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Das letzte Drama der Revolution
François Noël Babeuf scheiterte mit einer Verschwörung, die in seinen Augen der letzte Versuch war, die Französische Revolution zu retten. Der Prozess gegen ihn wurde, erstmals in der Rechtsgeschichte, komplett von Anfang bis Ende protokolliert.
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Eine Gefängniszelle im nordfranzösischen Vendôme. Ein Mann wartet auf seine Hinrichtung. Vor ihm liegt sein Abschiedsbrief an Frau und Kinder: „Glaubt nicht, daß ich Bedauern empfinde, mich der herrlichsten Sache geopfert zu haben. Auch wenn meine Anstrengungen für sie unnütz wären, habe ich meine Aufgabe erfüllt.“ Er legt die Feder beiseite und greift zum Messer, das er sich in der Haft heimlich gebastelt hat. Doch der Selbstmordversuch misslingt. Dennoch liegt François Noël Babeufs Kopf zwölf Stunden später, am Morgen des 27. Mai 1797, unter der Guillotine.
Babeuf verurteilt soziale Not und Gewaltexzesse
Mit der „herrlichsten Sache“ meint Babeuf die Französische Revolution. In deren Spätphase fiel die sogenannte Verschwörung der Gleichen. Sie war ein verzweifelter Versuch, die Revolution zu retten. Für deren Ziele hatte sich Babeuf von Beginn an engagiert. Um näher am Geschehen zu sein, war er aus der Picardie nach Paris gezogen. Doch so sehr ihn der furiose Auftakt begeistert hatte, so enttäuschte ihn der weitere Verlauf.
Nach dem Sturz des Ancien Régime, dem Übergang in eine konstitutionelle Monarchie, dann in eine Republik, der Hinrichtung König Ludwigs XVI. als „Bürger Louis Capet“, dem linken Terrorregime Robespierres und dem rechten Gegenterror der Thermidorianer hatte in Paris eine gemäßigte Regierung übernommen. Benannt war sie nach dem fünfköpfigen Gremium an ihrer Spitze, dem Direktorium, das als eine Art Minikabinett fungierte. Diesem Direktorium warf Babeuf nun vor, sämtliche Errungenschaften der Revolution wieder rückgängig gemacht zu haben.
Babeuf, am 23. November 1760 im nordfranzösischen Saint-Quentin geboren, hing den Idealen der Revolution ebenso an, wie er deren Exzesse verabscheute: „Die Wut des Volkes ist längst nicht gestillt durch den Tod des Gouverneurs der Bastille und die Zerstörung dieses berüchtigten Gefängnisses“, schrieb er seiner noch in der heimischen Picardie weilenden Frau Marie zehn Tage nach dem Sturm auf die Bastille: „Die Hinrichtungen aller Art, das Vierteilen, die Folter, das Rad, der Scheiterhaufen, das Auspeitschen, der Galgen, die zahlreichen Henker überall, haben uns verdorben. Die Herrschenden haben, statt uns zu erziehen, Barbaren aus uns gemacht, weil sie es selber sind.“
Babeuf sah die Revolution erst an ihrem Anfang, fürchtete sich aber bereits vor dem Ende. Er war zu diesem Zeitpunkt 28 Jahre alt und am Tiefpunkt seiner beruflichen Karriere angelangt; denn soeben hatte er seine Arbeit verloren. Sein Beruf, das Vermessen des ausgedehnten Grundbesitzes begüterter Adliger, hatte mit dem Wegfall des Feudalsystems aufgehört zu existieren. Jetzt besaß er kein Geld, aber plötzlich viel Zeit. Diese wollte er nutzen, um in Paris beruflich Fuß zu fassen.
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Das Vorhaben misslang. Erst im zweiten Anlauf, nach einem Intermezzo in der Picardie, kam Babeuf in der hauptstädtischen Lebensmittelverwaltung unter. Er konnte sogar Marie und die inzwischen drei Kinder nachkommen lassen. Doch was er in seinem neuen Beruf erlebte, stieß Babeuf ab.
Im Frühjahr 1793 verschlechterte sich die Versorgungslage in Paris rapide. Die Hauptstadt war völlig auf Lebensmittelzufuhren aus der Provinz angewiesen, die Preise kletterten immer höher. Der Preis für Fleisch hatte sich seit Beginn der Revolution im Mai mehr als verdoppelt, ein Stück Seife kostete statt zwölf nunmehr 40 Sous, und für Zucker wurde sogar das 20-Fache verlangt. Nur der Brotpreis war dank staatlicher Subventionen stabil bei drei Sous geblieben. Selbst dies vermochte die Lage keineswegs zu mildern. Als der Konvent am 4. Mai eine Obergrenze für Getreidepreise verfügte, blieben die Lieferungen aus der Provinz aus. Vor den Bäckerläden bildeten sich lange Schlangen ungeduldiger Käufer. Es kam zu Tumulten und Plünderungen. Vor allem sozial Benachteiligte, kranke, schwache und alte Menschen gingen leer aus; viele starben an Hunger und Mangelkrankheiten.
Die Schärfe seiner Artikel bringt ihn mehrfach hinter Gitter
Noch einmal ging Babeuf zurück in die Provinz, doch nicht für lange. Nach dem Sturz Robespierres Ende Juli 1794 war Babeuf wieder in Paris. Diesmal versuchte er sich als Herausgeber des „Tribun du peuple“, einer Zeitung, die sich für Menschenrechte und Meinungsfreiheit einsetzte und als Anwalt der kleinen Leute verstand. Sich selbst gab Babeuf den Namen Gracchus, in Anlehnung an die antiken Volkstribunen Gaius und Tiberius. Wie die beiden Gracchen für die Plebejer im alten Rom war auch Babeuf im revolutionären Paris bereit, alles für das niedere Volk zu geben: „Ich nenne mich im Voraus glücklich, sollte ich wie sie als Märtyrer meiner Überzeugung sterben.“
Dass es insbesondere mit der Meinungsfreiheit nicht zum Besten stand, erfuhr Babeuf am eigenen Leib. Den größten Teil des Jahres 1795 verbrachte er hinter Gittern. Die Schärfe seiner Artikel war den Machthabern ein Dorn im Auge. So verpasste Babeuf den Aufstand der Pariser Arbeiter, als die Sansculotten (sans = „ohne“; die culotte, eine Kniebundhose, war das typische Kleidungsstück der Aristokratie; die Arbeiter dagegen trugen lange Hosen) sich gleich zweimal, Anfang April und Mitte Mai, erhoben, um gegen die Lebensmittelpreise und die so hervorgerufene Versorgungskrise zu protestieren. Erneut waren die niederen Volksschichten am meisten von der Nahrungsmittelkrise betroffen. Im Gefängnis erreichte Babeuf zudem die bittere Nachricht, dass auch seine siebenjährige Tochter Sophie der Hungersnot zum Opfer gefallen war.
Wieder in Freiheit, machte sich Babeuf sofort an die Arbeit und verschärfte den Ton. Im „Tribun“ erschien seine Streitschrift „Manifest der Plebejer“, mit der Botschaft, „nicht nur die Symptome, die Begleiterscheinungen des Elends, sondern die Wirklichkeit, das Elend selbst, auszurotten“. Als Mittel zum Zweck schloss Babeuf Gewalt explizit nicht aus.
Babeuf befürchtete eine erneute Verhaftung. Um dem vorzubeugen, bezog er eine Schneiderwerkstatt in der Rue Babille. Auf dem Türschild stand der Name Tissot. Von dem Unterschlupf wussten nur wenige Eingeweihte, darunter Alexandre Darthé, ein Revolutionär der ersten Stunde, der bereits am Sturm auf die Bastille teilgenommen hatte, und der italienische Anarchist Filippo Buonarroti, der später einmal die Geschichte jener Verschwörung schreiben sollte, die in den folgenden Monaten in dem versteckten Quartier ausgeheckt wurde.
Ziel des Komplotts war der Sturz des Direktoriums. In jedem der zwölf Pariser Bezirke übernahm ein Agent die Koordination. Konspirative Zellen wurden aufgebaut, die aus fünf Köpfen bestanden. Die Zellen hatten den Auftrag, politische Schriften, darunter den mittlerweile illegalen „Tribun“, zu verbreiten, neue Mitstreiter anzuwerben sowie Vereine zu gründen, in denen politische Diskussionsabende stattfanden. Darüber hinaus sollten Bewegungen von Polizei und Militär beobachtet werden, um herauszufinden, wo sich Waffenarsenale befanden. Untereinander kannten sich die Agenten nicht. Sie nahmen lediglich über einen Verbindungsmann und mittels anonymer Boten Kontakte zueinander und zur Zentrale in der Rue Babille auf.
Was schließlich nach einem erfolgreichen Staatsstreich geschehen sollte, ist bei Filippo Buonarroti nachzulesen. Denn Babeuf und seine Mitverschwörer hatten sich mit der Gründung der Gesellschaft der Gleichen auch ein politisches Programm gegeben: Rechtliche Legitimation sollte die Verfassung von 1793 sein, ideeller Leitfaden das Naturrecht, das allen Menschen den gleichen Anspruch auf das gemeine Wohl einräumte.
Als oberstes Prinzip galt: Gemeinwohl vor Eigennutz; niemand durfte zu viel, niemand zu wenig besitzen. Unproduktives Eigentum aus Zins und Pachten sollte in die „nationale Gütergemeinschaft“ überführt, die Erbfolge abgeschafft werden. Die Gütergemeinschaft garantierte den Anspruch eines jeden Individuums auf angemessene Wohnung, ausreichende Ernährung und gesundheitliche Versorgung. Sie legte auch die Menge der produzierten Waren und deren Verteilung genau fest.
So hoffte man, das Chaos aufeinanderfolgender Produktionsüberschüsse und -mängel zu regulieren, unter dem die Franzosen bislang so sehr gelitten hatten. Innerhalb der Republik sollte langfristig auf Tauschwirtschaft umgestellt und Geld künftig nur noch dazu verwendet werden, um aus dem Ausland benötigte Produkte zu erwerben. Der Zweck einer solchen staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik war die Erlangung völliger Autarkie; von den anderen europäischen Staaten, die der Revolution der Franzosen gegenüber ohnehin feindlich eingestellt waren, wollte man möglichst unabhängig bleiben.
Am 10. Mai 1796 informierte Lazare Carnot, der Vorsitzende des Direktoriums, über ein in letzter Minute aufgedecktes „scheußliches Komplott“, dessen Ziel es gewesen sei, „die französische Verfassung zu stürzen, die Legislative, die Mitglieder der Regierung, die Armeeführung, alle in Paris ansässigen Behörden niederzumetzeln und diese großartige Stadt allgemeiner Plünderung und einem noch grässlicheren Massaker auszuliefern“.
Die Beschuldigten wurden noch am selben Tag festgenommen. Im Verhör gab Babeuf zu, Urheber sämtlicher umstürzlerischer Schriften zu sein, die bei den Durchsuchungen gefunden worden waren. Zunächst war er, wie seine Komplizen, im Prison de l’Abbaye inhaftiert. Um einen Befreiungsversuch zu verhindern – Babeufs „Tribun“ war populär, und sein Herausgeber hatte zahlreiche Anhänger in der Hauptstadt –, wurden die Insassen vorsorglich ins 172 Kilometer von Paris entfernte Vendôme verlegt.
Es beginnt ein Prozess, der Rechtsgeschichte schreibt
Der Transport ins Loiretal nahm drei Tage in Anspruch und erfolgte bei Nacht. Die weitere Unterbringung der Gefangenen geschah ebenfalls im Verborgenen, in Verliesen unter dem Gerichtsgebäude. Zuschauer zur Verhandlung waren zugelassen, wenn auch unter strengen Auflagen. Um den Verhandlungsort herum wurde eine zehn Meilen umfassende Sicherheitszone mit zahlreichen Kontrollpunkten eingerichtet.
Der Beginn des Prozesses inklusive Vorbereitung der Anklagen zog sich monatelang hin. Umso überraschender, dass die ambitionierte Terminierung eingehalten werden konnte und am 27. Mai alles wie geplant vorbei war, inklusive Vollstreckung der Todesurteile. 47 Angeklagte erschienen vor Gericht, darunter auch Buonarroti; gegen weitere 18 wurde in Abwesenheit verhandelt.
Zumindest was die Außenwirkung betraf, war dem Direktorium sehr an einem sauberen, nachvollziehbaren Prozessverlauf gelegen. Der Hohe Gerichtshof, von der 1795er Verfassung beschlossen, trat in Vendôme erstmalig und anschließend nie wieder zusammen. Eine Geschworenenjury, deren Mitglieder sämtlich aus verschiedenen Départements stammten, sollte das Urteil fällen; den Angeklagten standen sieben Pflichtverteidiger zur Verfügung.
Erstmals in der Rechtsgeschichte wurde ein Prozess komplett von Anfang bis Ende protokolliert, die Akten umfassten mehr als 2000 Seiten. Gegen die Mitschrift legten zwei Verteidiger Protest ein: Die Stenographen, gegen die sie persönlich nichts hätten, seien Angestellte des Justizministeriums und daher keineswegs unparteiisch.
Babeufs Wunschverteidiger Pierre-Nicolas Hésine durfte nur als Beobachter am Prozess teilnehmen und verfasste ein eigenes Protokoll des Prozesses. Buonarroti erwähnt die Anwälte in seinem Bericht ein einziges Mal: „Es waren mehrere Verteidiger da. Sie verlängerten die Verhandlungen durch die zahlreichen Schwierigkeiten, die sie erhoben, und widersprachen oft den Ansichten der Angeklagten, deren Absichten sie niemals zu rechtfertigen wagten.“
Die Zuschauer bekunden Sympathie für die Angeklagten
Die Staatsanwälte René Viellart und Nicolas Bailly gaben sich kaum Mühe, ihre Gesinnung zu verbergen. Statt sich an Fakten zu halten, vermengten sie ihre Interpretation mit den vorliegenden Erkenntnissen der Ermittler. Beide bezichtigten, ohne zu differenzieren, die Angeklagten einer Reihe von Vergehen, die sie nach rationalen Gesichtspunkten kaum sämtlich begangen haben konnten. Im Verlauf des Prozesses wurde die ursprüngliche Anklage der Verschwörung um zwei Anschuldigungen erweitert: Es habe sowohl mündliche als auch schriftliche Bestrebungen gegeben, die Verfassung von 1793 wiederherzustellen. Auch dies war ein Tatbestand, für den das Gesetz die Höchststrafe vorsah.
In Buonarrotis nicht immer unvoreingenommenem Bericht ist zu lesen, dass sich bei den neutralen, aus Vendôme und Umgebung stammenden Zuschauern nach anfänglicher Skepsis Sympathie für die Beschuldigten breitgemacht hatte. Vor allem die beiden Ankläger, aber auch der Richter Nicolas Gandon wurden immer wieder mit Unmutsbekundungen bedacht, die tumultartige Ausmaße annahmen.
Das Vermächtnis des Revolutionärs ragt bis in die Gegenwart
Babeuf ahnte, worauf die Verhandlung in seinem Fall hinauslaufen würde, und nutzte sie als politische Bühne. So war sein Schlussplädoyer eher für die Nachwelt als zur Verteidigung bestimmt. Das Direktorium bezichtigte er, mit der neuen Verfassung „den Gesellschaftsvertrag gebrochen“ zu haben. Daraus leiteten er und seine Anhänger ein Recht auf Widerstand ab: „Um eine Verletzung des Gesellschaftsvertrags zu verhindern, bedarf es einer Garantie. Diese Garantie kann nur in dem Recht eines jeden einzelnen Bürgers bestehen, über Verstöße zu wachen, sie allen Mitbürgern anzuzeigen, als erster der Unterdrückung zu widerstehen und die anderen zum Widerstand aufzurufen.“
Die Jury befand nur Babeuf und Darthé für uneingeschränkt schuldig. Sieben Mitangeklagten, darunter Buonarroti, gewährte sie „mildernde Umstände“, ohne dies näher zu erläutern; die Strafe bestand in lebenslanger Deportation. Die Hinrichtung Babeufs und Darthés wurde am darauffolgenden Tag vollzogen.
Letzten Endes verfehlte die Verhandlung, als Schauprozess arrangiert, ihren Zweck. Die Strategie der Anklage, die Beschuldigten als Terroristen darzustellen, deren ausschließliche Absicht in der Zerstörung der staatlichen Ordnung bestand, verfing nicht bei den Juroren. Zwei Todesurteile bei 65 Angeklagten waren, aus Sicht der Regierenden, für ein inszeniertes Gerichtsverfahren eine recht kümmerliche Ausbeute. Ebenso wenig erreicht wurde das politische Ziel des Prozesses. Sein Ende führte zu keiner Stabilisierung der Regierung gegen eine wie auch immer geartete oder imaginierte Opposition. Zweieinhalb Jahre nach Babeufs Tod war es mit der Herrschaft des Direktoriums vorbei, durch einen Putsch ähnlichen Musters, aber unter Führung eines glücklicheren Strategen: Napoléon Bonaparte.
Der Philosoph Herbert Marcuse schrieb in einem Aufsatz über Babeufs Verteidigung, dass dieser sich im Prozess von Vendôme „gegen die Regeln der repräsentativen (parlamentarischen) Demokratie auf die direkte (Volks-)demokratie berief, gegen die (scheinbare) Souveränität des Volkes auf dessen wahres Interesse“.
Babeuf unterstellte, das Volk sei von der Regierung in die Irre geleitet worden und habe im Glauben an seine vermeintliche Freiheit gegen seine ureigenen Belange gestimmt. Ein mangelhaft informiertes, irregeleitetes und daher nicht mehr souveränes Volk, so die Folgerung, habe sich willenlos in die Knechtschaft führen lassen, aus der es sich nun selbst wieder befreien müsse. Die wahren Interessen des Volkes seien laut Babeuf diejenigen der unterdrückten Bevölkerung, der Arbeiter, der Armen, der Sansculotten. „In verschiedenen Formen“, meint Marcuse, „ist diese Konzeption in allen revolutionären Bewegungen auf dem Kontinent wirksam und treibend gewesen, von den Jakobinern bis zu den Bolschewiki.“
Sogar bis in die jüngste Geschichte: Als das Mouvement des Gilets jaunes, die Protestbewegung der französischen Gelbwesten, Mitte November 2018 eine erste Bilanz ihrer Aktivitäten zog, stellte sie der eigenen Berichterstattung ein Zitat von Babeuf, zuerst veröffentlicht im „Tribun du peuple“, voran: „Sie sprechen in der Folge vom Bürgerkrieg … Als hätten wir ihn nicht schon! Als wäre der Krieg der Reichen gegen die Armen nicht der grausamste aller Bürgerkriege!“
In Vendôme installierte die Stadtverwaltung bereits 1947 eine Tafel zu Ehren Babeufs und Darthés. Seit 1978 wird jedes Jahr am Hinrichtungstag an das Schicksal der beiden Revolutionäre und ihrer Mitverschwörer gedacht. „Heute ist Babeufs Ideal“, sagte der Historiker Jacques Dahuron auf der letztjährigen Versammlung, „immer noch und immer wieder das unsrige, das Ziel der Gesellschaft ist das gemeinsame Wohl.“
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