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Ein Regime des Strafens
Theorie und Praxis der kolonialen Herrschaft klafften weit auseinander. Den europäischen Kolonialherren, auch den deutschen, gelang es oft nicht, die offiziell beherrschten Gebiete nachhaltig zu kontrollieren. Der schwache koloniale Staat neigte daher zu Gewaltdemonstrationen.
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Die europäische Expansion am Ende des 19. Jahrhunderts und die Inbesitznahme fast des gesamten afrikanischen Kontinents und weiter Teile Asiens führten auch zu neuen Formen der Regierung und Herrschaft. Die Europäer brachten ihre Vorstellung von Staatlichkeit mit und stülpten sie den einheimischen Gesellschaften über. Das europäische Staatsmodell fand auf diese Weise weltweit Verbreitung. Zugleich wies der koloniale Staat Besonderheiten auf und war mit seinem Pendant in Europa keineswegs identisch. In den Kolonien war die Öffentlichkeit massiv eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Einrichtungen wurden nur in Ansätzen zugelassen, und die Partizipation der Bevölkerung (etwa in Form demokratischer Mitbestimmung) war nicht vorgesehen.
Bevor wir uns die entstehenden kolonialen Gesellschaften genauer ansehen, ist es hilfreich, sich klarzumachen, wie unterschiedlich koloniale Herrschaft aussehen konnte, wie vielfältig koloniale Staatlichkeit war. Zum einen hing sie von der kolonisierenden Macht ab. Die britische Strategie der indirekten Herrschaft wurde von Frederick Lugard, einem Offizier und Kolonialbeamten in Nigeria, entwickelt. Sie setzte auf nur minimale Präsenz von Europäern und überließ die Machtausübung vor Ort loyalen einheimischen Würdenträgern.
Am anderen Ende des Spektrums stand das japanische Kolonialreich. Hier war die militärische und administrative Präsenz um ein Vielfaches höher. Während etwa auf einen britischen Kolonialbeamten in Indien 28 000 Einheimische kamen (in Nigeria war das Verhältnis sogar eins zu 54 000), unterhielt Japan ein riesiges Korps ziviler Beamter, im Korea der 1930er Jahre im Verhältnis von eins zu 420. Diese ungeheuer hohe Zahl kolonialer Beamter zeugte von der Absicht, von der Zusammenarbeit mit lokalen Eliten weitgehend unabhängig zu sein.
Die deutsche Herrschaftspraxis lag deutlich näher am englischen Vorbild, unterschied sich aber von Kolonie zu Kolonie. Das hatte sowohl mit den Gesellschaften vor Ort zu tun, aber auch mit der unterschiedlichen Rolle, die die jeweiligen Gebiete aus deutscher Sicht spielen sollten. In Handelskolonien wie Togo beschränkte sich die staatliche Präsenz auf wenige Bürokraten, die in erster Linie die ökonomische Ausbeutung des Gebiets sichern sollten. Im Vergleich dazu erforderten die Anwesenheit deutscher Siedler und die Arbeitskräftenachfrage deutscher Grundbesitzer in Siedlungskolonien (wie etwa Deutsch-Südwestafrika) und Plantagenkolonien (Kamerun) eine tiefere staatliche Durchdringung der einheimischen Territorien.
Ungeachtet dieser Unterschiede gab es doch auch eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Die deutsche Verwaltung orientierte sich an dem Modell moderner Staatlichkeit, das nach Max Weber durch Territorialität, Gewaltmonopol und bürokratische Herrschaft definiert war. Im kolonialen Kontext wurden diese Prinzipien zwar nur unvollständig verwirklicht, aber sie blieben immerhin ein Ideal, an dem sich staatliches Handeln ausrichtete. Im Vergleich zu den vorgefundenen staatlichen Strukturen in Afrika, wo der große Teil der deutschen Kolonien lag, war dies eine Zäsur.
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Bis zur Ankunft der Europäer hatte in vielen Regionen Zentral- und Südafrikas politische Macht nicht in erster Linie auf die Kontrolle von Land gezielt, das meist reichlich vorhanden und zudem häufig nur dünn besiedelt war. Daher gab es wenig Konkurrenz um Grund und Boden. Herrschaft basierte in der Regel nicht auf territorialer Kontrolle, sondern auf personalen Beziehungen. Typischerweise spielten daher auch Eigentumsrechte in Bezug auf das Land nur eine geringe Rolle, während das Eigentum an Personen auf vielfältige Art geregelt war. Auch territorialen Grenzen kam daher keine zentrale Bedeutung zu; Grenzen waren meist unbestimmt und veränderlich.
Aber auch der koloniale Staat entstand nicht im luftleeren Raum und knüpfte in mancherlei Hinsicht an bereits existierende Muster an. Das betraf vor allem die große Bedeutung personaler Beziehungen. Angesichts der geringen Zahl von Verwaltungsbeamten entstand vor allem im Landesinnern kein durchorganisierter bürokratischer Staat; vielmehr blieb Macht häufig an einzelne Personen gebunden. Die deutschen Stationsleiter, die die Regierungsgeschäfte im Hinterland führen sollten, unterhielten daher aufwendige Beziehungen zu lokalen Chiefs, um diese fester an den kolonialen Staat zu binden.
In Ostafrika beispielsweise gehörte dazu die Übernahme der Tradition des shauri – eine Form der Interaktion mit lokalen Machthabern, die sowohl Gerichtsverhandlung als auch Unterredung sein konnte. Der koloniale Staat war daher ein hybrider Staat, der sich unterschiedlicher Prinzipien bediente.
Insgesamt kann man sagen, dass die meisten kolonialen Staaten ihren Anspruch – die Aufrechterhaltung des Machtmonopols und die Durchdringung der lokalen Gesellschaften mit Prozeduren der Verwaltung und Herrschaft – nur sehr unvollkommen einlösten. Das war im deutschen Fall nicht anders. Insbesondere in den afrikanischen Kolonien – im kleinen Kiautschou etwa sah das anders aus – konnte von einer staatlichen Durchdringung des Territoriums keine Rede sein.
Auch Maschinengewehre können das Machtmonopol nicht sichern
Zwar war das Machtgefälle unübersehbar: Nicht erst seit dem Einsatz von Maschinengewehren war die militärische Kluft zwischen den deutschen Truppen und den Streitkräften lokaler Herrscher oder Kriegsherren riesig. Die drei großen Kolonialkriege, die das Deutsche Reich in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts geführt hat – in China (der sogenannte Boxerkrieg) 1900 bis 1901; in Südwest-afrika 1904 bis 1908; und in Ostafrika (der „Maji-Maji-Krieg“) 1905 bis 1908 – endeten daher sämtlich mit geringen Verlusten auf deutscher Seite und sehr hohen Opferzahlen unter den Kolonisierten.
Aber in den meisten Fällen war die Gewaltausübung nicht so sehr ein Zeichen der Stärke des kolonialen Staates, sondern seiner Schwäche. Das hatte vor allem mit der nur spärlichen Präsenz des Staates zu tun. Nehmen wir das Beispiel Ostafrika: Dort standen um die Jahrhundertwende 415 deutsche Offiziere und Kolonialbeamte in Dienst. Ihre Aufgabe war es, zwischen acht und zehn Millionen Afrikaner (sowie Araber und Inder) zu regieren.
Man kann sich leicht ausmalen, dass die Durchsetzung des Machtmonopols in weiten Teilen des Landes gänzlich unmöglich war. War ein Bezirksamtmann oder ein Stationsleiter auf Urlaub oder fiel er aus anderen Gründen aus, fand Verwaltung nicht mehr statt. Auf dem Papier hatten die Bezirksamtmänner große Befugnisse, aber je weiter man sich von der Verwaltungsstation entfernte, desto weniger ließen sie sich durchsetzen. Der Afrika-Historiker Michael Pesek hat daher von „Inseln der Herrschaft“ gesprochen, die oft nur mühsam den Schein der Autorität aufrechterhielten.
In einigen abgelegenen Regionen verzichtete das Deutsche Reich sogar vollständig auf die Durchsetzung seiner Autorität. Das war in Teilen Ostafrikas der Fall, ebenso in Adamaua, einem Gebiet im Norden Kameruns, in dem die islamische Gesellschaft der Fulbe lebte. Hier operierte das Deutsche Reich mit indirekter Herrschaft – wenn man davon überhaupt sprechen kann, denn im Grunde handelte es sich eher um eine Art der Koexistenz mit der lokalen Aristokratie, bei der nicht immer klar war, wer eigentlich wen für seine Zwecke einspannte.
Eine Folge war, dass Herrschaft punktuell durch Akte der Gewalt sichtbar gemacht wurde, um die nur dünne Präsenz zu kompensieren. Das übliche Mittel waren „Strafexpeditionen“, mit denen auf Unbotmäßigkeiten reagiert wurde. Solche militärischen Streifzüge, nicht selten von eigensinnigen Offizieren ohne formale Ermächtigung durchgeführt, waren vor allem im kolonialen Hinterland an der Tagesordnung. Sie waren wiederum eingebettet in vielfältige Formen alltäglicher Gewalt. Da das weitläufige Territorium kaum systematisch kontrolliert werden konnte, waren die Schwellen der Eskalation niedrig.
Exemplarische Gewalt soll die Hierarchie deutlich machen
Häufig wurde Gewalt auch zur Schau gestellt, um die Autorität des kolonialen Staates für alle sichtbar zu machen. Daher wurden Gefangene in Ketten gelegt, Hinrichtungen vor Publikum durchgeführt und die toten Körper von „Rebellen“ und „Verbrechern“ öffentlich ausgestellt. Auch die zahlreichen Auspeitschungen – die deutschen Besitzungen erwarben sich rasch einen zweifelhaften Ruf als „Prügelkolonien“ – gehörten zu dem Repertoire, durch das die Hierarchie zwischen Kolonisatoren und Kolonisierten vor aller Augen manifestiert werden sollte. Diese Hierarchie – die tiefe Kluft zwischen Deutschen und Europäern auf der einen Seite, der afrikanischen (oder pazifischen, chinesischen) Bevölkerung auf der anderen – war das zentrale Merkmal der entstehenden kolonialen Gesellschaften.
In allen Kolonien stellten die Deutschen lediglich eine verschwindend geringe Minderheit. In Togo etwa lebten nie mehr als 350 Menschen aus Europa. In Ostafrika zählte man 1914 etwas mehr als 5000 Europäer – schon die Zahl der Inder (rund 9000) war höher (bei einer Gesamtbevölkerung der Kolonie von etwa 7,5 Millionen Bewohnern). Am Vorabend des Ersten Weltkriegs kann man zusammengerechnet von etwa 24 000 Europäern in allen deutschen Kolonien ausgehen – nicht mehr als die Population einer deutschen Kleinstadt.
Die Verbindung von kleiner Zahl und Herrschaftsanspruch führte dazu, dass die Differenz zur kolonisierten Bevölkerung durchgängig betont und markiert wurde. Die Trennung wurde durch das rassistische Verständnis von Unterschieden zwischen Bevölkerungen gerechtfertigt. Im Rahmen des rassistischen Denkens der Zeit sahen sich die Deutschen der indigenen Bevölkerung nicht nur technologisch, sondern auch kulturell und zivilisatorisch überlegen. Die europäische Bevölkerung lebte in separaten Stadtvierteln, und auch das Rechtssystem war zweigeteilt: separate Gerichte für Fälle, in denen Deutsche als Kläger oder Beklagte auftraten; und sogenannte Eingeborenengerichte mit je eigener gesetzlicher Grundlage.
Die bekannteste Maßnahme, mit der die Trennung aufrechterhalten werden sollte, war das Verbot von Ehen zwischen einheimischen Frauen und deutschen Männern. Solche Verbote wurden nach 1905 in Deutsch-Südwestafrika, Ostafrika und Samoa erlassen. In Teilen waren sie symbolisch, da sie sexuelle Beziehungen nicht wirksam unterbinden konnten. Ein regelrechtes Verbot war jedoch ungewöhnlich und gab es in dieser Form in anderen Kolonialreichen nicht. Es war auch nicht ohne Konsequenzen: Die Kinder, die aus den Ehen hervorgegangen waren, verloren nun den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Um diese Maßnahme zu unterstützen, wurden auswanderungswillige (und heiratsfähige) Frauen in Deutschland in eigens eingerichteten Frauenkolonialschulen darauf vorbereitet, in Afrika deutsche Häuslichkeit und deutsche Kultur zu verbreiten. Mehr als 2000 Frauen kamen auf diese Weise nach Deutsch-Südwestafrika, begleitet von den Hoffnungen nationaler Kreise, sie könnten durch ihre Präsenz das „Deutschtum“ in der Kolonie bewahren.
„Erziehung zur Arbeit“: Betroffene wehren sich auf ihre Art
Für die kolonisierte Bevölkerung brachte die Kolonisierung zahlreiche Veränderungen mit sich. In erster Linie waren das Folgen dessen, was deutsche Politiker als die „Inwertsetzung“ der Kolonien bezeichneten und was am besten als Ausbeutung beschrieben werden kann. Kolonialstaatssekretär Bernhard Dernburg verkündete 1907 in einer programmatischen Rede ganz offen: „Kolonisieren … heißt die Nutzbarmachung … der Menschen zugunsten der Wirtschaft der kolonisierenden Nation.“
Die koloniale Wirtschaft beruhte auf einheimischer Arbeitskraft – in den Diamantenminen in Südwestafrika, beim Phosphatabbau auf der Pazifikinsel Nauru, beim Bau von Eisenbahn und Straßen, als Packer in den Häfen von Tsingtao oder Daressalam; vor allem aber auf den Plantagen, auf denen Tabak, Kakao, Baumwolle oder Kaffee angebaut wurde. In der Tat war die Rekrutierung von Arbeitern der wichtigste Gegenstand kolonialer Politik – zumal es, jedenfalls offiziell, keine Sklavenarbeit mehr gab; die Abschaffung der Sklaverei gehörte zu den Maßnahmen, mit denen die europäischen Kolonialmächte ihre Herrschaft rechtfertigten.
Die Anwerbung von Arbeitern erwies sich jedoch nicht als einfach. Die Versuche, eine Form der Lohnarbeit einführen, hatten vielfach keinen Erfolg; für viele Männer war es wenig vorteilhaft, die Familie verlassen zu müssen, um für Lohn auf den Plantagen zu arbeiten, während auf den eigenen Feldern ihre Hilfe fehlte. Die Kolonialregierung versuchte durch in Geld zu erbringende Steuern, die Einheimischen zum Verkauf ihrer Arbeitskraft zu motivieren. Ein zentrales Element der Kolonialpolitik war auch die sogenannte Erziehung zur Arbeit; sie beruhte auf der Vorstellung, dass koloniale Modernisierung eine grundlegende Umerziehung zur Voraussetzung hatte. Es könne „darüber gar kein Zweifel bestehen“, hieß es, „daß … die Eingeborenen unserer Schutzgebiete das Arbeiten auch nach unseren Begriffen werden lernen müssen“.
In diesem Ziel waren sich Kolonialverwaltung, Plantagenbesitzer und die Missionen – die sonst in vielen Fragen gegensätzliche Standpunkte bezogen – einig. Allerdings waren die Grenzen zwischen Erziehung und Zwang meist nicht klar gezogen. „Die Erziehung [der Einheimischen] kostet Zeit und – Prügel“, lautete eine weitverbreitete Auffassung.
Die Eingriffe der Kolonialmacht gingen jedoch weit über die enge Sphäre der Arbeit hinaus. Kommentatoren forderten ein umfassendes Programm der individuellen „Hebung“. Dazu gehörten morgendliches kaltes Waschen („wodurch der Körper abgehärtet wird“), Vorschriften über Haartracht („kurzgeschnitten“) und Bekleidung („Oberkörper frei“), aber auch der Plan für ein „Normalhaus“ („mit allen Anforderungen an Ventilation“), um eine umfassende „Reinlichkeit an Behausung und Körper“ zu garantieren. Die Interventionen machten auch vor dem Verhältnis zwischen den Geschlechtern nicht halt. Regelmäßig wurde gefordert, die Polygamie abzuschaffen; Frauen wurde nahegelegt, die Feldarbeit aufzugeben und sich Aufgaben im und um das Haus herum zu widmen – die harte Arbeit in den Feldern sei Männersache.
Die vielfältigen Zumutungen riefen regelmäßig den Protest der kolonisierten Bevölkerung hervor. Das Spektrum war breit: Auf der einen Seite stand der bewaffnete Widerstand, der sich unter anderem in den drei großen Kolonialkriegen entlud. Auf der anderen Seite standen die zahlreichen Alltagstaktiken des Vermeidens und Ausweichens. Die ständigen Beschwerden über die „notorische Indolenz und Faulheit“ der Afrikaner, die sich in den Quellen finden, lassen die Grenzen erkennen, welche der Verfügung über die einheimischen Untertanen gesetzt waren.
Zahlreiche Strategien – von denen Mobilität und Flucht die wichtigsten waren – zeugen von den Handlungsmöglichkeiten afrikanischer Arbeiter: Diese setzten den Erwartungen der Kolonisierenden ihre eigenen Vorstellungen und Interessen entgegen.
Wenn Widerspruch tödlich endet: der Fall Rudolf Manga Bell
Zu den aufsehenerregendsten Formen des Protests gehörten die Versuche von Rudolf Manga Bell, auf dem Rechtsweg den Maßnahmen der Kolonialregierung Einhalt zu gebieten. Bell war ein Nachfahre des Königs der Duala in Kamerun, der 1884 den ersten Vertrag mit den Deutschen geschlossen hatte. Er selbst wurde in jungen Jahren nach Deutschland geschickt, wo er fünf Jahre lang in Aalen in Baden-Württemberg bei einer deutschen Familie lebte und schließlich in Ulm sein Abitur ablegte. Nach seiner Rückkehr – inzwischen war er der prädestinierte Thronfolger – setzte er 1905 gemeinsam mit dem König und anderen Mitgliedern der Oberschicht einen Brief an den Reichstag auf, in dem die Abberufung des Gouverneurs Jesco von Puttkamer gefordert wurde. Der Brief endete mit den Worten: „Wir sind deutsch und bleiben deutsch bis ans Ende der Welt. Mit allerunterthänigstem Gruß an seine Majestät Kaiser Wilhelm von Deutschland und Kamerun.“
Einige Jahre später protestierte Rudolf Manga Bell erneut gegen die Enteignung von Land durch die Kolonialregierung, die dem Schutzvertrag von 1884 widersprächen. Er fand Unterstützung unter Sozialdemokraten im Reichstag, die ebenfalls von einem „Rechtsbruch schmählichster Art“ sprachen. Als Bell sich jedoch an andere Regierungen wandte, wurde ihm der Prozess wegen Hochverrats gemacht. Im August 1914 wurde er öffentlich am Galgen hingerichtet.
Seit 2022 trägt ein Platz im Afrikanischen Viertel im Berliner Bezirk Wedding seinen Namen. Bis dahin war der Platz nach Gustav Nachtigal benannt gewesen, dem Afrika-Forscher, der im Jahr 1884 im Auftrag
Bismarcks das Küstengebiet um die Stadt Duala für Deutschland in Besitz nahm. Die Umbenennung zeigt, wie heute nicht mehr der Erwerb der Kolonien, sondern die Kritik am Kolonialismus Teil der öffentlichen Erinnerung geworden ist.
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