Schwegelins umfassendes Geständnis machte eine peinliche Befragung mit Hilfe der Folter unnötig. Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger befand in einem Gutachten die Angeklagte des Teufelsbündnisses und der Unzucht für schuldig und sprach sich für eine Hinrichtung mit dem Schwert aus. Der Hofrat sowie der Fürstabt von Kempten schlossen sich dieser Empfehlung an und unterzeichneten am 7. April 1775 das Todesurteil gegen Anna Maria Schwegelin. Die Hinrichtung wurde auf den 11. April festgesetzt. Vollstreckt wurde sie hingegen nie: Es scheinen Zweifel an der Plausibilität einiger Aussagen der Angeklagten aufgekommen zu sein. Deutschlands „letzte Hexe“ verblieb im Kemptener Stockhaus bis zu ihrem Tod im Jahr 1781.





