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Die blutige Antwort der Fürsten
Nach anfänglichem Zögern fiel die Reaktion der bedrängten Fürsten brutal aus. In mehreren Schlachten wurden die militärisch unterlegenen Aufständischen niedergemetzelt. Einer der wichtigsten militärischen Köpfe war dabei Truchsess Georg von Waldburg, der „Bauernjörg“.
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Der bayerische Kanzler Leonhard von Eck hielt mit seinem Unmut nicht hinterm Berg. In seinen Briefen an Herzog Wilhelm nach München prangerte er in den ersten Monaten des Jahres 1525 die Kleinmütigkeit und Furchtsamkeit der Herren an: Wären sie den Bauern von Anfang an entschiedener entgegengetreten, dann wäre der Aufruhr im Keim erstickt worden. Mit zehn Pferden hätte man die Anführer der Unruhen unschädlich machen können, so Eck.
Der Kanzler verachtete die gemeinen Bauern, und er war der Meinungsführer der katholischen Hardliner im Reich. Von daher hatte er einen sehr einseitigen Blick auf die turbulenten Geschehnisse.
Tatsächlich aber kann der rückschauende Betrachter ihm in diesem Punkt kaum widersprechen. Seit dem Sommer 1524 waren im Gebiet nördlich des Hochrheins und im Schwarzwald Revolten ausgebrochen, aber über Monate hinweg blieben sie auf diese Region beschränkt.
Einzelne Grafen sind angesichts der Aufstände hilflos
Die vielen kleineren Grafen und Herren der Region hatten den Aufständischen aber kaum etwas entgegenzusetzen. Mit Erzherzog Ferdinand, der im Reich zugleich als Stellvertreter seines kaiserlichen Bruders Karl V. amtierte, war zwar das mächtigste Fürstenhaus Europas in der Gegend präsent, aber für ihn waren die habsburgischen Vorlande im Südwesten lange Zeit nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Im Winter 1524/25 wurde Europa vor allem vom Kampf des Kaisers mit seinem französischen Rivalen Franz I. auf italienischen Schlachtfeldern in Atem gehalten, der dann (vorläufig) mit dem spektakulären Sieg kaiserlicher Truppen in der Schlacht von Pavia am 24. Februar 1525 entschieden werden sollte.
Ohnehin war damals für die Aufstandsbekämpfung im Reich in erster Linie kein einzelner Herrscher zuständig, sondern ein Personenverband, nämlich der 1488 gegründete Schwäbische Bund. Um 1525 gehörten ihm fast alle wichtigen Fürsten südlich der Mainlinie an, dazu viele kleinere Herren und Grafen sowie die Mehrzahl der Reichsstädte. Wichtigste Aufgabe des Bundes war die Wahrung des Landfriedens. In erster Linie hieß dies: die Unterbindung von Landfriedensbruch in Gestalt von willkürlicher „Selbstgewalt“ der Untertanen.
Als Landfriedensbrecher hatten Bundestruppen 1519 Herzog Ulrich von Württemberg aus seinem Land vertrieben. Und zur Wahrung des Landfriedens hatten sie in einer machtvollen Kampagne gegen das fehdelustige Rittergeschlecht der Absberger und ihren Anhang im Jahr 1523 fast zwei Dutzend fränkische Burgen zerstört.
Nun also sollte es gegen die Bauern gehen, denn der Protest der Untertanen wurde von den Obrigkeiten ebenfalls mehr und mehr als Landfriedensbruch kriminalisiert.
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Indes setzte sich das schwerfällige Räderwerk des Schwäbischen Bundes nur langsam in Gang. Nach und nach wurden seit August 1524 Teile der „eilenden Hilfe“ auf den Weg gebracht, um Truppen zu finanzieren. Als Bremse hinter den Kulissen wirkte nicht zuletzt die Konkurrenz zwischen den Habsburgern und den bayerischen Wittelsbachern.
Zudem erschien eine drohende Invasion des exilierten württembergischen Herzogs zunächst gefährlicher als der Bauernaufstand. Mit französischem Geld und schweizerischen Söldnern schickte Ulrich sich an, sein Herrschaftsgebiet, das unter habsburgischer Verwaltung stand, zurückzuerobern.
Überdies diskutierten die Bundesglieder intern sehr kontrovers darüber, wie weit man den Aufständischen entgegenkommen sollte – schließlich gehörte es zum Gründungsauftrag des Schwäbischen Bundes, den Landfrieden nicht allein mit militärischen Mitteln zu schützen, sondern zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten auch rechtliche bzw. schiedsrichterliche Mittel anzuwenden.
Vor allem aus den Reihen der Reichsstädte, die einen Löwenanteil der Finanzierung des Bundeshaushaltes schultern mussten, plädierten viele Stimmen für eine Verhandlungslösung. So kam es in der Fastenzeit 1525 zu intensiven Beratungen zwischen Vertretern des Bundes und den Bauernhauptleuten. Man bot ihnen eine ernsthafte Prüfung ihrer Beschwerden an, wenn sie ihre Haufen auflösten und auseinandergingen.
Die Bauernführung allerdings hatte allen Grund, derartigen Zusicherungen zu misstrauen. Die einflussreichsten Vertreter des Bundes, allen voran Leonhard von Eck, sahen in Verhandlungen lediglich ein Mittel, um Zeit zu gewinnen. Sie wollten die Gegenseite so lange hinhalten, bis genügend Kräfte für eine militärische Niederschlagung der Rebellion vorhanden wären. Deswegen liefen die Verhandlungen letztlich ins Leere.
Das Kommando übernimmt Georg Truchsess von Waldburg
Als Mitte März die Invasion Herzog Ulrichs in Württemberg scheiterte, war der Weg frei für den Zug der Bundestruppen gegen den Bauernaufstand. Der hatte mittlerweile in ganz Oberschwaben um sich gegriffen und damit Dimensionen angenommen, die bislang vollkommen unbekannt gewesen waren.
Seit einigen Wochen hatte bereits Georg Truchsess von Waldburg (1488–1531) das Kommando über die Bundestruppen übernommen, der bereits in der Absberg-Kampagne oberster Feldhauptmann gewesen war. Selbst Herr einer kleinen Territorialherrschaft nördlich von Ravensburg, hatte der Truchsess nacheinander im Dienst Württembergs, Wittelsbachs und Habsburgs Karriere als Diener großer Fürsten gemacht.
Nun stand er vor der größten militärisch-politischen Aufgabe seines Lebens. Sie sollte sich so sehr mit seiner Person verknüpfen, dass er später zum sprichwörtlichen „Bauernjörg“ mutierte. Dieser von manch adligem Zeitgenossen vielleicht anerkennend benutzte Beiname besaß wohl vom Ursprung her einen drohenden Unterton: „Ich will dir den Herrn Jörgen singen“, so sollen die Bauern untereinander geredet haben. Später wurde der Name zum Synonym für die blutige Unterdrückung der bäuerlichen Rebellion.
Tatsächlich besaß der Truchsess wohl die notwendige Kombination von Eigenschaften, um seinen Auftrag erfolgreich zu erfüllen. Mit Strenge und Konsequenz ging er gegen die unbotmäßigen Bauern vor und scheute auch jenseits der Schlacht nicht vor ausgesuchten Grausamkeiten zurück. Den Bauernführer Jäcklein Rohrbach ließ er wegen der Tötung des Grafen von Helfenstein in Weinsberg an einen Baum ketten und durch rundum aufgeschichtete Holzscheite langsam zu Tode „braten“.
Vor allem brachte er den Bauernhaufen eine Reihe von kriegsentscheidenden Niederlagen bei, zunächst in der Schlacht bei Leipheim am 4. April, dann bei Böblingen am 12. Mai und schließlich in der Doppelschlacht bei Königshofen und Giebelstadt/Ingolstadt am 2. bzw. 4. Juni. Jedesmal wurden dabei jeweils Tausende von Aufständischen getötet.
Andererseits scheute sich Georg von Waldburg auch nicht, an Ostern 1525 mit den militärisch gut aufgestellten Seebauern einen weitgehenden Waffenstillstand zu vereinbaren und damit seine Truppen für künftige Einsätze zu schonen. Dieser „Weingartener Vertrag“ kam den Forderungen der Aufständischen zwar kaum entgegen, erlaubte ihnen aber einen gesichtswahrenden Ausstieg aus dem blutigen Kreislauf der Gewalt.
Leonhard von Eck und anderen Bundesräten war das bereits zu viel an Entgegenkommen; sie kritisierten hinter den Kulissen heftig das Vorgehen des obersten Feldhauptmanns. Auch später hatte sich der Truchsess immer wieder mit Bedenken jener Herren auseinandersetzen, die – wie er sich einmal mokierte – in ihren Schreibstuben auf Federkissen säßen, während er selbst einen Krieg zu führen habe.
Nicht nur aus der Kommandozentrale des Bundes gab es gelegentlichen Gegenwind. Öfter hatte sich der oberste Feldhauptmann auch mit Meutereien der eigenen Truppen auseinanderzusetzen. Sie fühlten sich nicht ausreichend bezahlt oder zeigten gar moralische Bedenken, gegen ihre „Brüder“, die Bauern, Krieg zu führen.
Couragiert mitten unter die Landsknechte tretend, gelang es dem Feldhauptmann, die Stimmung in der Truppe stets zu seinen Gunsten zu wenden. Aus der Sicht Erzherzog Ferdinands war Georg von Waldburg gerade der rechte Mann für die schwierige Aufgabe. Nach seinem siegreichen Feldzug wurde er nicht nur mit warmen Dankesworten Kaiser Karls V. bedacht, sondern auch mit dem wohlklingenden Titel eines „Erbtruchsess“ belohnt.
Freilich hätten die Herrschenden 1525 den Flächenbrand des Bauernkriegs kaum so erfolgreich bekämpfen können, wären neben dem obersten Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes nicht auch andere Protagonisten entschlossen in Erscheinung getreten.
Vielleicht der wichtigste neben dem „Bauernjörg“ war der junge Landgraf Philipp von Hessen (1504 –1567). Als er sein eigenes Herrschaftsgebiet von Unruhen bedroht sah, warf er zunächst in einem blitzartig geführten Feldzug Anfang Mai die Bauern in Hersfeld und Fulda nieder, um dann Richtung Nordosten zu schwenken.
Überall geraten die Haufen in Bedrängnis
Zusammen mit anderen Fürsten, vor allem seinem Schwiegervater Herzog Georg von Sachsen und Herzog Heinrich von Braunschweig, besiegte er am 15. Mai bei Frankenhausen den Thüringer Bauernhaufen, der unter dem ideologischen Einfluss Thomas Müntzers stand (siehe Artikel Seite 30). Dass der Luther-Sympathisant Philipp Seit’ an Seit’ mit dem altgläubigen Georg kämpfte, zeigt, wie wenig Relevanz die Konfessionsfrage auf Seiten der Fürsten in diesen Tagen besaß. Alle Herrschenden sahen sich gleichermaßen bedroht.
Auch andere Fürsten wurden aktiv. In der Pfalz rüsteten die Kurfürsten Ludwig V. und Richard von Greiffenklau, der Erzbischof von Trier, zum Zug gegen die Aufständischen, angetrieben vom aus Würzburg geflüchteten Fürstbischof Konrad. Nachdem sie die Bundestruppen gegen die fränkischen Bauernhaufen unterstützt hatten, zogen sie zurück in die Pfalz und schlugen bei Pfeddersheim am 23. Juni die linksrheinisch agierenden Rebellen.
Kleinere Abteilungen des Markgrafen Kasimir von Brandenburg hatten zuvor im Nördlinger Ries einen militärischen Erfolg erzielt; und im Eichstättischen löste sich ein Bauernhaufen angesichts des heranziehenden Pfalzgrafen Friedrich selbst auf.
Die schlimmsten Bluttaten gingen auf das Konto des lothringischen Herzogs Anton. Seine militärische Expedition über die Vogesen ins benachbarte Elsass verstand er – in der Nachfolge seines Ahnen Herzog Gottfried von Bouillon (1089–1100) – als Kreuzzug gegen die lutheranischen „Ketzer“, und entsprechend rücksichtslos ging er vor. Eine Kette von blutigen Kampfhandlungen zwischen dem 16. und dem 20. Mai, aus der das Massaker in Zabern hervorsticht, forderte zwischen 20 000 und 30 000 Todesopfer.
Der Feldzug des Bundesheeres endete Mitte Juli mit der weitgehend kampflosen Kapitulation der Bauern im Allgäu. Im Südwesten zogen sich die Kampfhandlungen noch bis in den Herbst hin. Am 4. November wurde bei Grießen im Klettgau das letzte Bauernaufgebot nördlich der Alpen von einer regionalen Adelskoalition besiegt.
Die Bilanz des Bauernkriegs war düster. Von 100 000 Toten sprechen die zeitgenössischen Stimmen. Selbst wenn man aufgrund quellenkritischer Erwägungen davon ein Drittel oder ein Viertel abziehen möchte, bleiben die Opferzahlen horrend. Die meisten Aufständischen starben beim Aufeinandertreffen zwischen Bauernhaufen und Fürstenheeren, oft weniger eine wirkliche Schlacht denn ein brutales Abschlachten.
Zwar waren die Aufständischen an Zahl oft ebenbürtig oder sogar überlegen, und sie besaßen durchaus Waffen und Kampferfahrung. In anderer Hinsicht waren sie aber eindeutig im Hintertreffen. So stand ihnen kaum mauerbrechende Artillerie zur Verfügung, und eine mobile und flexibel einsetzbare Reiterei gab es überhaupt nicht. Viele Angehörige der Bauernhaufen waren zwangsrekrutiert worden und dementsprechend wenig zum Kampf motiviert, ihre militärische Führung überdies oft zerstritten.
Nach dem Ende der eigentlichen Kampfhandlungen hörte das Töten vielerorts nicht auf. Über angebliche oder tatsächliche Rädelsführer wurde ein strenges Strafgericht gehalten, umherstreifende Söldnertrupps vollzogen willkürliche Exekutionen. Viele Aufrührer flohen vor der Rache der Herren aus ihrer Heimat und ließen Familien und Besitz zurück.
Wer nicht geflohen war, wurde mit umfassenden Brandschatzungen, Strafgeldern und Schadensersatzleistungen in Kollektivverantwortung genommen.
Die Zugeständnisse sind mancherorts doch erheblich
Dennoch werden die mittel- und längerfristigen Folgen des Bauernkriegs heute von der Forschung nicht mehr ganz so negativ gezeichnet wie früher. Eine Entvölkerung ganzer Landstriche gab es nicht, der Bauernkrieg war keine demographische Zäsur.
Nicht überall kam es zur gewaltsamen Niederschlagung des Aufstandes; das Weingartener Abkommen stand keineswegs allein. Am Oberrhein brachten einige Verträge nicht nur ein glimpfliches Ende der Kämpfe, sondern auch einige Verbesserungen für die Untertanen.
In den alpinen Aufstandsgebieten, in der Grafschaft Tirol und im Erzstift Salzburg, wo der Bauernkrieg später begonnen hatte als anderswo, gelang es, die Revolte mindestens teilweise mittels der landständischen Verfassung zu kanalisieren, indem auf den Landtagen ein größerer Teil der Forderungen von Seiten der Wohlhabenderen erfüllt wurden. Wer danach noch aufbegehrte, wurde jedoch gnadenlos verfolgt.
Als der Reichstag 1526 daranging, eine vorläufige Bilanz des Bauernkriegs zu ziehen, standen Prävention und Kriminalisierung künftiger Empörungen im Zentrum. Aber nicht wenige Herren drangen auch auf Entgegenkommen gegenüber den Untertanen. Ihnen war durchaus klar, was die Hauptleute der elsässischen Bauern schon Mitte Mai drastisch formuliert hatten: Den Herren sei es wohl kaum möglich, „uns alle zu töten und allein auf dem Erdreich zu wohnen“.
Bauern können vor den Gerichten des Reichs Gerechtigkeit einfordern
Wohl auf der Grundlage ähnlicher Erwägungen verfasste der Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Instruktionen für seine Reichstagsgesandten: Kirchliche und weltliche Missstände, so hieß es da, müssten abgestellt werden. Andernfalls würde der „arme Mann“ vielleicht erneut zum Aufruhr bewegt, was ein „unerhörtes Blutvergießen“ sowie eine „Verwüstung von Land und Leuten“ zur Folge haben würde.
Mit solch weitgehenderen Reformvorstellungen drang der Kurfürst zwar nicht durch. Aber immerhin bekräftigte der Reichstagsabschied das Recht der Untertanen, ihre Beschwerden vor die jeweiligen Gerichte zu bringen, bis hinauf zum Reichshofrat und Reichskammergericht. Damit wurde langfristig einer „Verrechtlichung sozialer Konflikte“ (Winfried Schulze) der Weg gebahnt.
Scharenweise, so sollten es kundige Beobachter im 18. Jahrhundert vermerken, zögen die Bauern vor das Reichskammergericht in Wetzlar; es gebe kaum ein Dorf, das nicht vor Gericht mit seiner Obrigkeit in Streit liege. Auch wenn es sich bei diesen Urteilen um satirische Überspitzungen handeln mochte: Dass sich für die Untertanen vor frühneuzeitlichen Gerichten mehr Möglichkeiten eröffneten als früher, mit ihren Beschwerden durchzudringen, darf als sicher gelten.
Unruhen auf dem Land wie in der Stadt gehörten trotzdem keineswegs der Vergangenheit an. Von der kleinen alltäglichen Widersetzlichkeit in Form von Abgaben- oder Steuerverweigerung über kollektiven Protest mittels schriftlicher Forderungskataloge bis hin zu militanten Zusammenrottungen von Gemeinden war die Epoche auch nach dem großen Bauernkrieg von kleineren und größeren Unruhen durchzogen.
In Oberösterreich kam es 1626 ebenso wie in Bayern 1705 zu landesweiten Aufständen, die ebenfalls als „Bauernkriege“ in die Annalen der Geschichte eingingen. Im Unterschied zum Aufstand von 1525 aber handelte es sich in beiden Fällen um landespatriotische Revolten gegen „fremde“ Herrscher. Eine geographisch und politisch so weit ausgreifende Bewegung wie der Bauernkrieg von 1525 blieb in der Geschichte des Alten Reiches bis zu seinem Ende 1806 tatsächlich so einzigartig, wie es bereits Leonhard von Eck vermerkte.
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