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Der lange Weg zu Schwarz-Rot-Gold
Vor 100 Jahren stürzte die Reichsregierung der Weimarer Republik über den „Flaggenstreit“ zwischen Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot. Der jahrzehntealte Konflikt schwelte auch nach dem Rücktritt des Kanzlers Hans Luther weiter.
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In der Weimarer Republik waren Regierungswechsel keine Seltenheit. In den 14 Jahren ihrer Existenz sah die erste deutsche Demokratie nicht weniger als zwölf Reichskanzler kommen und gehen. Und doch sticht der Sturz des parteilosen Regierungschefs Hans Luther (1879–1962) im Mai 1926 heraus, war er doch die Folge eines mit vielen Emotionen verbundenen Grundkonflikts um politische Symbolik.
Luther amtierte bereits seit Januar 1925 als Kanzler, seit Anfang 1926 an der Spitze einer Mitte-Rechts-Koalition aus Zentrum, den liberalen Parteien DDP und DVP sowie der Bayerischen Volkspartei (BVP). Und doch unterschätzte der erfahrene Politiker völlig die Sprengkraft einer Verordnung, die seine Regierung auf Betreiben von Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847–1934) erließ und die binnen weniger Tage zu seinem Rücktritt führte.
Der Kern der „Flaggenverordnung“ vom 5. Mai 1926 war die Bestimmung, dass deutsche Gesandtschaften und Vertretungen in Übersee neben der (schwarz-rot-goldenen) Dienstflagge zukünftig auch die Handelsflagge hissen sollten. Mit ihren drei schwarz-weiß-roten Streifen und einem nur kleinen schwarz-rot-goldenen Obereck entsprach diese weitgehend der alten Flagge des Kaiserreichs.
Die Neuregelung war als Zugeständnis an die überwiegend konservativen Auslandsdeutschen insbesondere in Lateinamerika gedacht, die auch nach 1918 unverblümt die schwarz-weiß-rote Flagge zeigten, so als hätte es den politischen Umbruch in Deutschland nicht gegeben.
Auftrieb bekamen die Anhänger der alten Ordnung im April 1925 durch die Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten, die bei vielen Republikanern Ängste vor einer Rückabwicklung der Weimarer Demokratie schürte. Ein Aufschrei der Empörung ging folglich im Mai 1926 durch den republikanisch gesinnten Teil der Öffentlichkeit. Die SPD und der republiktreue Wehrverband Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, der seine Verbundenheit mit den neuen Reichsfarben schon im Namen bekräftigte, riefen zu Demonstrationen gegen die Reichsregierung auf, denen Zehntausende folgten.
Hindenburg versuchte, die entstehende Protestwelle abzufangen, indem er am 9. Mai einen offenen Brief an Luther schrieb, in dem er versicherte, nichts läge ihm ferner, „als die durch die Verfassung bestimmten Nationalfarben [Schwarz-Rot-Gold] zu beseitigen“. Doch war die Eigendynamik der Entwicklung nicht mehr zu stoppen: Zwar scheiterte am 12. Mai ein Misstrauensvotum der SPD, doch ein von der linksliberalen Regierungspartei DDP eingereichter Missbilligungsantrag erhielt eine Mehrheit im Reichstag. Reichskanzler Luther und sein Kabinett reichten als Konsequenz umgehend ihren Rücktritt ein.
Die Episode um den Kanzlersturz im Mai 1926 ist nur der vorläufige Höhepunkt des über viele Jahre schwelenden „Flaggenstreits“ in der Weimarer Republik, der wie alle symbolpolitischen Konflikte weit über den eigentlichen Gegenstand hinausweist. Vielmehr spiegelte sich im Flaggenstreit die tiefe Zerrissenheit der Weimarer Gesellschaft zwischen einem fortschrittlich-demokratischen und einem konservativ-restaurativen Lager wider, wie sie auch im knappen Ergebnis der Reichspräsidentenwahl von 1925 zum Ausdruck kam.
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Die Spaltung der Republik zeigt sich auch im Streit um die Flagge
Warum aber schaffte es die Weimarer Republik zeitlebens nicht, den Flaggenstreit beizulegen? Im Zuge der Novemberrevolution 1918 hatte die Übergangsregierung („Rat der Volksbeauftragten“) auf eine Regelung der Flaggenfrage verzichtet und überließ die Entscheidung darüber der noch zu wählenden Nationalversammlung. Schon damals sträubten sich zahlreiche Soldaten und konservative Monarchisten gegen einen Wechsel der Reichsfarben, den sie als eine Selbstdemütigung gegenüber den Kriegsgegnern erachteten.
Die große Mehrheit in der Weimarer Nationalversammlung wollte indessen ganz bewusst an die demokratischen Traditionen von Schwarz-Rot-Gold anknüpfen. Am 3. Juli 1919 stimmten die Abgeordneten mit 211:90 Stimmen für die Einführung der neuen Trikolore. Im ersten Satz von Artikel 3 der am 11. August 1919 in Kraft getretenen Verfassung hieß es fortan kurz und bündig: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold“. Weit weniger bekannt ist dagegen der zweite Satz: „Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke“.
Hintergrund dieser merkwürdigen Regelung, der eine gewisse Unentschlossenheit anhaftete, war der Umstand, dass deutsche Schiffe seit über 50 Jahren unter Schwarz-Weiß-Rot fuhren und der deutsche Überseehandel unter diesen Farben groß geworden war. Gerade Reeder und Kaufleute beharrten folglich auf den alten Farben, die sie aus Gewohnheit, aber auch aus politischer Überzeugung als Hoheitszeichen ihrer Schiffe beibehalten wollten.
Für sie wie für die Auslandsdeutschen bedeutete Schwarz-Weiß-Rot auch eine „Marke“, ein Aushängeschild für deutsche Qualität, vergleichbar mit der Produktbezeichnung „Made in Germany“. Der Kompromiss zur Handelsflagge mit schwarz-weiß-rotem Grundtuch und schwarz-rot-goldener Gösch bemäntelte aber nur oberflächlich einen tiefsitzenden Konflikt.
Noch entschiedener als die Kaufleute widersetzten sich nämlich die Militärs der entstehenden Reichswehr den neuen Reichsfarben: Insbesondere die Marine sträubte sich gegen jede Änderung, sodass die alte kaiserliche Reichskriegsflagge bis 1921 de facto in Gebrauch blieb. Erst dann regelte eine Verordnung durch Reichspräsident Friedrich Ebert (1871–1925) systematisch den Gebrauch von zehn offiziellen Flaggen der Weimarer Republik.
Bemerkenswert daran war, dass davon nur die fünf für die Verwendung an Land gedachten Flaggen die Grundfarben Schwarz-Rot-Gold enthielten, darunter die Reichsdienstflagge, die Reichspostflagge und die Standarte des Reichspräsidenten. Die fünf anderen, zum Gebrauch auf See gedachten Flaggen – darunter die Handels- und die Reichskriegsflagge – zeigten als Grundtuch die alten Farben Schwarz-Weiß-Rot.
Die neue Nationalflagge gerät zunehmend unter Beschuss
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Ansehen von Schwarz-Rot-Gold in der deutschen Bevölkerung bereits merklich gelitten. Eines der Hauptargumente der Befürworter des Flaggenwechsels bildete die großdeutsche Tradition von Schwarz-Rot-Gold, das heißt die Vorstellung einer deutschen Einheit unter Einschluss Österreichs. Diese schien nach dem Ersten Weltkrieg zum Greifen nahe: Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung des österreichischen Rumpfstaates „Deutschösterreich“ sprach sich in mehreren Volksbefragungen auf Länderebene für eine Vereinigung mit Deutschland aus.
Dies aber verhinderten die Siegermächte ausdrücklich durch das „Anschlussverbot“ in Artikel 80 des Vertrags von Versailles – eigentlich ein klarer Verstoß gegen das von ihnen selbst postulierte „Selbstbestimmungsrecht der Völker“. Mit der Nichteinlösung des großdeutschen Versprechens aber verlor die Weimarer Republik an Glaubwürdigkeit – und damit auch ihre schwarz-rot-goldene Flagge.
In den folgenden Jahren sah sich die neue Nationalflagge ohnehin ständigen Anfeindungen und Schmähungen ausgesetzt: Republikfeindliche Parteien wie die rechtskonservative Deutschnationale Volkspartei (DNVP) verwendeten regelmäßig Wahlplakate, auf denen Schwarz-Rot-Gold lächerlich gemacht oder aber buchstäblich in den Schmutz gezogen wurde. Das nach dem Mord an Reichsaußenminister Walther Rathenau im Sommer 1922 erlassene „Republikschutzgesetz“ bestimmte zwar den ausdrücklichen Schutz der Reichsfarben: „Wer öffentlich oder in einer Versammlung die Reichs- oder Landesfarben beschimpft, macht sich strafbar“.
Freilich hielt das aber die Republikfeinde von ganz rechts wie von ganz links nicht davon ab, weiterhin gegen die von ihnen verachteten Farben Stimmung zu machen – Verunglimpfungen wie „Schwarz-Rot-Mostrich“ oder „Schwarz-Rot-Scheiße“ waren an der Tagesordnung. Zu den treuesten Verteidigern der Weimarer Reichsfarben zählte dagegen das bereits erwähnte Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Es propagierte nicht nur offensiv die Reichsfarben, sondern prangerte auch subtilere Formen der Missachtung von Schwarz-Rot-Gold öffentlichkeitswirksam an.
So weigerte sich etwa das berühmte Berliner Hotel Adlon im Jahr 1927, am Verfassungstag (11. August) Schwarz-Rot-Gold zu hissen – und dies trotz entsprechender behördlicher Aufforderung. Angesichts dieser verbreiteten Ignoranz versuchte die Weimarer Republik, ihren staatlichen Symbolen mehr Geltung zu verschaffen. So erschuf sie das Amt eines „Reichskunstwarts“, der in Person von Edwin Redslob (1884–1973) für Hoheitssymbole wie Flaggen, Wappen, Münzen, Banknoten und Briefmarken zuständig war, aber auch offizielle Anlässe wie Staatsakte und Verfassungsfeiern ausgestaltete.
Dass Schwarz-Rot-Gold überhaupt zum Reizobjekt, wenn nicht gar zum Hassobjekt der „nationalen“ Opposition werden konnte, verwundert zunächst bei einem Blick zurück auf die Ursprünge der Farbkombination. An deren Anfang stand die Gründung der sogenannten „Jenaer Urburschenschaft“ im Juni 1815, unmittelbar nach dem Ende des Wiener Kongresses.
Unter dem Eindruck der dort enttäuschten Hoffnungen auf eine deutsche Einigung nach den Befreiungskriegen gegen das napoleonische Frankreich formierten sich nach dem Vorbild der Jenaer zahlreiche Studenten im deutschsprachigen Raum mit Forderungen nach Freiheit, politischer Mitbestimmung und deutscher Einheit. Zu ihrem Erkennungszeichen erkoren sich die Jenaer Burschenschaftler eine rot-schwarz-rot gestreifte Fahne mit goldenem Fransensaum; ein Jahr später folgte die heute weitaus bekanntere rot-schwarz-rote Fahne mit goldenem Eichenkranz in der Mitte.
Die Geburtsstunde der schwarz-rot-goldenen Trikolore
Nach der heute gängigsten Theorie stammten diese Farben wiederum von den Uniformen des Freikorps unter dem preußischen Major Ludwig Adolf Wilhelm Freiherr von Lützow (1782–1834). Obgleich von nur geringer militärischer Bedeutung, erreichte das „Lützower Freikorps“ während der Befreiungskriege eine enorme Popularität, nicht zuletzt dank seiner prominenten Mitglieder, zu denen die Dichter Theodor Körner (1791–1813) und Joseph von Eichendorff (1788–1857) sowie der „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn (1778–1852) gehörten.
Die schwarzen Uniformen der sogenannten „Lützower Jäger“ zeigten rote Aufschläge und goldene Messingknöpfe; die ungewöhnliche Grundfarbe Schwarz war dem Umstand geschuldet, da nur so Zivilkleidung durch einfaches Umfärben kostengünstig in eine militärische Uniform verwandelt werden konnte.
Zum Einsatz kam die neue Fahne der Jenaer Burschenschaft etwa beim Wartburgfest am 18. Oktober 1817 in Eisenach, als mehrere Hundert Studenten das 300. Reformationsjubiläum sowie den vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig begingen. Erste Nachweise für einen schwarz-rot-goldenen „Dreifarb“ finden sich bereits im Jahr 1816, auch entstanden nun verstärkt schwarz-rot-goldene Bänder und Kokarden nach französischem Vorbild, denn zweifellos diente dabei das blau-weiß-rote Design der Trikolore Frankreichs als Inspiration.
Zur eigentlichen Geburtsstunde der schwarz-rot-goldenen Trikolore wurde indes der 19. Oktober 1818, als auf dem 2. Deutschen Burschentag in Jena Vertreter der Burschenschaften aller 14 deutschen Universitäten zusammenkamen und verkündeten, ihr Banner solle in den alten Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold gehalten sein, in drei gleich breiten horizontalen Streifen.
Der Rückgriff auf das Alte Reich war allerdings ein verbreiteter Irrtum des 19. Jahrhunderts und diente nun nachträglich einer zusätzlichen Legitimation. Als „Reichsfarben“ konnten allenfalls Rot und Weiß gelten, später die Kombination von Schwarz und Gold der Habsburger. Einen Bezug zu Schwarz-Rot-Gold erlaubte bestenfalls das kaiserliche Wappen: ein schwarzer doppelköpfiger Adler, rot bewehrt und auf goldenem Grund.
„Hoch flattern die deutschen Farben“
Seinen Durchbruch vom studentischen zum allgemein erkannten nationalen Symbol erlebte Schwarz-Rot-Gold schließlich auf dem Hambacher Fest vom 27. bis zum 30. Mai 1832. Diese größte Volksversammlung des Vormärz, bei der bis zu 30 000 Menschen auf einer Burgruine nahe des pfälzischen Neustadt zusammenkamen, gilt heute als erste politische Großdemonstration der deutschen Geschichte und dank der Forderungen nach Einheit, Freiheit und demokratischer Mitbestimmung als „Wiege der deutschen Demokratie“.
Während der Festtage wehte eine schwarz-rot-goldene Fahne über dem Hambacher Schloss, die heute noch vor Ort besichtigt werden kann – inzwischen längst verblasst, aber immer noch intakter Zeuge des Geschehens von 1832. Zeitgenössische Abbildungen zeigen Männer und Frauen aus allen Schichten des Volkes mit schwarz-rot-goldenen Fahnen, Kokarden, Armbinden und Schleifen. Unter den Klängen eines eigens zum Fest gedichteten Liedes zogen die Teilnehmer vom Neustadter Marktplatz zum Schauplatz des Festes: „Hinauf, Patrioten! Zum Schloss, zum Schloss! Hoch flattern die deutschen Farben.“
Weit weniger begeistert von den Farben zeigten sich nach dem Hambacher Fest die deutschen Fürsten: Deren Vertreter beschlossen am 28. Juni und 5. Juli 1832 auf dem Deutschen Bundestag, dass das öffentliche Zeigen von Schwarz-Rot-Gold als „Attentat gegen die Sicherheit und Verfassung des (Deutschen) Bundes“ bei Strafe verboten sei.
Die Farben und ihre dahinterstehenden Ideen ließen sich jedoch nicht auf Dauer unterdrücken: Mit dem Ausbruch der Märzrevolution von 1848 wehte Schwarz-Rot-Gold über Nacht überall in Deutschland über Häusern, Kirchen und Universitäten, wenig später auch von Bundesfestungen und Regierungsgebäuden. Selbst Österreichs Kaiser und Preußens König mussten sich unter dem revolutionären Druck öffentlich in Schwarz-Rot-Gold präsentieren.
Unter einem Spalier schwarz-rot-goldener Fahnen zogen am 18. Mai 1848 die Abgeordneten des Frankfurter Vorparlaments in die Paulskirche ein. Wenig später, am 31. Juli, bestätigte die Nationalversammlung die Kombination als Reichsfarben und führte die schwarz-rot-goldene Trikolore als deutsche Kriegs- und Handelsflagge ein. Das Scheitern der Revolution von 1848/49 ließ den Beschluss jedoch zu einer Episode werden, lediglich als Marineflagge des Deutschen Bundes blieb Schwarz-Rot-Gold bis 1853 in Verwendung.
Die Nationalfarben zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik
Unter gänzlich anderen Vorzeichen vollzog sich bekanntlich 1871 die Einigung Deutschlands mit der Ausrufung des Kaiserreichs unter preußischer Hegemonie. Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck (1815–1898) und der spätere Kaiser Wilhelm I. (1797–1888), die wegen der revolutionären Erfahrungen von 1848 eine tiefe Abneigung gegenüber Schwarz-Rot-Gold teilten, forcierten stattdessen die schon seit 1867 vom Norddeutschen Bund verwendete Trikolore in Schwarz-Weiß-Rot als neue Reichsflagge. Darin verschmolzen die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit dem Weiß und Rot der norddeutschen Hansestädte, was den preußisch dominierten Charakter des Kaiserreichs für die nächsten Jahrzehnte unterstrich.
Erst 70 Jahre nach der Revolution von 1848/49 besann sich dann die Weimarer Republik wieder auf die demokratischen Traditionslinien und machte Schwarz-Rot-Gold zu ihren (heftig umstrittenen) Reichsfarben. Der Flaggenstreit von 1926 war dabei nur der vorläufige Höhepunkt eines nicht enden wollenden Konflikts. Sieben Jahre nach der Regierungskrise um Reichskanzler Hans Luther übernahmen die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland und verboten als eine ihrer ersten Amtshandlungen die ihnen verhasste schwarz-rot-goldene Flagge.
In einem zwei Jahre dauernden Intermezzo ab 1933 galten Schwarz-Weiß-Rot und die Parteifahne der NSDAP (Hakenkreuzflagge) gleichberechtigt als Nationalflaggen, ehe auf dem Nürnberger Reichsparteitag von 1935 die Hakenkreuzflagge als einzig verbindliche Nationalflagge festgelegt wurde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg schließlich wählten sowohl die Bundesrepublik als auch die DDR die Trikolore in Schwarz-Rot-Gold zu ihren Farben – Letztere seit 1959 mit dem Hammer- und-Zirkel-Wappen ergänzt. Seit dem 3. Oktober 1990 dient Schwarz-Rot-Gold schließlich dem vereinten Deutschland als National- und Handelsflagge.
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