Doch dies ist nur eine Facette eines vielschichtigen Bildes, das in den letzten Jahren entwickelt wurde. Die gesellschaftliche Position des Niederadels wurde sicherlich vielfach relativiert, aber er verstand es doch, „oben zu bleiben“ (Rudolf Braun), indem er sich den Veränderungsprozessen anpasste, sich ihre Vorteile zunutze machte oder sie gar dynamisierte. Dies gilt auch für die Nutzung der kaiserlichen und der fürstlich-landesherrlichen Justiz. So wie er von Standeshöheren, -gleichen und -niederen – wie etwa von abhängigen Bauern – vor Gericht verklagt wurde, vertrat auch der Adlige seine Interessen mit allen juristischen Mitteln. Denn intensive Justiznutzung war ihm nicht fremd. Schließlich war er gewohnt, als lokaler Gerichtsherr zu handeln, wo ihm Gerichtsrechte zustanden.
Gleichwohl bedeutete dies keineswegs die völlige Aufgabe traditioneller Wertvorstellungen und Verhaltensweisen. Wie sehr gerade der Niederadel der Kategorie der Ehre verhaftet blieb, wie selbstverständlich ihm weiterhin der gewaltsame Konfliktaustrag war und er dabei zugleich seine ständische Prominenz und die aktuelle Sprache der Politik vor Gericht einsetzte, zeigt eine neue Studie. Sie problematisiert die Geschichte des Bart-hold von Wintzingerode, der 1505 in Nordthüringen ge‧boren und 1575 als Subvasall des Mainzer Kurfürsten nach einem zehnmonatigen Prozess wegen Mordes an dem Förster seiner Vettern hingerichtet wurde.
Das war ungewöhnlich. Adlige wurden wegen solcher Vorfälle üblicherweise nicht hingerichtet. Man versuchte eher, sich mit der Seite der Geschädigten gütlich zu einigen. So auch Wintzingerode: Freimütig räumte er gleich zu Prozessbeginn alle Tötungsvorwürfe ein. Er habe den Förster beim Diebstahl erwischt und ihn gestellt. Dann habe er „ihm die Büchse auf die Haut und rechte Seiten der Brust gestoßen und durch den Leib gebrennt“. Er bedauerte die Tat, es habe sich aber um Notwehr aufgrund vorhergehender Gewaltakte seiner Vettern gehandelt. Mit ihnen lag er schon seit Jahren wegen Fragen der gemeinsamen Güterverwaltung im Streit. Die Vettern (unter Teilnahme des Försters) hatten sogar erfolglos versucht, Wintzingerodes Stammburg Bodenstein zu erobern. Der Förster habe ihn zudem, so Wintzingerode vor Gericht, in jener Nacht dreist bestehlen wollen und damit seine Ehre angegriffen.
Als Kompensation bot der Beschuldigte den Hinterbliebenen eine Entschädigung an und als Sühne seine eigene Teilnahme am nächsten Feldzug gegen die Türken. Der kurfürstliche Ankläger ging auf diesen Vorschlag nicht ein, ebenso wenig die Richter des kurfürstlichen Hofgerichts. Sie erkannten „zu Recht, daß der beklagte Berthold von Wintzingerode … den Frommen zu Schutz und den Unfrommen zu einem abschrecklich Exempel heutigen Tages mit dem Schwert vom Leben zum Tod gestraft und gerichtet werden“ solle. Die Hinrichtung erfolgte kurz darauf auf dem Mainzer Tiermarkt.





