Am 21. Dezember 1949 verabschiedete der Deutsche Frauenring eine Protestnote gegen die sogenannte Zölibatsklausel im Beamtengesetz. Danach mussten verheiratete Beamtinnen entlassen werden, wenn das Familieneinkommen auch ohne ihren Verdienst für die wirtschaftliche Versorgung ausreichte. Solche Klauseln waren in Deutschland bis in die 50er Jahre hinein sowohl in Arbeitsverträgen der Privatwirtschaft als auch im Staatsdienst nicht ungewöhnlich. Die Protestnote der Frauen stieß jedoch vorerst auf taube Ohren. Erst 1953 wurde die „Zölibatsklausel“ für Bundesbeamtinnen gestrichen. 1957 schließlich erklärte das Bundesarbeitsgericht, dass Zölibatsklauseln in Arbeitsverträgen gegen das Grundgesetz verstießen und damit nichtig seien.





