Hier in Hoheneck endete zwischen 1950 und 1989/90 die Freiheit von 24 000 Frauen. Über die gesamten vier Jahrzehnte ostdeutscher Diktatur wurden weibliche Strafgefangene hierher gebracht: junge, alte, aus allen Schichten und Ecken der DDR. Ein Drittel von ihnen aus politischen Gründen. Hoheneck steht damit wie wenige andere Orte exemplarisch für die Repressionsgeschichte der DDR und ist heute ein Mahnmal gegen staatliche Willkür – zugleich aber auch ein Erinnerungsort für die Kraft weiblichen Widerstands.
Von der Burg zum Frauengefängnis
Die wechselhafte Geschichte Hohenecks reicht bis ins Mittelalter zurück. Anstelle der ursprünglichen Burg, die zwischenzeitlich auch wettinisches Jagdschloss gewesen war, wurde 1864 das neu gebaute „Königlich-Sächsische Weiberzuchthaus“ eröffnet. Nach unterschiedlicher Nutzung – als Männergefängnis, Jugendanstalt und Lazarett – avancierte Hoheneck 1950 zum zentralen Frauengefängnis der DDR.
Schon der erste Transport unterstrich die herausgehobene Stellung Hohenecks: Aus dem sich in Auflösung befindlichen sowjetischen Speziallager Sachsenhausen kamen über 1100 Frauen sowie 30 Kleinkinder und Babys nach Stollberg – ein Großteil der Frauen war durch die sowjetische Besatzungsmacht als vermeintliche „Spioninnen“ abgeurteilt worden.
Die Haftgründe variierten über die Jahrzehnte, waren Konjunkturen unterworfen oder fielen irgendwann ganz weg. In jedem Fall verraten sie dabei viel über die Verfasstheit des Staates: über politische Repression, soziale Kontrolle und die Widersprüche einer Mangelgesellschaft.
Die Gründe für eine Inhaftierung in Hoheneck waren vielfältig, lassen sich aber grob in zwei Dimensionen trennen: Frauen, die wegen politischer Straftaten verurteilt worden waren, also gegen Gesetze verstoßen hatten, die rechtsstaatlichen Normen zuwiderliefen, und Frauen, die im „klassischen“ Sinne kriminell geworden waren. In den frühen Jahren dominierten politische Urteile die Zusammensetzung der Gefangenengesellschaft, die Verurteilung wegen Spionage war keine Seltenheit.
Über die Zeit verschoben sich die Verhältnisse. Ein entscheidender Einschnitt war der Bau der Berliner Mauer 1961. In der Folge wurde „Republikflucht“ zu einem zentralen Baustein politisch motivierter Verurteilungspraxis, während Spionage de facto keine Rolle mehr spielte. Im Bereich der „gewöhnlichen“ Kriminalität waren es dagegen vor allem Eigentumsdelikte wie Diebstahl und Betrug, die Frauen nach Hoheneck brachten. Dies entsprach dem statistischen Befund, denn solche Straftaten gehörten quantitativ zu den größten Deliktgruppen in der Kriminalitätsstatistik der DDR.
Doch nicht nur politische Gründe oder kriminelle Lebensweisen führten zur Inhaftierung: Auch ein unangepasster Lebensentwurf konnte hinter Gittern enden. Seit dem Strafgesetzbuch von 1968 wurde abweichendes Sozialverhalten mit dem Vorwurf „Asozialität“ etikettiert, strafbar nach Paragraph 249. Betroffen waren Frauen, die keinen festen Arbeitsplatz hatten, sich staatlicher Lenkung entzogen oder schlicht aus dem Raster fielen.





