Solche Vereinsgründungen waren keine Selbstverständlichkeit, verbot doch die „Preußische Vereinsgesetzgebung“ von 1859 jegliche politische Interessenvertretung von Frauen. Der Erlass blieb bis 1908 in Kraft, so dass man dem Verein einen unpolitischen Anstrich geben musste. Sozialpolitische Fragen wie die Regelung der Arbeitszeit oder den Kündigungsschutz konnte der Verein nicht offiziell, sondern nur in besonderen Kommissionen auf die Agenda setzen.





