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Der Glanz der Ritterlichkeit
Innerhalb weniger Jahrzehnte waren die Burgunder in den Kreis der wichtigsten europäischen Mächte aufgestiegen – doch ihnen haftete das Etikett von Emporkömmlingen an. Um die etablierte Konkurrenz zumindest bei der Hofkultur zu überflügeln, setzte Herzog Philipp der Gute auf ritterliche Ideale, die sich etwa in der Gründung eines neuen Ordens manifestierten.
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Am Morgen des 2. Mai 1451 bot sich den Bürgern von Mons im Hennegau ein besonderes Schauspiel: Von der Stadtresidenz des burgundischen Herzogs Philipps des Guten aus zogen 24 Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies zu Fuß in einer feierlichen Prozession in die Kirche Sainte-Waudru, um dort die Messe zu hören.
Sie alle waren in scharlachrote Mäntel gehüllt, die bis zum Boden reichten und mit Eichhörnchenfell gefüttert waren. Den Kopf bedeckte ein roter Chaperon. Um ihren Hals trugen sie die Kollane des Ordens, eine massive Kette aus Gold, deren Glieder wie ineinander gehakte Feuerstähle geformt waren. Daran hing als Ordenszeichen das namengebende „Goldene Vlies“, das Widderfell, das laut Mythologie von Jason und seinen Argonauten erbeutet wurde.
Die Männer unterschiedlichen Alters – alles Angehörige des hohen Adels und Vertraute des mächtigen Burgunderherzogs – gingen paarweise, um ihre Einigkeit und den starken Zusammenhalt ihrer Gemeinschaft zu verdeutlichen.
Unabhängig von ihrem weltlichen Rang bestimmte allein der Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Orden, wem bei der Prozession und in der Kirche der Vorrang eingeräumt wurde. Philipp der Gute selbst schritt allein am Schluss, in der gleichen Tracht wie seine Ritterbrüder und durch kein äußeres Merkmal als Souverän des Ordens zu erkennen.
Mehrere burgundische Chronisten berichten von diesem Ordenskapitel, unter ihnen Mathieu d’Escouchy, der besonders auf die Strahlkraft des höfischen Fests eingeht. Er berichtet von der Anwesenheit vieler auswärtiger Herolde, darunter die Wappenkönige des römisch-deutschen Königs Friedrichs III., des Königs von Zypern und des Königs von Aragón, die an der Prozession teilnahmen.
Aufruf zum Kreuzzug
Zudem verweist der Chronist auf die aufwendige Ausstattung der Kirche Sainte-Waudru. Dort waren die Wappen aller Mitglieder aufgehängt worden, und man hatte den kostbaren Altarschmuck des Herzogs aufgestellt. In der Messe, die der wortgewandte Ordenskanzler Jean Germain hielt, sang auch der Chor der herzoglichen Kapelle.
Olivier de La Marche, ein weiterer Zeitzeuge und seit 1447 als Schildknappe von Philipps Sohn Karl weitaus enger in die burgundische Politik eingebunden, berichtet noch von einer anderen Begebenheit auf dem Ordenskapitel von Mons. Jean Germain habe in der Messe eine Predigt gehalten, in der er die desaströse Situation der ecclesia militans beklagt und die Ritterbrüder zur Verteidigung der Kirche aufgerufen habe. Die Vliesritter und allen voran Philipp der Gute hätten daraufhin Beschlüsse zum Schutz des Glaubens gefasst, und der Herzog habe gleich im Anschluss an das Kapitel seine Ritter als Gesandte zu den christlichen Fürsten Europas geschickt, da er von den Vorbereitungen der Osmanen zur Eroberung Konstantinopels wusste. Aus Nachlässigkeit der anderen Fürsten sei es aber nicht zu einem gemeinsamen Kreuzzug gekommen, sodass die Stadt 1453 gefallen sei und der christliche Glaube schweren Schaden erlitten habe.
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Die Darstellungsabsicht des burgundischen Chronisten ist eindeutig: Philipp der Gute erscheint hier als vorbildlicher Christ und ritterlicher Beschützer der Kirche, der jedoch allein wenig auszurichten vermag. Gleichzeitig übt La Marche auch Kritik an der Untätigkeit der europäischen Fürsten, in deren Umfeld Philipp sich als lobenswertes Beispiel hervorhebt.
Das Ordenskapitel von Mons des Jahres 1451 verdeutlicht somit drei miteinander verbundene Aspekte der burgundischen Hofkultur, die zentral für die Selbstdarstellung und das Selbstverständnis des Herzogshauses waren: das prunkvolle und auf eine fein abgestimmte symbolische Kommunikation setzende Hofzeremoniell, die Bedeutung von Rittertum und Kreuzzug unter Philipp dem Guten und die Institution des Ordens vom Goldenen Vlies, der beide zuvor genannten Aspekte in sich vereint und bis heute als dynastischer Orden in seinem spanischen und seinem österreichischen Ordenszweig fortbesteht.
Philipp der Gute hatte den Orden im Januar 1430 anlässlich seiner Hochzeit mit Isabella von Portugal gegründet. Nach dem Vorbild des englischen Hosenbandordens war er als elitäre ritterliche Gemeinschaft konzipiert, in der sich 31 Mitglieder unter der Schirmherrschaft des Herzogs von Burgund zu einer Bruderschaft verbanden.
Die Statuten dieses dynastischen Ordens nennen die Ehre und Förderung des Rittertums, die Verteidigung von Glauben, Kirche und Gemeinwohl sowie die Steigerung der allgemeinen Tugendhaftigkeit als unmittelbare Ziele. Rittertum, gute Herrschaft und der Schutz des Glaubens gehen hier – zumindest in der politischen Rhetorik des 15. Jahrhunderts – eine Verbindung ein.
Dieser hohe Anspruch findet seine Entsprechung auch in der ordensinternen Praxis der correction, einer institutionalisierten Sittenrüge, bei der das Verhalten eines jeden Mitglieds einschließlich des Souveräns anlässlich der Kapitelsitzungen überprüft werden sollte, wobei Tugendhaftigkeit gelobt, Verstöße gegen die Norm jedoch mit Tadel und sogar Bestrafung geahndet werden sollten.
Die Mitgliedschaft in anderen Orden ist verboten
Die Mitgliedschaft im Orden galt auf Lebenszeit und konnte nur durch Ausschluss aus der Gemeinschaft aufgrund von Ketzerei, Verrat oder Feigheit auf dem Schlachtfeld vorzeitig beendet werden. Zugleich folgte der Orden ursprünglich einem strikten Exklusivitätsgebot: Die Ritter durften nicht Mitglied in einem anderen Orden sein, und sie hatten die goldene Ordenskette ständig und stets sichtbar zu tragen, um immer als Mitglieder erkennbar und damit auch an den hohen Idealen des Ordens messbar zu sein.
Eine Aufnahme in den Orden erfolgte durch Kooptation nach Mehrheitsentscheid, wobei der Souverän zwei Stimmen zu vergeben hatte und im Falle einer Stimmengleichheit zwischen zwei Kandidaten wählen durfte. Als Vorsitzender des Ordens nahm der Herzog damit eine Rolle ein, die zwischen fürstlichem Herrscher und einem Primus inter Pares in der brüderlichen Rittergemeinschaft changierte. Damit zeigt sich deutlich ein Merkmal der Selbstdarstellung Philipps des Guten: Er inszenierte sich als ritterlicher Souverän und zugleich als besonders tugendhafter Herrscher, der einer Gemeinschaft idealer Ritter vorstand.
Wie der Bericht des Mathieu d’Escouchy verdeutlicht, hatten die öffentlichen Zeremonien bei den Kapitelsitzungen eine wichtige symbolische Funktion und richteten sich mit ihren Botschaften sowohl an die europäische Fürstengesellschaft wie auch an die Bevölkerung der burgundischen Territorien und der Städte, in denen sie abgehalten wurden.
Politisch ermöglichte der Orden Philipp die Integration und Auszeichnung seiner wichtigsten Amtsträger, Vertrauten und Verbündeten aus allen burgundischen Herrschaftsteilen und hatte damit eine gemeinschaftsstiftende Funktion. Zugleich schuf er ein zusätzliches soziales Distinktionsmittel, das durch das Tragen der zugleich auszeichnenden und auf die Ideale der Gemeinschaft verpflichtenden Ordenskette im höfischen Alltag Sichtbarkeit erlangte.
Die Gründung eines eigenen dynastischen Ordens kann damit als deutlicher Ausdruck des Selbstbewusstseins und der Statusansprüche Burgunds verstanden werden. Sie fällt in eine Zeit, in der Philipp der Gute seine Herrschaft gerade zu festigen begann, nachdem sein Regierungsantritt 1419 noch vom politischen Mord an seinem Vater überschattet gewesen war.
Erfolgreiche Erweiterung des burgundischen Territoriums
Abseits der Schauplätze des Hundertjährigen Kriegs gelang es Philipp dem Guten, das burgundische Territorium zu erweitern. Zunächst erfolgte 1421 der Kauf der Grafschaft Namur, dann nutzte Philipp konsequent die sich aus der dynastischen Politik seines Großvaters ergebenden Möglichkeiten, um Ansprüche auf verschiedene Territorien in den Niederlanden anzumelden.
Eine Reihe von unvorhergesehenen Todesfällen, militärische Interventionen und Verhandlungsgeschick führten dazu, dass der Herzog von Burgund 1428 als Erbe der Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau anerkannt wurde sowie 1430 die Herrschaft als Herzog von Brabant und Limburg übernehmen konnte.
Einen zweiten Wendepunkt in der burgundischen Geschichte markiert dann 1435 der Separatfrieden mit Karl VII. im Vertrag von Arras. Inzwischen hatte sich nämlich das Kriegsglück gewendet, und Karl war zum König von Frankreich gesalbt worden.
Die Verhandlungen von Arras markieren den Abschluss einer Phase der territorialen Erweiterung Burgunds, in der die Distanz zu den englischen Bündnispartnern immer weiter gewachsen war, während zugleich eine diplomatische Wiederannäherung an den militärisch erstarkten französischen König stattgefunden hatte.
Ursprünglich hatte die Initiative als allgemeiner Friedenskongress unter päpstlicher Vermittlung begonnen. Doch als sich die englische Delegation früh aus den Verhandlungen zurückzog, bestand das Ziel der Gesandten Karls VII. in einem Aufbrechen der englisch-burgundischen Allianz. Hierzu wurden Burgund Zugeständnisse versprochen, während zugleich die wichtigsten Ratgeber Philipps des Guten vom französischen König mit hohen Geldsummen bedacht wurden.
Das Ergebnis war ein Separatfrieden zwischen Philipp dem Guten und Karl VII., der das Ende der Allianz mit England bedeutete und den Weg für eine Rückeroberung Nordfrankreichs durch die französischen Truppen ebnete.
Keinerlei Abhängigkeit vom König von Frankreich
Eine entscheidende Bedingung des Vertrags von Arras, die für die Erweiterung des burgundischen Handlungsspielraumes und sicherlich auch für das Selbstverständnis des Herzogs wichtig war, betraf das persönliche Verhältnis zwischen Philipp dem Guten und dem König. Philipp war Karl VII. gegenüber von jedwedem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis entbunden. Weder war der Herzog für seine gegenwärtigen und zukünftigen Lehen zum Treueid gegenüber dem Verantwortlichen für die Ermordung seines Vaters verpflichtet, noch musste er für ein französisches Aufgebot Truppen stellen, ja selbst aus dem Untertanenverband des Königs schied er formal aus.
Vordergründig befand sich Burgund damit in einer gestärkten Position. Mit Flandern, Artois, der Picardie, Holland-Seeland, dem Hennegau, Namur und Brabant herrschte Philipp der Gute im Norden über ein relativ kohärentes Ensemble von Territorien, das dicht bevölkert und überdurchschnittlich wohlhabend war.
Diese Herrschaftsgrundlage versorgte den Hof mit wesentlich höheren Einkünften als zuvor, wenngleich der Preis hierfür die Involvierung in die Konflikte mit den großen Städten und den rivalisierenden Parteien in den Niederlanden war. Der hohe Urbanisierungsgrad und die wirtschaftliche Potenz der Handels- und Produktionszentren auf dem Gebiet der heutigen Beneluxstaaten waren eine wichtige Basis für den burgundischen Aufstieg zur europäischen Macht. Doch die damit verbundene lange Tradition der Eigenständigkeit der politischen Gemeinwesen hemmte Bestrebungen einer zentralisierenden Vereinheitlichung durch die burgundische Dynastie.
Hinzu kam, dass die Grafschaften Holland-Seeland, Hennegau, das Herzogtum Brabant sowie das seit 1443 in Pfandschaft faktisch von Philipp dem Guten regierte Herzogtum Luxemburg Territorien des Heiligen Römischen Reichs waren und formal der Oberhoheit des Kaisers als Lehnsherr unterstanden. Philipp leistete jedoch nie einen Lehnseid für diese Herrschaften.
Aus dieser Situation ergaben sich zusätzlich Konflikte mit den römisch-deutschen Königen und Kaisern, die sich aktiv gegen die burgundische Expansion stellten und eine Anerkennung der von Philipp dem Guten erworbenen Herrschaften verweigerten.
Aus Philipps schwieriger Position als einer der mächtigsten, formal aber nicht anerkannten Fürsten des Reichs resultierten besonders unter Kaiser Sigismund (römisch-deutscher König 1411–1437, seit 1433 Kaiser) weitere Auseinandersetzungen. Sigismund hatte ebenfalls Ansprüche auf das Herzogtum Brabant erhoben, 1434 ein gegen Philipp gerichtetes Bündnis mit Karl VII. geschlossen sowie eine formale, wenn auch folgenlose Kriegserklärung gegen Burgund ausgesprochen.
Nach dem Tod Sigismunds gab es jedoch 1438 auch Kräfte im Reich, die in Philipp dem Guten einen potentiellen Kandidaten für das Amt des deutschen Königs sahen. Das Verhältnis zum Reich verbesserte sich dann unter dem Habsburger Kaiser Friedrich III. (römisch-deutscher König 1440–1493, Kaiser seit 1452), der jedoch in der Frage der Herrschaft über das Herzogtum Luxemburg wieder als Gegner der Burgunder auftrat. Die verwitwete und kinderlose Herzogin Elisabeth von Görlitz hatte Philipp den Guten 1441 als ihren Erben und Nachfolger anerkannt, der sächsische Herzog Wilhelm meldete jedoch mit Unterstützung Friedrichs III. 1442 ebenfalls seine Ansprüche an, und erst eine militärische Besetzung Luxemburgs durch burgundische Truppen konnte die Situation 1443 vorübergehend klären.
Die Frage der Sukzession in Luxemburg kam jedoch 1451 mit dem Tod Elisabeths von Görlitz wieder auf die politische Tagesordnung, und obwohl Philipp der Gute von den Ständen des Herzogtums als neuer Herrscher anerkannt worden war, sollte es bis zum Jahr 1461 dauern, bis die von verschiedenen Seiten betriebenen Anfechtungen seiner Herrschaft aufhörten.
Zum Zeitpunkt von Philipps Kreuzzugsaufruf auf dem Ordenskapitel von Mons 1451, der eingangs geschildert wurde, war die burgundische Herrschaft damit weit davon entfernt, auf der Ebene der europäischen Monarchien vollständig legitimiert und akzeptiert zu sein.
Fehlende Anerkennung soll kompensiert werden
Die diplomatischen und militärischen Initiativen der Burgunder hatten in der ersten Phase der Herrschaft Philipps des Guten zu einer enormen Ausweitung des burgundischen Machtbereiches geführt. Die angespannte Beziehung zum französischen König und die Nichtanerkennung durch die römisch-deutschen Könige und Kaiser bedeuteten jedoch ein empfindliches Legitimitätsdefizit, das durch verschiedene Initiativen kompensiert werden musste.
Teil der Reaktion der Burgunder waren die kontinuierliche Mobilisierung aller zur Verfügung stehenden Mittel zur Steigerung der eigenen Selbstdarstellung und die Ausbildung einer vielschichtigen und symbolisch aufgeladenen Hofkultur. Entscheidend für die burgundischen Initiativen war dabei, dass sie der Selbstbeschreibung eines dynastischen Aufsteigers entsprangen. Als homines novi den Referenzrahmen adliger Selbstdarstellung zu verlassen, konnte nicht den Erfolg bringen, um sich gegenüber den etablierten Mächten durchzusetzen.
Vielversprechender war es, mit fest im politischen Diskurs verankerten Elementen wie ritterlichen Formen und dem Schutz des Glaubens ein „Mehr“ des Etablierten zu demonstrieren und mithilfe der wirtschaftlichen Ressourcen der Niederlande die politischen Konkurrenten auf dem Gebiet der Hofkultur zu überflügeln. Diese burgundische Strategie erscheint daher als durchaus zielführende Reaktion auf die Repräsentationskrise einer noch immer prekären Herrschaft.
Neben der Gründung des Ritterordens vom Goldenen Vlies sind als Elemente einer ritterlich-höfischen Kultur vor allem die im Umfeld des burgundischen Adels besonders beliebten pas d’armes zu nennen. Hierbei handelte es sich um eine vermutlich aus Kastilien stammende Sonderform des ritterlichen Turniers, die sich an den literarischen Vorlagen der Artus-Romane orientierte und bei der ein einzelner Ritter oder eine Gruppe von Rittern schworen, einen bestimmten Ort gegen alle Herausforderer zu verteidigen.
Die einzelnen Kämpfe der Kontrahenten wurden in eine Art Spielgeschichte eingebunden und aufwendig inszeniert. In Burgund wurde das erste pas d’armes dieser Art 1443 in der Nähe von Dijon veranstaltet. In der Regierungszeit Philipps des Guten fanden insgesamt sieben weitere dieser kostspieligen und prestigeträchtigen Veranstaltungen statt.
Philipp der Gute und der Hochadel Burgunds sahen sich als Zugehörige einer ritterlichen Elite Europas, zu deren Pflichten selbstverständlich auch die Verteidigung des Glaubens gehörte. Dass es nie zu einer praktischen Umsetzung der Kreuzzugspläne kam, scheint diesem Selbstverständnis nicht geschadet zu haben.
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