Am 12. November 1918 wurde auf Basis der Beschlüsse der Provisorischen Nationalversammlung im Wiener Parlament die Republik „Deutschösterreich“ ausgerufen. Der unter dem Jubel der Menge beschlossenen Staatsgründung folgte eine paradoxe Deklaration. Die Nationalversammlung erklärte in Punkt 1 die staatliche Unabhängigkeit als Republik, in Punkt 2 den „Anschluss“ an Deutschland: „Deutschösterreich ist Bestandteil der Deutschen Republik“!
Die Erklärung für diesen Zusatz liegt nicht etwa darin, dass schon in der Donaumonarchie unter der deutschsprachigen Bevölkerung der Wunsch nach einem „Anschluss“ verbreitet gewesen wäre. Deutschnationale „Anschluss“-Befürworter bildeten nur eine kleine radikale Minderheit im politischen Spektrum des Habsburgerreichs. Warum hätte das anders sein sollen, hatten doch die deutschsprachigen Österreicher, seit 1867 gemeinsam mit den Ungarn, die herrschende Klasse in der Habsburgermonarchie gestellt.
Doch die desaströsen Wirkungen des Ersten Weltkrieges änderten vieles – daher auch der Wunsch nach einer wirtschaftlichen Anbindung an Deutschland. Die industrielle Produktion war auf unter 50 Prozent des Vorkriegsniveaus gesunken, vor allem aber war die Versorgungslage katastrophal. Als mit der Währungstrennung in den Ländern der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie im Frühjahr 1919 die Hoffnung auf die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets endgültig schwand, schien die Lage hoffnungslos. Schon der greise sozialdemokratische Parteiführer Viktor Adler hatte in der ersten Sitzung der provisorischen Nationalversammlung den Slogan von einer angeblichen „Lebensunfähigkeit“ Österreichs in den Mund genommen, und viele Parteigenossen folgten ihm. …
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