Die Quellen übertreiben wohl, wenn sie berichten, Theodosius habe daraufhin „weinend und schluchzend“ in seinem Palast gesessen. Aber für einen christlichen Kaiser bedeutete diese heftige Reaktion des Bischofs einen enormen Gesichtsverlust. Ambrosius stellte damit klar: Auch der Kaiser unterliegt den Geboten, und der Bischof kann als Seelsorger nicht über ein derartiges moralisches Vergehen hinwegsehen. Also akzeptierte der reumütige Theodosius eine Kirchenbuße. Angeblich soll er einen Exekutionsverzug von 30 Tagen für alle künftigen Todesurteile erlassen haben. Tatsächlich gab es bereits ein solches Gesetz – aber offenbar war es wirkungslos und wurde nun demonstrativ bekräftigt. An Weihnachten desselben Jahres wurde Theodosius feierlich wieder in die Gemeinde aufgenommen. Als er im folgenden Jahr seine Residenz nach Konstantinopel verlegte, unterstand er nicht mehr dem prinzipienstrengen Ambrosius.





