Am 27. Februar 1531 schlossen die protestantischen Fürsten in Schmalkalden, im heutigen Thüringen, ein Bündnis. Der Bündnisvertrag betonte ausdrücklich den defensiven Charakter. Er diene „allayn zu erhaltung christenlicher warhait und friedens“ im Reich und richte sich nicht gegen „unser … kaiserlichen Maiestat“.
Diese eindeutig erscheinende Aussage erwies sich angesichts dessen, dass Religion zu dieser Zeit die normative Grundlage von Politik darstellte, als interpretationsoffen. Das religiöse Bekenntnis bot sich damit als politischer Konfliktfokus geradezu an. Dies hatte sich spätestens abgezeichnet, als das Deutungsmonopol der römischen Kirche über die existentiellen Wahrheiten durch die reformatorische Theologie Konkurrenz erhalten hatte. Als Luther mit dem Wormser Edikt 1521 in die Reichsacht erklärt wurde, schrieb man das Reformationsproblem in die Reichspolitik ein. Die Konfessionsfrage stellte die politische Belastungsfähigkeit des Reiches – geprägt durch die komplexe Beziehung zwischen Reichsständen und Kaiser – fortan auf den Prüfstand.
Die Gründung des Schmalkaldischen Bunds markierte zugleich einen End- und einen Anfangspunkt. Sie stand am Ende einer Entwicklung, in der sich in den 1520er Jahren die politischen Fronten zwischen Unterstützern und Gegnern der religiösen Reform formierten. Und sie leitete den Prozess ein, in dessen Verlauf die kirch‧liche Erneuerung zwischen fest organisierten reichspolitischen Gruppierungen ausgefochten wurde. …
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Prof. Dr. Olaf Mörke





