Am 18. Januar 1709 verfügte König Friedrich I. in Preußen per Dekret, dass mit dem 1. Januar 1710 die fünf königlichen Residenzstädte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammengelegt werden sollten. Angesichts der rasant wachsenden Bevölkerung waren Dorotheenstadt, Friedrichstadt und Friedrichswerder erst wenige Jahrzehnte vorher planvoll angelegt worden. Die Vereinigung dieser bis dahin unabhängigen Städte hatte Friedrich I. schon länger zu realisieren versucht, doch war er am Widerstand der betroffenen Magistrate gescheitert, die um ihre Privilegien fürchteten. Der neue Magistrat hatte seinen Sitz am Cöllnischen Fischermarkt. Die neue preußische Hauptstadt Berlin hatte geschätzte 55000 Einwohner, deren Zahl sich in den nächsten 50 Jahren verdoppelte.





