Rom als Ort der mittelalterlichen Kaiserkrönungen, Oberitalien mit seinen wirtschaftlichen und kulturellen Ressourcen, Sizilien und Unteritalien als Mitte des Mittelmeers – diese ganz unterschiedlichen Teile übten eine gewal-tige Sogkraft auf die staufischen Herrscher aus. Die großen Kaiser Friedrich I. Barbarossa, Heinrich VI. und Friedrich II. verbrachten dort bemerkenswerte Teile ihrer Regierungszeit. Den Menschen des 12. und 13. Jahrhunderts war die Verknüpfung von Herrschaft nördlich wie südlich der Alpen völlig selbstverständlich.
Seit dem 10. Jahrhundert gehörte das Königreich der Langobarden oder der Italiener, das heutige Oberitalien und die Toskana, zum Herrschaftsverband der ostfränkischen und deutschen Könige. Diesen Besitz nutzten Ottonen, Salier und Staufer als Sprungbrett für die Erlangung der kaiserlichen Würde in Rom. Niemand bezweifelte die Verbindung der Königreiche nördlich wie südlich der Alpen, zu der im 11. Jahrhundert noch das Königreich Burgund hinzu‧gekommen war. Niemand bestritt die Berechtigung der Herrschaft deutscher Könige in Oberitalien. Nördlich wie südlich der Alpen gab es im Hochmittelalter keine Diskussion darüber, ob der Ausgriff über die Alpen rechtmäßig oder vernünftig war. Gestritten wurde lediglich um die Ausgestaltung von Königsherrschaft in Oberitalien und um die Belastungen für die Untertanen. Gewiss bekräftigten die Menschen in vielen Begegnungen ihre Vorurteile. Die Völker nördlich der Alpen erzählten von Unzuverlässigkeit oder Verrat der Italiener. Und die Menschen in den Regionen südlich der Alpen erschauderten ob der Brutalität oder Maßlosigkeit der Deutschen. Trotzdem wurde im Reich nördlich der Alpen niemals ein Gegenkönig erhoben, weil er die Abkehr von ruinöser Italien-Politik zum Programm erhoben hätte. Und die Kommunen in Oberitalien führten Krieg für ihre Freiheit, nicht für ein freies Italien.
Erst die Eroberung des normannischen Königreichs Sizilien durch Kaiser Heinrich VI. eröffnete einen neuen Konflikt mit Worten und Waffen. Der Staufer gründete seinen Zugriff auf das Erbrecht seiner Frau Konstanze, der Tochter König Rogers II. von Sizilien. Nach dem Tod ihres Bruders und ihres Neffen galt die männliche Königslinie als erloschen. Thronansprüche einer Seitenlinie, von weiten Kreisen des Adels in Sizilien unterstützt, wurden vom Kaiser und seiner Gemahlin verworfen. Es bedurfte aber militärischer Gewalt, um die staufische Besitznahme 1194/95 und die Königskrönung in Palermo durchzusetzen.
Für die Päpste bedeutete diese Vereinigung des Königreichs Sizilien mit dem Kaiserreich höchste Gefahr. Jetzt war ihr weltlicher Besitz in Mittelitalien geradezu von Stauferland umzingelt. Bis zur Hinrichtung des letzten Staufers Konradin 1268 setzten die Päpste alles daran, die Vereinigung des Südens mit dem Kaiserreich im Norden zu verhindern. In der Tat folgten die Eroberungen Heinrichs VI. und die Nachfolge seines Sohns Friedrich II. in Sizilien anderen Prinzipien als die deutsche Herrschaft in Oberitalien. Seit Jahrhunderten hatte sich diese auf das alte Erobererrecht der karolingischen, ottonischen und salischen Kaiser gestützt. Die staufische Regierung in Sizilien fußte auf dynastischem Erbrecht. Es konnte beim Fehlen von männlichen Nachkommen auch über weibliche Abstammung erworben werden. Dieses neue Prinzip setzte sich im Hochmittelalter im europäischen Adel durch.





