersetzung erreichte. Ähnlich war es in der Medizin, für die die Schule von Salerno eine wichtige Vermittlerfunktion hatte.
Aristoteles und arabisches Wissen revolutionieren die Wissenschaft
In den artes führte die allmähliche Rezeption aller erhaltenen Werke des Aristoteles, von der Logik über die Naturphilosophie zu Politik, Ethik und Metaphysik, zu einer neuen Konzeption von Wissenschaft. Für das Verständnis der Texte griff man auf arabische Kommentatoren zurück, an erster Stelle auf den aus Córdoba stammenden Gelehrten Ibn Ruschd (latinisiert Averroes, 1126 –1198), der fast alle aristotelischen Werke kommentiert und dabei seinerseits umfangreich antike und arabische Kommentatoren herangezogen hatte.
In die Medizin fanden nach mehr praktisch ausgerichteten kleineren Schriften auch die gelehrten Werke des Galen (gest. um 200) und des Ibn Sina (Avicenna, um 980–1037) Eingang. Das weltliche Recht wurde durch die Kodifikation des Römischen Rechts unter Kaiser Justinian (527–565), das „Corpus Iuris Civilis“, geprägt, das Kirchenrecht durch die nach der dialektischen Methode aufgebaute Sammlung des um 1140 in Bologna wirkenden Gratian, das „Decretum Gratiani“, und die späteren Zusammenstellungen päpstlicher Verfügungen, der Dekretalen. Alle diese Texte wurden durch die Juristen intensiv kommentiert und diskutiert.
In der Theologie bildete die Bibel naturgemäß eine wichtige Grundlage, deren Kommentierung seit Abaelardus ebenfalls der dialektischen Methode folgte und durch verschiedene Ansätze vertieft und verfeinert wurde. Die Bibel galt allerdings als zu schwierig für Anfänger, so dass die Scholaren sich zunächst mit einer thematisch geordneten Kompilation von Auszügen aus der Bibel, den Kirchenvätern und anderen theologischen Schriften, den „Sentenzen“ des Petrus Lombardus (um 1095–1164), auseinandersetzen mussten, wie jüngere Magister zunächst nur über die „Sentenzen“ lehren durften.
In allen Disziplinen gab es somit grundlegende Texte, die der Interpretation bedurften, aber auch kritisch hinterfragt werden konnten. Vorlesungen als grundlegende Form universitärer Veranstaltungen bestanden zunächst im Vortrag dieser Texte, diese wurden dann entweder Abschnitt für Abschnitt ausgelegt oder durch die Beantwortung von Fragen (quaestiones) erläutert und interpretiert. Dazu kamen Disputationen, in denen die Mitglieder der Fakultät verschiedene Positionen bezogen und sich im gelehrten Disput bewähren mussten, und Repetitorien, die am Nachmittag oder auch an Feiertagen den Stoff wiederholten.
Schon das 12. Jahrhundert war durch einen intellektuellen Aufbruch geprägt, und das intensive Streben nach neuen Texten und neuem Wissen setzte sich auch an den Universitäten fort. Ein Beispiel dafür ist die Rezeption der aristotelischen Naturphilosophie, die wegen einiger grundlegender Widersprüche zum christlichen Weltbild – etwa durch die aristotelische Vorstellung der Ewigkeit der Welt, die dem Dogma der Schöpfung widerspricht – 1210 und 1215 in Paris verboten war. Auch Gregor IX. wollte 1231 die aristotelischen Texte nur nach einer „Reinigung“ von Irrtümern für Vorlesungen zulassen.
Dennoch wurden die Schriften des antiken Philosophen immer wieder gelesen und kommentiert, bis schließlich 1255 alle seine Werke, auch die naturphilosophischen, im Pariser Vorlesungsbetrieb erschienen. Ein Ausweg aus den Widersprüchen erschien den Anhängern der an Averroes orientierten Aristoteles-Interpretation (den „Averroisten“) wie Siger von Brabant (um 1240 – 1284) die These einer „doppelten Wahrheit“, die das Festhalten an widersprüchlichen philosophischen und theologischen Sätzen erlaubte, sofern diese durch Vernunft bzw. Glauben und Dogma bewiesen werden konnten.
In der Konsequenz reagierten die kirchlichen Autoritäten mit dem Verbot einzelner Lehren. Nach einem ersten Verbot 1270 ließ der Pariser Bischof Étienne Tempier 1277 insgesamt 219 Sätze zusammentragen, die nicht mehr verteidigt oder in Disputationen positiv vertreten werden durften. Damit wurde nicht nur die Verteidigung der Lehre einer „doppelten Wahrheit“ verboten, sondern es ging auch um Aspekte der Allmacht Gottes. Dieser sei zwar an die Logik gebunden, könne aber entgegen den Gesetzen der Naturphilosophie durchaus mehrere Welten schaffen, die Welt als Ganzes bewegen, ein Akzidens ohne Substanz oder mehr als drei Dimensionen erzeugen.
Zudem wurden Theologie und Philosophie voneinander abgegrenzt. Schon 1272 hatte die Artistenfakultät verfügt, dass sich kein Bakkalar oder Magister der Fakultät in Diskussionen über theologische Fragen einmischen oder diese sogar entscheiden sollte. In allen Fragen, die Glauben und Philosophie gleichermaßen betrafen, sollten dem Glauben schädliche Argumente abgelehnt, aber nicht weiter diskutiert werden. Dieses Verbot wurde um 1280 Teil eines Eids, den die Magister in den artes noch bis zum Ausgang des Mittelalters leisten mussten.
Philosophische Fragen zu theologischen Inhalten
Die Folgen dieser Verbote waren aber nicht nur negativ. Vielmehr brachen die theologischen Argumente auch aristotelische und andere überlieferte Denkschemata auf. Während für Aristoteles ein Vakuum unmöglich war und nicht weiter reflektiert wurde, eröffnete die Möglichkeit eines Vakuums durch göttliche Allmacht den Weg für weitreichende Überlegungen. Auch die theoretischen Eigenschaften von Unendlichkeit konnten ausführlich diskutiert werden.
Ungeachtet der Grenzen zwischen Philosophie und Theologie ließen sich philosophische Methoden in der Theologie anwenden und etwa die Wirkung der Sakramente als Beispiel für die für Aristoteles problematische „Fernwirkung“, wie das Fortdauern der Bewegung eines geworfenen Steins nach dem Verlassen der Hand, diskutieren. Der endliche Kosmos des Aristoteles wurde durch die Überlegung in Frage gestellt, was passieren würde, wenn ein Mensch an die Grenze des Kosmos gelangen und die Hand darüber hinaus ausstrecken könnte.
Die Möglichkeit, dass Gott mehrere Welten schaffen könnte, ließ die Frage nach unterschiedlichen Naturgesetzen aufkommen und erlaubte eine „Andere-Welt-Logik“. Mit Hilfe der dialektischen Methode erschien auch die Annahme einer täglichen Erdrotation möglich, und die aristotelischen Texte wurden teilweise kritisch kommentiert. Schließlich wurde selbst ein „Allmachtsparadoxon“ diskutiert – zur Frage, ob Gott einen Stein schaffen könne, der so schwer sei, dass er ihn nicht aufheben könne –, das wegen seiner inneren Widersprüchlichkeit abgelehnt wurde.
11. Juni 2026
Die erste Fußballweltmeisterschaft fand 1930 in Uruguay statt. Aber warum eigentlich gerade dort? Bis dahin hatten die großen europäischen…
Geschichte & Archäologie
Rätsel um kopflose Skelette geht weiter
9. Juni 2026
Kopflose Skelette aus einem jungsteinzeitlichen Siedlungsgraben in der Slowakei geben Archäologen weiterhin Rätsel auf. Denn warum Menschen…
Geschichte & Archäologie
Mammutfund erweist sich als steinzeitliches Cold Case
8. Juni 2026
Cold Case: Ein bei Regensburg entdecktes Mammutskelett hat sich als wichtiges Zeugnis der menschlichen Frühgeschichte entpuppt. Denn…