So stand er neben dem oder der Verurteilten auf dem Schafott und hielt nach der Hinrichtung durch den Scharfrichter eine „Standrede“. Diese gab dem Akt der strafrechtlichen Tötung durch die Exegese biblischer Textstellen einen legitimierenden theologischen Rahmen und war zugleich ein Instrument, um die Anwesenden öffentlich zu ermahnen und zu warnen. Dabei handelte es sich um eine Amtspflicht, der sich die Geistlichen nicht entziehen konnten, selbst wenn sie wollten. Auch der Pfarrer Marti in Glarus fügte sich 1804 dieser Vorgabe: „… aber ich ehre den Willen unserer Obern und erfülle hiermit den mir gegebenen Auftrag.“
Neben theologischer Einbindung und moralischer Belehrung boten diese „Schafott-Reden“ aber auch Raum für weitergehende Überlegungen. In ihnen spiegeln sich unter anderem sozial-, wirtschafts- und erziehungspolitische Probleme der Zeit. Sie machen außerdem die Diskussionen um die Todesstrafe und eine Reform des Justizsystems greifbar, wie sie vor allem im späteren 18. und vehement im 19. Jahrhundert politisch und gesellschaftlich relevant wurden.
Wie positionieren sich die Geistlichen zur Todesstrafe?
So rief 1807 der Vorkämpfer für die Abschaffung der Todesstrafe, Andreas Tschudi, rhetorisch eindrücklich auf der Richtstätte von Glarus aus: „O möchtet ihr doch, ihr vaterländischen Berge und ihr Hügel uns nie mehr bey solchen grauenvollen Scenen hier versammelt erblicken! Möchten wir nie mehr, wegen Mangel an Anstalten, in den Fall kommen, diesen heimischen Boden mit dem Blute unglückseliger Einwohner unsers Vaterlandes entweihen zu müssen!“ Auf der anderen Seite war 1846 der Stadtpfarrer in Luzern froh, „daß wir noch nicht auf jenem Höhepunkt der Humanität und der Aufklärung angelangt sind, wo man der Abschaffung der Todesstrafe das Wort redet und zärtlicher dafür besorgt ist, daß einem Uebelthäter kein Leid widerfahre, als daß der rechtschaffene und ruhige Bürger bei seinen höchsten Gütern: bei Tugend und Freiheit, bei Leben und Eigenthum geschützt und gesichert bleibe.“ Darüber hinaus rief er „die Obrigkeit“ zu noch größerer Strenge auf: „Sie muß das Uebel bei der Wurzel angreifen, … die Erlaubniß für Tänze, Masken und andere Anlässe zum Bösen verweigern, Entheiligung der Sonn- und Feiertage strenge ahnden, … die Schlupfwinkel der Sünde zerstören etc.“
Progressivere Prediger sahen dagegen in den sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen der Delinquentinnen und Delinquenten sowie in erziehungspolitischen Versäumnissen des Staates die Gründe für die Verbrechen. 1833 rief der Pfarrhelfer Zurfluh in Altdorf den Umstehenden zu: „Erziehung und Unterricht ist also die allerwichtigste Angelegenheit der Menschheit. … In jedem civilisirten Staate wird das Schul- und Erziehungswesen unter die öffentlichen Angelegenheiten gerechnet …, und auf alle Weise befördert. … Ihr könnet dem Vaterland keinen größern wichtigern Dienst erweisen, als wenn ihr dazu helfet und wirket, daß die Jugend zu guten tugendhaften Christen, und zu braven nützlichen Bürgern des Vaterlandes herangebildet wird. Es braucht denn keiner strengen scharfen Gesetze, keiner dergleichen blutige Beispiele mehr, Leben und Eigenthum der Bürger werden nie angetastet werden.“





