Insgesamt wurden in dem bahnbrechenden Prozess 318 Zeugen, darunter 181 Auschwitz-Überlebende, angehört. Unermüdlich hatte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der selbst als Jude während der NS-Zeit zur Emigration gezwungen worden war, die Aufnahme des Prozesses betrieben. Er selbst war später tief enttäuscht über die oft nur geringen Strafen, zu denen die Täter verurteilt wurden. Es hatte sich als äußerst schwierig erwiesen, ihnen die individuelle Tatbeteiligung nachzuweisen. Dennoch kann der Prozess im Nachhinein als Fanal zur Debatte über den Holocaust und dessen jurstische und historische Aufarbeitung gelten. Zum Thema ist jetzt ein neues Buch erschienen: Devin O. Pendas, Der Auschwitz-Prozess. Völkermord vor Gericht. München 2013.





