Die weitergehenden Überlegungen Rosendahls stützen frühere Interpretationen: Da keine Hackhiebe oder Schnitte gefunden wurden, geht der Wissenschaftler davon aus, dass es sich nicht um die Hand eines Täters, sondern um die eines Opfers handelt. Die Hand sei das „Leibzeichen“ eines Ermordeten. Die damalige Rechtsprechung erforderte die Anwesenheit von Täter und Opfer vor Gericht; die Hand war sozusagen ein Stellvertreter der schon bestatteten Leiche. Da zwischen Todesfall und Prozess oft eine geraume Zeit liegen konnte, wurde das Leibzeichen mumifiziert – durch Kalkpuder, Salz oder Hitze.





