Die jüdische Philosophin sprach sich hingegen klar gegen das Vergessen aus. „Es gibt eine klare Pflicht zur Erinnerung“, betonte Bienenstock. „Die Wurzeln dieser Pflicht liegen tief in der christlichen und jüdischen Tradition.“ Schon im biblischen Buch Mose und in der Pessach-Haggada sei sie festgehalten, so die jüdische Philosophin. Sie schlug zudem vor, die Pflicht durch einen treffenderen Begriff zu ersetzen: „Es wäre viel angemessener, von einer ‚Schuld des Erinnerns‘ zu sprechen.“ Der Begriff „Schuld“, so die Wissenschaftlerin, habe nicht nur eine moralische und juristische, sondern auch eine materielle und finanzielle Bedeutung.
„Eine rein moralische oder religiöse Pflicht reicht nicht aus“, verdeutlichte Bienenstock. Damit die Erinnerung wirksam sei, müsse sie als „politische Pflicht par excellence“ verstanden werden. Nur auf diese Weise lasse sich sicherstellen, dass der Erinnerung in jedem Staat die je passende Bedeutung zugeschrieben werde. „Franzosen, Deutsche und Israelis müssen beispielsweise unterschiedliche Verpflichtungen haben“, sagte sie. „Doch auch wenn sie nicht für alle Länder gleich ausgestaltet sind, gelten sie doch ausnahmslos für alle und jeden.“
Prof. Dr. Myriam Bienenstock ist im Rahmen einer Mercator-Professur und auf Einladung von Philosoph Prof. Dr. Ludwig Siep vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ im Wintersemester 2010/2011 zu Gast an der Universität Münster. (han)





