Zwischen 1954 und 1963 nahm die Prüfstelle 1600 Objekte in die Liste jugendgefährdender Schriften auf, unter anderem einen Tarzan-Comic (wegen des Lendenschurzes). Auch Nacktbilder fielen unter die Indizierung; 1973 wurde dieser Passus wieder gestrichen. Seit den 1980er Jahren rückten zunehmend neue Medien, vor allem Videos und Computerspiele mit gewaltfördernden Inhalten, in den Blick der Bundesbehörde, die auch heute noch aktiv ist.





