Dr. Sebastian Peters
Als sich Heinrich Hoffmann im Januar 1947 vor der Münchner Spruchkammer verantworten musste, versuchte er, sich mit einer Art Grundsatzdebatte über Fotografie zu verteidigen. Ein Fotograf, so der einstige „Reichsbildberichterstatter“ und NSDAP-Mitglied Nr. 59, bilde immer nur die Realität ab und habe keinen Einfluss auf das, was vor der Linse passiere. Er sei nur ein pflichtbewusster, aber neutraler Chronist seiner Epoche gewesen. Für das, was er auf seinen Fotos festgehalten habe, könne man ihn dementsprechend kaum verantwortlich machen. Sein Verteidiger spitzte das Argument später sogar noch weiter zu und erklärte, man könne Hoffmann kaum vorwerfen, dass sich Hitler-Fotos seinerzeit besser verkauft hätten als „Gänseblümchenbilder“.





