Am Anfang war ein Hustenbonbon. Erich Honecker überreichte es Helmut Schmidt, medienwirksam inszeniert, durch das Zugfenster auf dem Bahnhof von Güstrow am 13. Dezember 1981, als der Bundeskanzler seinen ersten offiziellen Besuch in der DDR beendete. Zurück blieb die Gegeneinladung zum ersten offiziellen Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik. Mehrfach verschoben, weil die sowjetische Führung intervenierte, war es im Jahr 1987 so weit: Honecker reiste nach Bonn, wo er im Kanzleramt nicht mehr auf Helmut Schmidt traf, sondern auf Helmut Kohl, dessen Regierung aus CDU/CSU und FDP 1982 die sozialliberale Koalition abgelöst hatte.
Kaum ein offizieller Besuch wurde so umfassend vorbereitet, denn er erzeugte eine Fülle von Verlegenheiten. Sie entsprangen den Besonderheiten des deutsch-deutschen Verhältnisses, in dem nichts wirklich normal war: Eine scharf bewachte Grenze trennte die beiden deutschen Staaten (und die Stadt Berlin), die gegenseitig keine Botschaften unterhielten, sondern Ständige Vertretungen, da die Bundesrepublik der DDR die diplomatische Anerkennung versagte.
Seit ihrer Gründung erhob die Bundesrepublik den Alleinvertretungsanspruch für Deutschland, während sie dem SED-Staat die Legitimation bestritt. In den 50er und 60er Jahren hatte Bonn sich bemüht, die DDR innerdeutsch möglichst zu ignorieren und international zu isolieren. Mit zunehmender Dauer der deutschen Teilung wurde es freilich erforderlich, einen Modus Vivendi miteinander zu finden, was mit dem Grundlagen-vertrag von 1972 geschah. Dennoch blieben die Beziehungen besondere, und das Bundesverfassungsgericht verpflichtete die Politik in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag explizit, „den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten“. …
Prof. Dr. Andreas Rödder





