Ihre Position in der Geschichte verdankt Elisabeth I. nicht nur ihren persönlichen Leistungen, sondern der zentralen Stellung ihrer Epoche in der Entwicklung des von ihr beherrschten Landes zu einem modernen Nationalstaat. In der elisabethanischen Epoche wurde England nach der widersprüchlichen und nicht immer erfolgreichen Konfessionspolitik der früheren Tudors endgültig zu einem protestantischen Land, das sich in der Auseinandersetzung mit der Vormacht des katholischen Europa, mit Spanien, siegreich behauptete. Trotz der militärischen Konfrontation mit dem spanischen Weltreich blieb England jedoch von den verheerenden Auswirkungen der kontinentaleuropäischen Konfessionskriege – anders als Frankreich oder die Niederlande – verschont. Elisabeth wurde am 7. September 1533 als Tochter Heinrichs VIII. und seiner zweiten Gemahlin, Anne Boleyn, geboren. Die Liebesbeziehung zwischen Heinrich VIII. und dieser Frau, freilich auch die Hoffnung des Monarchen, eine neue Ehe würde jenen männlichen Thronerben hervorbringen, auf den er so sehr hoffte, hatte nicht nur zur Scheidung von Katharina von Aragón geführt, sondern auf diesem Wege auch den Prozeß der Trennung Englands von Rom ausgelöst. Schon zum Zeitpunkt ihrer Geburt verkörperte Elisabeth somit in gewisser Weise die Zuwendung ihres Landes zum Protestantismus, ein Punkt, den die spätere protestantische Hagiographie, wie etwa John Foxe in seinen berühmten “Acts and Monuments”, nachdrücklich hervorhob. Ihre Mutter fiel beim König freilich schon bald in Ungnade, wohl auch deshalb, weil sie ebenfalls keinen männlichen Erben gebar. 1536 wurde sie wegen Ehebruchs hingerichtet, nicht das letzte Opfer der rücksichtslosen Politik und der Launen Heinrichs VIII. Als Halbwaise und Tocher einer Ehebrecherin – aus der Sicht der Anhänger der Römischen Kirche war Elisabeth ein uneheliches Kind, in der Sprache der Zeit ein Bastard – hatte das junge Mädchen am Hofe ihres Vaters und erst recht unter seinen Nachfolgern keinen leichten Stand. Ihre Erbansprüche waren prekär und jedenfalls gegenüber denen ihres Halbbruders Eduard (1547–1553) und ihrer Halbschwester Maria (1553–1558) nachrangig. Immerhin nahm sich die letzte Gemahlin Heinrichs VIII., Katherine Parr, ihrer Stieftochter an und sorgte dafür, daß sie eine hervorragende Erziehung erhielt, die gleichermaßen durch humanistische wie durch protestantische Bildungsvorstellungen geprägt war. Nach dem Tod Heinrichs VIII. heiratete Katherine Parr Sir Thomas Seymour, einen Adligen, der hatte erkennen lassen, daß er durchaus auch an eine Heirat mit der 14jährigen Prinzessin Elisabeth dachte. Seymour wurde 1549 in einem politischen Prozeß als Hochverräter hingerichtet. Sein Verhör ergab, daß es zwischen ihm und seiner Stieftochter mancherlei Neckereien gegeben hatte, die durchaus auch einen erotischen Charakter hatten und die zumindest aus heutiger Sicht keineswegs ganz harmlos waren. Es wäre immerhin vorstellbar, auch wenn man sich hier mit manchen jüngeren Biographen auf das Feld psychologischer Spekulationen begibt, daß diese Erlebnisse mit ihrem Stiefvater – der ihr nach dem Tod von Katherine Parr einen Heiratsantrag machte – bei Elisabeth doch seelische Verletzungen hinterließen, die ihr späteres, oft ambivalentes Verhältnis zum anderen Geschlecht erklären. Nach dem Tod Eduards VI., unter der Herrschaft ihrer streng katholischen Halbschwester Maria, wurde Elisabeths Position eher noch schwieriger. Sie stand unter dem Verdacht, mit den Gegnern Marias zusammenzuarbeiten. Zeitweilig drohten ihr Inhaftierung oder sogar Hinrichtung. Der frühe Tod Marias ließ Elisabeth dann jedoch 1558 auf den englischen Thron gelangen. Ihre Thronfolge war nicht unumstritten.Für ihre altgläubigen Untertanen war die schottische Königin Maria Stuart (eine Enkeltochter von Margaret Tudor, einer Tante Elisabeths) eine Thronprätendentin, die mindestens ebenso gute Ansprüche besaß. Elisabeth nahm nach 1558 die Aussöhnung mit Rom, die ihre Halbschwester Maria vollzogen hatte, wieder zurück. Gegen erhebliche Widerstände des katholischen Episkopats und von Teilen des Oberhauses verabschiedete das Parlament eine Reihe von Gesetzen, die das Land wieder in die Gemeinschaft der protestantischen Staaten zurückführte. Die neue Kirchenordnung war dennoch in vielem ein Kompromiß. Die Liturgie, die viele Spuren des vorreformatorischen Gottesdienstes bewahrte, die Episkopalverfassung und die Beibehaltung der mittelalterlichen geistlichen Gerichtsbarkeit, all dies ließ die englische Kirche als eine lediglich halb-reformierte Kirche erscheinen. Der Kompromißcharakter von Bekenntnis und Kirchenverfassung war von der Königin sicherlich beabsichtigt. Sie wollte Anhängern der alten Kirchen den Weg zu einem Arrangement mit der neuen Ordnung nicht verbauen. Allerdings verhärtete sich im Lauf der Zeit der konfessionspolitische Kurs. 1570 wurde Elisabeth von Papst durch die Bulle “Regnans in excelsis” exkommuniziert. Die Bulle wurde nicht zu Unrecht als Aufruf zum Aufstand gesehen. Mit der Bartholomäusnacht in Frankreich (1572) wuchs überdies in England die Angst vor einem katholischen Umsturz. Zwischen 1571 und 1603 wurden in England 123 katholische Priester hingerichtet; zunehmend wurde schon die bloße Tatsache, daß sie die Priesterweihe empfangen hatten, als todeswürdiges Verbrechen und Verrat angesehen. Laien freilich, die sich still verhielten und ihre Sympathie für die katholische Kirche nicht allzu deutlich erkennen ließen, mußten normalerweise allenfalls mit Geldstrafen rechnen. Man wird Elisabeth eine gewisse persönliche Toleranz – solange bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden – daher nicht absprechen können. Eine ähnliche Haltung kennzeichnete auch ihren Umgang mit dem Parlament. Wegen ihres umstrittenen Thronanspruchs, aber auch weil sie als Frau Autorität beanspruchte in einer Zeit, als viele Staatstheoretiker, Juristen und Theologen die Herrschaft einer Frau grundsätzlich ablehnten, war sie genötigt sich um einen breiten Konsens für ihre Politik zu bemühen. Die politische Bedeutung des Parlaments, das stärker als unter Heinrich VIII. auch an der Schaffung der neuen Kirchenordnung beteiligt war, wuchs daher in ihrer Regierungszeit und dies galt auch und gerade für das Unterhaus, das bislang eher im Schatten des Oberhauses gestanden hatte. Allerdings konnte die Königin sehr ungehalten reagieren, wenn ihr unerbetene Ratschläge erteilt oder sie gar ermahnt wurde nun endlich zu heiraten – natürlich einen protestantischen Prinzen – und für einen Erben zu sorgen. Gelegentlich fanden sich allzu vorlaute Abgeordnete nach Ende der Sitzungsperiode im Tower wieder. Als Ende der 1570er Jahre ein angesehener Jurist, John Stubbs, in einer Flugschrift die Königin gar vor einer Heirat mit einem – katholischen – französischen Prinzen warnte, wurden er und der Drucker, der die Schrift verlegt hatte, vor Gericht gestellt und jeweils zum Verlust ihrer rechten Hand – die der Henker öffentlich auf den Richtplatz abschlug – verurteilt.





