Am 16. Februar 1971 ordnete der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher an, dass im behördlichen Sprachgebrauch jede weibliche Erwachsene, ob verheiratet oder unverheiratet, mit „Frau“ statt mit „Fräulein“ anzureden sei. Dies war zwar nicht die erste amtliche Sprachregelung – ein Erlass des preußischen Innenministers geht sogar auf das Jahr 1919 zurück, und 1955 wies das Innenministerium des Bundes ebenfalls auf die Anrede Frau hin. Dies sei jedoch nur dann erforderlich, wenn die Frau es so wünsche. 1971 wurde nun zum ersten Mal diese Wunschklausel fallengelassen und die Anrede in Amtsgeschäften verbindlich vorgeschrieben. Doch obwohl die Frauenbewegung in den 70er Jahren immer mehr an Boden gewann, setzte sich die neue Anrede nur langsam in anderen Bereichen durch. Umfragen zufolge wollten noch Anfang der 80er Jahre über die Hälfte der ledigen Frauen mit „Fräulein“ angesprochen werden.





