„Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer, Bonn Sr. Excellenz! Erlaube beifolgend Deutschlandlied gefl. [geflissentlich] unterbreiten zu dürfen.“ Bürgerbriefe wie dieser, die die Frage der Nationalhymne des gerade gegründeten Weststaats zwischen 1949 und 1952 aufgriffen, waren keine Seltenheit. Ganz im Gegenteil: Waschkörbe voll Anregungen wurden in die Bundeshauptstadt oder in das nah gelegene Rhöndorf geschickt, und nicht selten hatte der Absender die Muße gefunden, entweder neue Strophen auf Haydns populäre Melodie zu dichten oder – was nicht so häufig geschah – zu einem neuen Text eine neue Melodie zu komponieren. Diese Einsendungen geschahen unaufgefordert. Zwar war man sich weithin einig, dass die Bestimmung der Nationalhymne zu den Prärogativen (den Vorrechten) des Bundespräsidenten gehörte, doch verfolgte Theodor Heuss mit seinem Vorhaben einer „Hymne an Deutschland“ einen gänzlich neuen Weg. Heuss sah das „Deutschlandlied“ für alle Zeit diskreditiert und setzte seine Bemühungen in eine präsidiale Auftragsarbeit, die von Anfang an unter keinem guten Stern stand: Weite Teile der Bevölkerung wussten mit der neuen Hymne (Text: Rudolf Alexander Schröder, Melodie: Hermann Reutter; Carl Orff hatte abgelehnt) wenig anzufangen.
Da half es auch nichts, dass der Bundespräsident in seiner Ansprache zum Jahreswechsel 1950/51 die Hymne für die Radiohörer rezitierte: „Land des Glaubens, deutsches Land, / Land der Väter und der Er-ben, / uns im Leben und im Sterben / Haus und Herberg, Trost und Pfand, / sei den Toten zum Gedächtnis, / den Lebend’gen zum Vermächtnis, / freudig vor der Welt bekannt, / Land des Glaubens, deutsches Land!“ Nun trafen täglich Bürgerbriefe bezüglich der Hymnenfrage ein.
Mit dem Einzug der Alltagshistorie in das Forschungsprofil der Historikerzunft gerät auch die Quellengattung Bürgerbrief immer mehr in den Blickpunkt des Interesses. Die hier untersuchten 212 Briefe stammen aus dem Zeitraum August 1949 bis März 1952. Die Auswahl bezieht sich auf die Zuschriften ans Bundeskanzleramt. Etwa 80 Prozent der Briefe – und dies ist weitaus mehr als üblich bei Bürgerbriefen – wurden von Männern geschrieben. Durch eine systematische Auswertung der Zuschriften lassen sich Kontinuitäten und Diskontinuitäten des staatsbürgerlichen Selbstverständnisses der Bürger in den Gründungsjahren der Bundesrepublik erkennen sowie Kernpunkte der Argumentation bestimmen.
Die Mehrzahl wollte das „Deutschlandlied“ beibehalten und lediglich eine Umdichtung der ersten Strophe vornehmen. Diese Briefschreiber richteten ihre Vorschläge meist ans Bundeskanzleramt, wähnte man Konrad Ade‧nauer doch auf Seiten der „Deutschlandlied-Befürworter“. Exemplarisch hierfür schrieb ein Herr aus dem Westfälischen am 31. Juli 1951 an Adenauer: „Die neue auf Veranlassung des Herrn Bundespräsidenten geschaffene Nationalhymne ist immer noch, selbst nachdem sie auf dem Deutschen Sängerfest in Mainz vorgetragen worden ist, nicht außerhalb des Streits der Meinungen. Auch Sie hängen noch den schönen Klängen Joseph Haydns an, die viele nur ungern missen möchten.“





