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Der Unmut der Unterprivilegierten
Der Begriff „Bauernkrieg“ engt die Gruppe derjenigen, die sich zwischen 1524 und 1526 erhoben, genau genommen zu stark ein – es waren nicht nur Bauern, und es waren nicht alle Bauern. Die Gründe für den Unmut lagen in der wachsenden Armut eines Teils der Bevölkerung – auf dem Land und in den Städten.
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Am 26 tag des Merzen, haben die pauren den ersten angrüff thon und seint aingefallen zue Schömerberg inß schloß und da alle die ofen venster, thüren, laden, trög zerschlagen und waß von eyßen ist gewesen, alles abbrechen und keinen nagel an der wand laßen bleiben.“ Weiter heißt es in der Chronik des Schemmerberger Dorfpflegers Amandus Schäffer über die Ereignisse am 26. März 1525, die Angreifer hätten „alles ußtragen und geblündert“ und „zuem letstern“, als Höhepunkt, „das schloß anzünt.“
Schloss Schemmerberg bei Biberach gehörte zur Herrschaft Salem. Das Kloster, reich und mächtig, besaß Stimmrecht auf den Reichstagen. Später sollte der Augenzeuge Schäffer Abt in Salem werden. Die Angreifer waren Bauern aus dem unterhalb des Schemmerbergs gelegenen Baltringen. Sie hatten sich gegen ihre feudalen Herren, denen sie immer mehr Dienste und Abgaben leisten mussten, aufgelehnt und zusammengerottet – einen bewaffneten „Haufen“ gebildet, so hieß die kleinste Einheit bei den Landsknechten.
Das in Flammen aufgegangene Schloss war ein erstes Fanal. War jener 26. März 1525 auch der Beginn des Bauernkriegs? Viele Historiker sehen es so.
Kein zentrales Ereignis, kein einheitlicher Krieg
Die Bezeichnung „Bauernkrieg“ ist eigentlich nicht ganz korrekt, denn es war kein Aufeinandertreffen zweier klar definierter Parteien, die sich in der für Kriege üblichen Reihe von Schlachten gegenüberstanden. Die Aufstände reichten von Thüringen über Süd- und Südwestdeutschland bis nach Tirol und ins Salzburger Land. Und nicht nur Bauern beteiligten sich daran. Zwar war ein großer Teil der ländlichen Bevölkerung unzufrieden, oft auch unterdrückt, keineswegs aber durchgängig arm.
Vor allem die stark Unterprivilegierten begehrten auf: Tagelöhner, Knechte und Leibeigene auf dem Land, Handlanger und Gelegenheitsarbeiter in den Städten. Ihnen schlossen sich auch Bürger an, die nicht zur Oberschicht, also dem Patriziat, gehörten. Peter Blickle (1938–2017), Verfasser mehrerer Standardwerke über die Zeit der Aufstände, prägte daher das Etikett der „Revolution des gemeinen Mannes“.
Doch auch dies trifft nicht den Kern. In erster Linie ging es den Aufrührern, auch den bessergestellten, um ihre persönlichen Lebensumstände. Sie forderten weniger Lasten und Pflichten, die feudale Ordnung wollten sie dagegen nicht umstürzen. Eine Ausnahme bildete jedoch Tirol: Dort begann der Aufstand später als in anderen Teilen des Reichs und zog sich über Jahre hin. Die Erhebung hatte die Ausschaltung von Klerus und Adel als politische Mächte zum Ziel. Ihren Anführer kann man durchaus als Revolutionär bezeichnen: Michael Gaismair (um 1490–1532) wollte die Monarchie durch eine Republik ersetzen.
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Insgesamt handelte es sich um eine Vielzahl regionaler Aufbegehren, die in einem zeitlichen Zusammenhang standen. Gerichtet waren sie gegen Klerus und Adel, getragen von den unteren Ständen. Diese verfolgten entsprechend ihrer persönlichen Stellung unterschiedliche Interessen. Unter den Bauern waren manche frei, andere hörig, also einem Lehnsherrn zu Diensten und Abgaben verpflichtet. Daneben gab es die Leibeigenen.
Seit dem späten Mittelalter waren immer mehr Landbewohner wirtschaftlich in Not geraten. Manche begaben sich in Abhängigkeit zu einem weltlichen oder geistlichen Herrn, andere wanderten in die Städte ab. Dort suchten sie ihr Glück in einem Neubeginn; allerdings ohne Bürgerrecht und ohne Zugang zu den etablierten Zünften. Parallel zur Dorfarmut auf dem Land bildete sich daher die Stadtarmut heraus.
Diese komplexen Zusammenhänge spiegelt der Begriff „Bauernkrieg“ nicht wider. Er hat nur insofern eine Berechtigung, als die meisten der Aufständischen Bauern waren. Auch die Forschung verwendet ihn daher bis heute. Einigendes Band der Aufständischen war jedoch ihre wachsende Unzufriedenheit: Alle fühlten sich gegenüber den feudalen Ständen, dem Adel und noch mehr dem Klerus, benachteiligt.
Adel und Klerus sind vom Elend der Armen ungerührt
„Die uns ernähren, sind bettelarme Bauern, denen wir unsere Äcker, Weinberge, Wiesen und Wälder verpachten“, berichtet der Humanist Ulrich von Hutten (1488–1523) über seinen Wohnsitz, die osthessische Burg Steckelberg. „Der einkommende Ertrag ist, gemessen an der aufgewandten Mühe, geringfügig; aber man sorgt und plagt sich sehr, daß er großmächtig werde. Denn wir müssen höchst sorgsame Hausväter sein.“ Huttens Appell stieß bei weltlichen und geistlichen Grundherren auf taube Ohren. Rund um die Klöster herrschte ähnliches Elend wie im Umfeld von Burgen und Schlössern.
Ein anderer Papst-Kritiker sah dies ähnlich. Martin Luthers (1483–1546) Streitschrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ von Ende 1520 erfuhr in den Folgejahren – dank der neuen Buchdrucktechnik – drei Dutzend Auflagen. So gelangte sie noch in die hintersten Winkel des Reiches.
Der Reformator sprach in seinem Pamphlet jedem Herrn, ob geistlich oder weltlich, das Recht ab, über den Glauben eines anderen Menschen zu bestimmen. Dieser sollte eine Angelegenheit zwischen Mensch und Gott sein. Dazwischen habe sich keine institutionelle Kirche zu mischen.
Auch die Anhäufung materieller Güter durch den Klerus und die steigenden Einkünfte geistlicher Amtsträger prangerte Luther an. Hinzu kam die Kritik am Ablasshandel: Durften zahlungskräftige Sünder sich ihren Platz im Jenseits erkaufen? Und die traditionelle Kirche, Armut predigend, im Diesseits ihre Kassen füllen?
Luthers Argumente, schlüssig aufgebaut und prägnant formuliert, verfingen. Nicht wenige Leser waren der Ansicht, die Schriften des Reformators könnten auch politisch interpretiert werden. Dann würde nicht nur die etablierte Kirche, sondern die gesamte feudale Ordnung in Frage gestellt.
Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit brachte für Adel, Klerus, Bürger und Bauern radikale Veränderungen. Die Bevölkerung war durch Seuchen im zu Ende gehenden Mittelalter stark dezimiert. Erst mit Anbruch des 16. Jahrhunderts erreichte sie wieder den Stand von vor 1347, dem Beginn der ersten Pest-Epidemie.
Die negative Entwicklung hatte auf dem Land zu einem Verfall der Getreidepreise geführt. Feudale Grundherren versuchten, ihre Einnahmeverluste durch höhere Abgaben und Pachten wettzumachen. Für Dienste und Waren zahlten sie Bauern oder Städtern weit weniger als in früheren Zeiten.
An diesen Einkommensverhältnissen änderte auch das erneute Wachstum der Bevölkerung nichts. Im Deutschen Reich lebten um 1500 rund neun Millionen Menschen. Im folgenden Jahrzehnt kletterte die Bevölkerungszahl auf zehn, im übernächsten auf knapp elf Millionen.
Der dadurch gestiegene Bedarf an Nahrungsmitteln verlangte neue Anbauflächen. Vorhandene Böden mussten intensiver genutzt werden. In der Folge kam es zu Verteilungskämpfen. Adel und Klerus, als grundbesitzende Klassen mit abhängigen Arbeitskräften, blieben gegenüber den Bauern im Vorteil. Sie konnten mehr produzieren.
Immer neue Privilegien, die beide feudale Stände für sich erwirkten, vergrößerten die Kluft weiter. Aus einer Beschwerde des Schwarzwalddorfs Mühlhausen geht hervor, dass die Bauern „jerlich fur Stur [Steuer] und alle Dinst“ bislang „nit mer gedint haben dan jerlich 30 Molter [Mahlgebühr] Korn und 10 Molter Haber.“ Ihre Herrschaft hatte gewechselt, ihre Lebensumstände sich verschlechtert: „Nun mussen dorzu unser 17 von M[ühlhausen] obangezaigte Stur geben Dinst und Tagwan [Tageslohn], so wir vor nie tan haben.“ Die zusätzlichen Abgaben waren ungerecht verteilt, denn es gab noch „30 desglichen sonst auch vil Guter in unser Zwing und Benen [Bann] gelegen, die an sollicher Steur ganz nichts geben noch geben wellen, sunder wir die 17 mussen hoft- und pfandbar dorumb sin“.
Abgaben werden nach Gutdünken festgelegt
Die große Mehrheit der Mühlhausener sah sich benachteiligt. Von ihrer neuen Herrschaft forderten sie Gerechtigkeit ein, „man solle solche Stur glich ustailen, jedem nach sinen Vermugen und Inhoben“.
Das Gegenteil war der Fall, nicht nur in Mühlhausen. Klöster und Stifte erhoben den zumeist akzeptierten großen Zehnt (ein Zehntel des Ernteertrags der Äcker und Weinberge ging zum Lebensunterhalt an die Geistlichen) und obendrein den kleinen Zehnt. Die dabei abzuliefernde Menge an Obst und Gemüse – alternativ: Jungvieh in Gestalt von Kälbern, Ferkeln, Lämmern oder auch Hennen – war selten vertraglich verankert. Sie wurde nach Gutdünken festgelegt.
Auch die Ableistung von Fronarbeiten für den Grundherrn war ursprünglich streng geregelt. Hand- und Spanndienste wie Aussaat, Aufzucht oder Ernte, ebenso Wald- und Feldarbeiten mussten nur an bestimmten Tagen verrichtet werden. Dann wurde die Anzahl der Tage und der Dienste willkürlich erhöht. Auch die Pachten für landlose Bauern stiegen.
Mit diesen Belastungen einher gingen Einbußen an der Allmende, der von der Dorfgemeinschaft genutzten Gemeindefläche. Edelleute und Prälaten nahmen diese Wiesen und Wälder, Bäche und Seen in Besitz.
Die neuen Eigentümer hatten nur den Nutzen im Auge. Sämtliches Aufkommen für Schäden, beispielsweise durch Naturkatastrophen, wälzten sie auf die Dorfgemeinde ab. Das früher unentgeltliche Fischen in Gewässern dagegen wurde untersagt.
Bauern des Klosters Sankt Blasien im Südschwarzwald beschwerten sich, dass „ain pach, so mit großem unserm nachteil durch unser guter, auch das dorf lauft und unß mercklichen schaden mit dem uberlaufen thut.“ Dennoch sei ihnen „zu fischen verpotten. Dieweil dann wir den schaden, so uns davon entsteet, dragen und leiden mußen, so ist unser pitt, euwer gnaden wöllent erkennen, das unser herrschaft schuldig sey, uns zuzulaßen und vergünstigen, solliche bach auch zu vischen, und das sie uns kein eintrag [Strafanzeige] mer darinn thue.“
Oft wurde das einverleibte Land von den neuen Herren gar nicht genutzt, zum Zorn der Bauern. Eine weitere Eingabe an Sankt Blasien mahnte an, „wann in unser zwingen, bennen und holtzern ecker werden, so understanden unser herrschaft, solliche auch zu geprauchen“. An die geistliche Herrschaft ging die Bitte, „das uns pillichen solliche ecker zu geprauchen, nutzen und nießen zustanden“. Andernfalls gerate der Erwerb von Bau- und Brennholz, früher umsonst, für die Betroffenen zu einer kostspieligen Angelegenheit.
Weiter verteuerten unregelmäßige und außergewöhnliche Abgaben das Leben der Landbewohner. Sie würden, monierten die Südschwarzwälder Bauern, „darzu auch mit den todfeilen [Todfällen]“ belastet, einer Art Erbschaftssteuer, die sie für nicht gerechtfertigt hielten. „Dieweil nun sollichs unbillich, so pitten wir zu erkennen, das wir dieselbigen furter zu geben nit mer schuldig seien, sunder uns davon zu absolvieren.“
Darüber hinaus wurden die Gebühren für Rechtsprechung und Verwaltungsakte angehoben. Von Adligen geleitete Gerichte verhängten rigoros Sanktionen gegen Zuwiderhandlungen neuer Verbote und Erlasse. Die Ahndung herkömmlicher Vergehen fiel zudem weit härter aus als bislang.
Feudalherren übernehmen den Besitz der verschuldeten Bauern
Viele der Betroffenen empfanden die neuen Maßnahmen als Willkür. Sie waren in keinem Rechtsverzeichnis aufgeführt, in keiner Landesordnung vorgesehen und von keinem Territorialfürsten bestätigt worden.
Von verschuldeten Bauern profitierten weltliche und geistliche Feudalherren, die ihren Besitz übernahmen. Als Beispiel sei das Kloster Neustift angeführt. Vor den Toren Brixens gelegen, gehörte es nicht zum Fürstbistum Brixen, sondern zur Grafschaft Tirol.
Ende des 13. Jahrhunderts zählten zum Kloster Neustift 372 Höfe, dazu neun Häuser, sieben Hofstätten, vier Mühlen, neun Weingärten, fünf Wiesen, 15 Äcker, sieben Obstgärten und 22 Zehnte. Ein Jahrhundert später war der klösterliche Besitz beträchtlich angewachsen: auf 542 Höfe, 49 Häuser, 25 Hofstätten, fünf Mühlen, 82 Weingärten, 58 Wiesen, 76 Äcker, 26 Obstgärten und 70 Zehnte.
Neustift wurde am 10. Mai 1525 gestürmt. Sechs Wochen zuvor brannte – wie eingangs beschrieben – Schloss Schemmerberg. Doch bereits in vorreformatorischer Zeit hatte es im Südwesten erste Auseinandersetzungen zwischen feudal Abhängigen und der Obrigkeit gegeben. Brennpunkte waren das Elsass und das nördliche Baden.
Die Bauern nannten ihre Bewegung „Bundschuh“: Das rustikale Schuhwerk war das Gegenstück zum vornehmen Schnallenschuh. Die Rebellen – manche leibeigen, viele hörig – weigerten sich, künftig Frondienste zu leisten und über den Zehnt hinaus weiter Abgaben zu entrichten – ganz gleich, ob die Herrschaft geistlich oder adlig war. Nur ihren Landesherrn und den Papst erkannten die Aufrührer als Oberhaupt an.
Kurz vor dem vorbereiteten Aufstand wurden alle Pläne verraten. Mehr als 100 Beteiligte gerieten in Haft. Zehn von ihnen endeten am Galgen. Die Leichen wurden anschließend zur Schau gestellt, als Abschreckung. Einer der Anführer, die entkommen konnten, war Joß Fritz. Der um 1470 geborene Spross einer Familie von Leibeigenen im nordbadischen Untergrombach setzte den Widerstand fort. Aufgrund seiner Dienstzeit als Landsknecht war Fritz einer der wenigen Bauern, die über militärische Fähigkeiten verfügten.
In den Jahren 1513/14 flammte die „Bundschuh“-Revolte erneut auf, diesmal im südbadischen Breisgau. Wieder stand Fritz an der Spitze. Inzwischen waren die Ziele gemäßigter: Abgaben und Abhängigkeiten sollten nicht mehr komplett abgeschafft und beseitigt, sondern nur eingeschränkt werden, und nicht mehr jede Herrschaft wurde prinzipiell in Frage gestellt. Doch die feudalen Stände weigerten sich schlichtweg, etwas von ihrer Macht und ihren Privilegien abzugeben.
Daraufhin griffen die Bauern zu den Waffen. Der Aufruhr wurde jedoch rasch niedergeschlagen. Den Rebellen mangelte es weniger an Zahl als an Bewaffnung. Vor allem fehlten Disziplin und Zielstrebigkeit. Zu dezentral waren die Aktionen, zu zaghaft war deren Durchführung. Joß Fritz kämpfte bald auf verlorenem Posten. Immerhin entging er, anders als die meisten seiner Mitkämpfer, einer Verhaftung und der üblichen grausamen Bestrafung. Er starb um das Jahr 1525.
Ein Herzog steigert mit Tricks die Staatseinnahmen
Die Aufständischen des „Bundschuh“ hatten ihre Ansprüche in einer Beschwerdeschrift gebündelt. Inhaltlich nahm diese einige Punkte vorweg, die später in den Programmentwürfen
der oberschwäbischen Erhebungen („Zwölf Artikel“) auftauchten (siehe Artikel Seite 24). Dazu zählten vor allem der Protest gegen die Erhöhung von Steuern, die Forderung nach freier Ausübung von Jagd und Fischfang sowie der Schutz der Allmende vor privater Aneignung durch Klöster und Adelssitze.
Ein ebenfalls weitreichender Konflikt entstand fast zur selben Zeit im württembergischen Remstal. Herzog Ulrich (1498–1519 und 1534–1550), durch verlustreiche Kriege und aufwendige Hofhaltung überschuldet, musste seinen Haushalt sanieren. Dazu verfügte er neue Verbrauchssteuern, unter anderem auf Fleisch.
Mit einem Kniff erhöhte er seine Einnahmen noch weiter: Heimlich ließ er die Gewichte der Metzger im Land manipulieren. Gegenüber dem bisherigen Maß zeigten die Waagen nun ein Drittel mehr an, zu Lasten des Käufers der Ware. Ihre überschüssigen Einnahmen aus Steuer und Messbetrug führten die Metzger direkt an die herzogliche Kasse ab.
Irgendwann wurde der Betrug publik. Es kam zu Tumulten. In Beutelsbach, vor den Toren Stuttgarts, stürmten Remstaler Bauern die Fleischbank und entwendeten die neuen Gewichte. Die Aufforderung der Behörden, sie wieder zurückzugeben, wurden ignoriert. Stattdessen begaben sich die Bauern, angeführt vom Tagelöhner Peter Gais, zum Ufer der Rems.
Gais und seine Anhänger waren überzeugt, im Recht zu sein. Aber würden sie es auch bekommen? Wenn schon auf die weltliche Autorität kein Verlass war, musste eine himmlische Instanz bemüht werden. Ein Gottesurteil sollte über den Streitfall entscheiden. Dazu inszenierte Gais, wie der Chronist Oswald Gabelkover (1539–1616) fast ein Jahrhundert nach den Ereignissen in seiner „Württembergischen Geschichte“ erzählt, eine „Wasserprobe“.
Gais ging es dabei darum, Herzog Ulrich und seine Beamten vor den versammelten Bauern vorzuführen: „Wenn der Herrschafft fürnemen recht und billich“, soll er den Umstehenden gesagt haben, „so werden die stain emporschwimmen, sey dann ihr, der bauern, vorhaben recht, so werden sie zu Boden fallen und sich nicht mehr sehen lassen.“ Die Wasserprobe nahm den gewünschten vertikalen Verlauf und diente den rebellischen Remstalern fortan als Rechtfertigung.
Aus der Beutelsbacher Wasserprobe am 2. Mai 1514 entspann sich ein Aufstand: der „Arme Konrad“. Für die Herkunft dieses Begriffs gibt es mehrere Erklärungen. Der Bietigheimer Archivar Christoph Florian führt sie darauf zurück, dass Konrad seinerzeit nicht nur der häufigste Männername war, sondern auch als Äquivalent für einen armen Teufel benutzt wurde.
Es blieb jedenfalls nicht bei der Forderung nach Wiedereinführung der alten Gewichte und Aufhebung der Steuer. Letztere wenigstens wurde vom Herzog gestrichen. Manche Städter und sogar ein Geistlicher hatten sich den Bauern inzwischen angeschlossen. Der Pfarrer Reinhard Gaisslin (um 1474–nach 1533) stieg gar zum Wortführer der Rebellen auf.
Diese verlangten eine Überprüfung von Beamten, die widerrechtlich Steuern eintrieben. Ebenso forderten sie die Rückgabe privat abgezwackten Gemeindebesitzes und eine Kompensation sämtlicher Schäden durch Wild. Dessen Bestand hatte überhandgenommen, da die Herrschaften ihr exklusives feudales Jagdrecht kaum wahrnahmen.
Der „Tübinger Vertrag“ garantiert Mitsprache
Bald bekamen die Remstaler Unterstützung. Ihre Nöte verbreiteten sie via Mundpropaganda, durch im Land ausgesandte Boten, aber auch mittels gedruckter Flugschriften. Ein konkreter Termin, alles zu sammeln und öffentlich kundzutun, fand sich auch: Auf der nächsten Untertürkheimer Kirchweih Ende des Monats sollte den Forderungen des „Armen Konrad“ Nachdruck verliehen werden.
Bevor es so weit kommen konnte, lenkte der Herzog ein. Auf Drängen der Aufständischen berief Ulrich einen außerordentlichen Landtag in Tübingen ein. Die Bauern waren nicht zugelassen. Ihre Anliegen sollten sie schriftlich einreichen. Der „Tübinger Vertrag“ vom 8. Juli 1514 garantierte den unteren Ständen in der Folge ein politisches Mitspracherecht und den Untertanen ihre persönliche Freiheit. Beschwerden, die über die Absetzung korrupter Beamten hinausgingen, wurden jedoch nicht verhandelt.
Den Aufständischen, vor allem den ärmeren unter ihnen, war dies zu wenig. Sie bewaffneten sich und zogen zu Felde. Gegen die inzwischen zusammengezogenen und gut ausgerüsteten württembergischen Landsknechte des Herzogs hatten sie keine Chance. Auf der Burg Kappelberg bei Beutelsbach kapitulierten die Remstaler angesichts der Übermacht. Viele Teilnehmer flohen später außer Landes. Einige Rädelsführer wurden hingerichtet.
Der über den „Armen Konrad“ promovierte Frühneuzeit-Historiker Andreas Schmauder sieht hinter den formulierten Zielen ein „antifeudales Programm, das die Obrigkeit des Landesherrn und seiner Amtsträger auf allen politischen Ebenen nicht mehr anerkennen wollte. Der mit der göttlichen Gerechtigkeit legitimierte Umsturz der Herrschaftsordnung sollte gegebenenfalls gewaltsam und territorial übergreifend erfolgen“.
Immerhin behielt der Tübinger Vertrag fast drei Jahrhunderte lang seine Gültigkeit und trug zur politischen Emanzipation der unteren Stände bei. Von den gewünschten Verbesserungen wurde jedoch nur ein Bruchteil in die Tat umgesetzt.
An den überkommenen Machtstrukturen änderte sich kaum etwas, auch nicht an den sozialen Verhältnissen. Unterprivilegierte Land- und zunehmend auch Stadtbewohner sahen sich weiter im Nachteil. Lange Zeit gärte es nur unter der Oberfläche.
Im Verlauf des Jahres 1524 brach sich die angestaute Wut in ersten lokalen Unruhen Bahn: vom Bodensee über das Elsass, den Breisgau und den Südschwarz-wald bis nach Mittelfranken und Thüringen, wo die Predigten Thomas Müntzers für Aufruhr sorgten. Ende des Jahres nahm die Rebellion auch in Oberschwaben Fahrt auf.
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