Erstes Glied der dramatischen Ereigniskette: am 18. August starb Alexander VI. Borgia, der legendenumwobenste aller Päpste. Keinem anderen Herrscher unterstellten schon Zeitgenossen derartig ungeheuerliche Missetaten: Kurtisanenballett im Vatikan, Inzest mit seiner Tochter Lucrezia, reihenweise Giftmorde an Kardinälen und den dazu passenden Plan, den gesamten Kirchenstaat in ein erbliches Familienfürstentum zugunsten seines Sohns Cesare umzuwandeln, der sich dem Vater in der Virtuosität des Verbrechens als mindestens ebenbürtig erwies. Demgegenüber fiel dem nächsten Papst, Pius III. Piccolomini, in diesem Szenario die undankbare Pausenfüllerrolle des gutwilligen, doch kraftlosen Greises zu, auf den dann mit Julius II. della Rovere der Titan schlechthin den päpstlichen Thron besetzte. Sein nicht minder mythenbefrachtetes Nachleben fällt zwiespältig aus. Hollywoodfähig wurde er vor allem als Mäzen Michelangelos, der in erbittertem Ringen mit seinem Auftraggeber die Menschheitsoffenbarung an die Decke der Sixtinischen Kapelle gemalt und die Mosesstatue gemeißelt hat, die seit jeher als grandios überhöhtes Abbild ihres Auftraggebers gilt. Nicht minder filmerprobt aber ist Julius’ Rolle als Heerführer, der an der Spitze seiner Truppen Städte des Kirchenstaats wie Bologna blutrünstigen Tyrannen wie den Bentivoglio entrissen hat – ritterlich, doch nicht eben dem Ideal asketischer Demut entsprechend. Mythen wuchern um einen harten historischen Kern. Einmal freigelegt, ist dieser ausstrahlungskräftiger als die ziemlich eintönig darum gesponnenen Phantasien.
Bemerkenswert an den drei Pontifikaten des Jahres 1503 ist zunächst einmal das Comeback dreier Familien auf den Papstthron. Denn sowohl die Borgia als auch die Piccolomini und die Della Rovere hatten bereits zuvor einen Papst gestellt. Kalixtus III. Borgia (1455–1458), Pius II. Piccolomini (1458–1464) und Sixtus IV. della Rovere (1471–1484) haben zu Lebzeiten gründlich für die Erhöhung ihrer Verwandten gewirkt: Alle drei Päpste des Jahres 1503 waren zuvor Kardinalnepoten, rechte Hände ihrer Onkel bei deren Herrschaftsausübung und zugleich Empfänger von hoch dotierten kirchlichen Ämter, Bistümern und sonstigen ertragreichen Pfründen gewesen. Zugleich erwarben sie für zumindest einen Neffen nicht-geistlichen Standes feudale Herrschaften und Titel inner- wie außerhalb des Kirchenstaats. Beginnend mit Sixtus IV. wurden sogar unabhängige Territorien erworben – und das hieß meist: erobert. Über die Zulässigkeit dieses päpstlichen Nepotismus und damit des immer beherrschender hervortretenden Bestrebens, die auf Zeit ausgeübte Macht des Papstamts in dauerhaften Familienstatus umzumünzen, entzündete sich von der Mitte des 15. Jahrhunderts an eine erregte Diskussion. Daß ein neu gewählter Papst der Pflicht zur Dankabstattung an sein förderndes Umfeld unterlag und auch auf ein Familienmitglied als Regierungsstütze angewiesen war, wurde einhellig akzeptiert. Konkret wäre das darauf hinausgelaufen, der Kernverwandtschaft, sofern sie solcher Unterstützung bedurfte, zu einem Lebensstil ohne materielle Sorgen, aber auch ohne ostentativen Überfluß zu verhelfen. Bezeichnenderweise aber hat sich nur ein einziger Pontifex maximus zwischen 1455 und 1676, Pius V. (1566–1572), an diesen ganz besonderen römischen “Sozialhilfesatz” gehalten – und wurde nicht zuletzt auch deswegen heilig gesprochen.





