Friedrich reagierte 1660/61 mit der staatsstreichartigen Entmachtung des Adels und der Einführung der absoluten Monarchie in Dänemark und Norwegen. Die neue Regierungsform wurde im „Dänischen Königsgesetz“ (Lex Regia) festgeschrieben, die der König am 14. November 1665 unterzeichnete. Dem neuen Gesetz zufolge war das alte Wahlkönigtum abgeschafft und Dänemark fortan eine absolutistische Erbmonarchie, in der dem König und seinen Nachkommen die uneingeschränkte Macht und Befehlsgewalt zugestanden wurde. Die Abgabenfreiheit des Adels wurde ebenso beschnitten wie seine Privilegien bei der Vergabe von Ämtern. Die „Lex Regia“ gilt als einzige Verfassungsurkunde des europäischen Absolutismus. Das Gesetz wurde erst 1848/49 außer Kraft gesetzt.





