von HERMANN PÜNDER
„Stadtluft macht frei!“ – mit diesem Motto wird gewöhnlich der besondere Rechtsstatus beschrieben, der sich im Schutz der Mauern mittelalterlicher Städte herausbildete. Dass es auch hinter den Zäunen der dörflichen Gemeinschaften eine Selbstverwaltung gab, ist dagegen wenig bekannt. Dabei galt im hohen Mittelalter das Rechtssprichwort: „Bürger und Bauer unterscheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer“. Im Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es ganz selbstverständlich: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aber wie genau war die Lage der Dörfer nun im Mittelalter? Was durften sie in eigener Verantwortung regeln?





