Ergebnis ihrer Arbeit waren die „Bestimmungen von Oxford“ („Provisions of Oxford“) vom 11. Juni 1258. In die Regierungstätigkeit des Königs und seines Rates sowie in die Kontrolle über die Staatskasse sollte künftig ein ständiger 15-köpfiger Herrschaftsrat einbezogen werden. Dreimal im Jahr sollten sich zudem Parlamente, zusammengesetzt aus dem Königlichen Rat und zwölf Vertretern der Barone, zu Beratungen zusammenfinden. Auch die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit auf lokaler Ebene erfuhren Änderungen.
Diese „Bestimmungen von Oxford“ wurden ein Jahr später in den „Bestimmungen von Westminster“ noch einmal erweitert. König Heinrich leistete zähneknirschend den Eid, den Gesetzeswerken Folge zu leisten. Doch schon 1261 bot sich ihm – dank päpstlicher Hilfe und aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Adligen – die Möglichkeit, die „Bestimmungen“ zu widerrufen. Sie gelten aber trotzdem als erste Verfassung Englands.





